Untersuchung im Wallis
Wann landet eine Lawine vor Gericht?

Eine Staublawine blockierte am 17. Februar bei Täsch VS die Strecke nach Zermatt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Wallis ein Verfahren eingeleitet – obwohl es bei dem Vorfall keine Verletzten gab.
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Mitte Februar herrschte im Kanton Wallis Ausnahmezustand wegen Lawinengefahr.
Foto: zVg

Darum gehts

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  • Am 17. Februar blockierte eine Lawine bei Täsch VS die Bahnstrecke
  • Besonders: Es gab keine Verletzten, trotzdem wurde ein Verfahren eröffnet
  • Von 153 Lawinenverfahren seit 1994 betrafen nur 17 den öffentlichen Verkehr
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Mattia JutzelerRedaktor News

Bei dem aktuell milden und frühlingshaften Wetter könnte man fast vergessen, dass im Wallis vor knapp zwei Wochen wegen der gigantischen Schneemassen Ausnahmezustand herrschte. Ein Lawinen-Notstand hielt den Kanton in Atem und schnitt seine Bewohner teilweise von der Aussenwelt ab. In einigen Regionen wurde sogar die höchste Gefahrenstufe ausgerufen.

Eine dieser Lawinen hat nun ein juristisches Nachspiel. Am 17. Februar blockierte eine Staublawine bei Täsch VS die Strecke nach Zermatt. Die Züge der Matterhorn-Gotthard-Bahn standen still, Ersatzbusse verkehrten. Wie der «Walliser Bote» berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Wallis jetzt ein Verfahren zu dieser Lawine eingeleitet. Zu den genauen Umständen wollte sich die Behörde allerdings nicht äussern.

Verfahren meist bei Personenschäden

Das Spezielle an diesem Verfahren ist, dass bei der Lawine in Täsch keine Personen zu Schaden kamen. Wie eine Statistik des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung SLF zeigt, haben Lawinen meist dann rechtliche Folgen, wenn jemand in den Schneemassen gestorben ist oder von einer Lawine verletzt wurde.

Das Institut analysierte in einer Studie alle Strafverfahren infolge einer Lawine zwischen den Jahren 1994 und 2024. Die Zahlen zeigen: Fast vier von fünf Verfahren wurden eingeleitet, weil eine oder mehrere Personen in den Schneemassen zu Schaden kamen. Dass in einem solchen Prozess aber tatsächlich eine Person verurteilt wird, ist äusserst selten.

Zu diesen Ausnahmen gehört allerdings ein anderer Fall aus dem Wallis. Im Lawinenwinter 1999 verloren zwölf Menschen bei einer Lawine im Bergdorf Evolène ihr Leben. Nach dieser Katastrophe wurden der frühere Gemeindepräsident und der Beauftragte für Katastrophenschutz wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Darüber berichtete unter anderem SRF.

Täsch könnte Ausnahmefall sein

Die Statistik des SLF erfasst auch einige wenige lawinenbedingte Strafverfahren, bei denen die Störung oder Beschädigung des öffentlichen Verkehrs der Aufhänger war. Von den 153 untersuchten Prozessen fallen allerdings lediglich 17 in diese Kategorie. Eine Verurteilung gab es in fünf Fällen.

Wie das aktuelle Verfahren im Kanton Wallis ausgeht, wird sich zeigen. Laut «Walliser Bote» haben die Behörden bereits verschiedene Befragungen bei den involvierten Stellen durchgeführt, wie etwa bei der betroffenen Matterhorn-Gotthard-Bahn.

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