Darum gehts
- Schwyzer Villenbesitzerin verliert Prozess um geforderte Baumfällung am Zürichsee
- 34 Birken verdecken den Seeblick und mindern Grundstückswert um Hunderttausende
- Eigentümerin trägt 9000 Fr. Kosten, Bundesgericht bestätigt Entscheidung gegen sie
Es ist der Traum vieler: ein grosses Haus nur einen Steinwurf vom See entfernt. Wer hier investiert, bezahlt für ein ganz bestimmtes Lebensgefühl. Man will die Seebrise spüren, die Abendsonne auf der Terrasse geniessen und den Blick über das glitzernde Wasser schweifen lassen.
Doch mit diesem Idyll ist es vorbei, wenn die Nachbarn der Natur freien Lauf lassen. So wie in einem Fall aus dem Kanton Schwyz. Dort wachsen über die Jahre eine Grünhecke sowie ein stattlicher Birkenhain heran. Er besteht aus 34 Bäumen, erstreckt sich über 17 Meter Länge und ist etwa 12 Meter hoch.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Den See vor lauter Bäumen nicht sehen
Ab dem späten Nachmittag stehlen die Pflanzen der Schwyzer Villenbesitzerin die Abendsonne. Und aus den unteren Stockwerken sowie vom Sitzplatz aus ist der nahe Zürichsee praktisch nicht mehr zu sehen. Kurz: Die grüne Pracht vermiest ihr die Lebensqualität. Zudem findet sie, dass die Bäume den Wert ihres Grundstücks mindern – um mehrere Hunderttausend Franken.
Ihre Forderung ist klar: Die Birken müssen weg. Oder zumindest zurückgeschnitten werden. Es beginnt ein erbitterter Streit, der sich über Jahre zieht und durch alle Instanzen geht.
Schatten und versperrte Sicht: übermässig?
Grundsätzlich kann sich die Schwyzerin gegen Schatten und eine versperrte Aussicht wehren. Aber die Pflanzen müssen in der Regel nur dann weichen, wenn sie zu nahe an der Grenze stehen. Das ist hier nicht der Fall. Wenn die Abstände eingehalten sind, hat man nur eine Chance, wenn eine «übermässige Beeinträchtigung» vorliegt.
Um das zu klären, stützt sich das Schwyzer Kantonsgericht auf ein Lichtgutachten. Dieses zeigt: Der Schatten der Birken fällt erst am späten Nachmittag auf das Grundstück der Klägerin. Im Sommer liegt der Sitzplatz nie komplett im Dunkeln. Und im Winter, wenn die Birken ihre Blätter verlieren, dringt immer noch etwas Licht durch die kahlen Äste.
Auch das Argument der verlorenen Seesicht zählt für das Kantonsgericht nicht. Die Grünhecke und die Birkengruppe verminderten die Aussicht zwar, aber im Gesamteindruck wirke das nicht erdrückend. Grosse Bäume und Hecken sind in dieser Schwyzer Wohngegend schlicht ortsüblich. Die Villenbesitzerin verliert den Prozess.
Teures Nachspiel statt Traumaussicht
Die enttäuschte Eigentümerin will das nicht akzeptieren und zieht den Fall weiter bis nach Lausanne. Doch die Bundesrichter stützen den Schwyzer Entscheid und weisen die Beschwerde ab. Das Schweizer Nachbarrecht ist kein Wunschkonzert für Sonnenanbeter. Wenn die kantonalen Abstandsvorschriften eingehalten sind, greift die Justiz höchst selten ein. Allenfalls, wenn ein Nachbar zwingend auf die besonders schöne Aussicht angewiesen ist – wie bei einem Hotel, dessen Existenz davon abhängt. Ansonsten wiegt die Eigentumsgarantie der Baumliebhaber meist schwerer.
Die Hauseigentümerin muss die Birken vor ihrer Nase also weiterhin akzeptieren. Zudem trägt sie die Gerichtskosten von 4000 Franken, und obendrauf muss sie ihren Nachbarn 5000 Franken für deren Aufwand bezahlen. Eine schöne Aussicht kann man zwar teuer bezahlen, aber juristisch nur schwer einfordern.