Neuer Arzttarif
Behandlung beim Urologen kostet plötzlich 3,5-mal so viel

Der Ostschweizer Josef Engeler versteht die Welt nicht mehr: Bisher bezahlte er für den ambulanten urologischen Eingriff an seiner Harnröhre jeweils knapp 200 Franken. Mit dem neuen Tardoc-Tarif sind es plötzlich über 700.
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Der 76-jährige Josef Engeler aus der Ostschweiz nervt sich über seine plötzlich 3,5-mal so teure Urologie-Rechnung.
Foto: Daniel Ammann

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Neues Tarifsystem verteuert seit Januar 2026 viele ambulante Behandlungen in der Schweiz
  • Patient Josef Engeler zahlte für eine Behandlung plötzlich Fr. 716.45 statt Fr. 194.65
  • Tarifanpassung: Kosten und Leistungen jetzt kombiniert, jährliche Updates durch OAAT
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Birthe Homann
Beobachter

Vor fünf Jahren musste Josef Engeler, 76, aus dem Kanton St. Gallen eine Prostata-Operation machen, dabei gab es Komplikationen. Seither muss der pensionierte Qualitätsfachmann zweimal jährlich eine sogenannte Urethrabougierung durchführen lassen, ein urologisches Verfahren zur Erweiterung seiner verengten Harnröhre. Etwa 20 Minuten dauere der Eingriff jeweils, so Engeler.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in der Schweiz zwei neue Tarifsysteme für ambulante Behandlungen in Praxen und Spitälern. Ziel des Bundesrats war, so Kosten zu senken. Im Tardoc-Tarif sind grösstenteils die Behandlungen in Arztpraxen geregelt, mit den ambulanten Pauschalen werden solche in Spitälern abgegolten. Nur: Einzelne Leistungen kosten mit dem neuen Tarif teils deutlich mehr. Der Beobachter deckte bereits Fälle bei Augenärzten und Magen-Darm-Spezialisten auf.

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«Mir standen die Haare zu Berge, als ich die Rechnung sah»

Zuerst liess Engeler die Behandlung im Spital St. Gallen machen, dann wechselte er vor drei Jahren in eine Urologie-Praxis in Wil. Engeler ist zufrieden mit den Ärzten, aber er stört sich am neuen Tarifsystem Tardoc, das seine Rechnung plötzlich 3,5-mal so teuer macht. «Kein Wunder, steigen die Krankenkassenprämien dauernd», ärgert er sich.

Bisher bezahlte er in den letzten Jahren jeweils Fr. 194.65 für die Behandlung, im April dieses Jahres für denselben Eingriff plötzlich Fr. 716.45. «Mir standen die Haare zu Berge, als ich die Rechnung sah», sagt er. Umgehend wandte er sich an seine Arztpraxis und seine Krankenkasse. Beide sagten sinngemäss, es sei alles rechtens. Es sei zwar exakt dieselbe Behandlung, aber es gelte nun der neue Tarif. Deshalb die Verteuerung. Engeler fragt sich, wie das sein kann und warum seine Krankenkasse das einfach hinnimmt und zahlt.

Wer ist verantwortlich?

Prio Swiss, der Branchenverband der Schweizer Krankenversicherer, wiegelt ab: Ein direkter Vergleich mit früheren Rechnungen nach dem damaligen System Tarmed sei nur eingeschränkt möglich. Denn früher seien primär die ärztlichen Leistungen vergütet worden, während weitere Kosten – etwa Verbrauchsmaterialien, Anästhesie, Labor oder Pathologie – zusätzlich separat verrechnet wurden. «Seit dem 1. Januar 2026 sind die beiden Posten zusammengefasst», sagt Mediensprecher Christophe Kaempf.

Leistungen, die zu hoch bewertet waren, seien nach unten korrigiert worden, während andere, die bislang unterbewertet waren, angepasst wurden. «Einzelne auffällige Abrechnungen bedeuten deshalb nicht automatisch, dass ein Fehler in der Pauschale vorliegt oder dass ein Fehlverhalten der abrechnenden Leistungserbringer besteht.»

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beruft sich auf das Prinzip der Tarifautonomie. Die Ausarbeitung, Weiterentwicklung und Umsetzung der Tarifstrukturen liege in der Verantwortung von Ärzteschaft, Spitälern und Krankenversicherern. Dafür wurde die Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) gegründet. Diese aktualisiert die Kosten- und Leistungsdaten jährlich. «Die Tarifpartner müssen der OAAT Fehler melden, damit diese geprüft und korrigiert werden können», so BAG-Mediensprecher Reto Hügli. Das BAG spreche die Tarifpartner und die OAAT auf solche Fälle an und erinnere sie an ihre Verantwortung: «Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Leistungen auf die notwendigen Behandlungen zu beschränken. Die Krankenversicherer sind für die Kontrolle der Rechnungen zuständig und können die Übernahme unangemessener Leistungen verweigern.» Yvonne Gilli, Präsidentin der Ärztevereinigung FMH, sagte zu SRF: «Patientinnen und Patienten und ihre Krankenkassen bezahlen viele unkorrekte Tarife. Die FMH fordert deshalb, dass die Tarife mehrmals im Jahr angepasst werden, um die vielen Fehler rasch zu korrigieren.»

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