Renter (99) landet in höherer Pflegestufe
Altersheim will über 700 Franken pro Monat – für täglich zwei Glas Wasser

Der Berner Hans Kölliker ist 99 Jahre alt und fitter als mancher 80-Jährige. Weil er bisweilen zu wenig trinkt, verrechnet ihm das Altersheim massiv mehr für Pflegekosten.
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Altersheim verrechnet 728.50 Franken für die Erinnerung, genug zu trinken.
Foto: Getty Images

Darum gehts

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Yves Demuth
Beobachter

Hans Kölliker ist der vielleicht fitteste 99-Jährige des Kantons Bern. Er fährt mit seinem Auto gern zum Waldspaziergang, bezahlt alle Rechnungen selbst oder diskutiert mit seiner Krankenkasse und der bernischen Gesundheitsdirektion über die erstaunlich hohen Pflegekosten, die ihm das Altersheim verrechnet.

Kölliker ist erst seit drei Jahren im Altersheim. «Ich ging ins Heim, weil ich wollte. Nicht, weil ich musste», sagt der gelernte Landwirt und ehemalige Arbeiter. Das Essen schmecke gut, die Pflegerinnen und Pfleger seien nett. Kölliker will darum auch nicht, dass der Beobachter sein Seniorenzentrum im Oberaargau beim Namen nennt. 

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Plötzlich kostet Pflege das Dreifache

Lange verrechnete ihm das Heim Fr. 364.25 pro Monat für die Pflegestufe 1. Damit zahlte Kölliker dafür, dass jemand gelegentlich seinen Blutdruck kontrolliert oder sein Gewicht. Das sei völlig in Ordnung, findet Kölliker. 

Doch seit letztem September muss er dreimal so viel für die Pflege zahlen. Das Heim verlangt seither zusätzlich Fr. 728.50 pro Monat. «Die Heimleitung sagte mir, das sei wegen des neuen Systems zur Pflegebedarfsermittlung so.» Er müsse von Stufe 1 in Stufe 2 umgeteilt werden. Die Verantwortliche habe ihm netterweise im Büro am grossen Bildschirm die Gründe für die Neueinstufung erklärt. Doch diese überzeugten ihn nicht.

Pro Monat verrechnet das Altersheim Kölliker jetzt Fr. 1092.75 für die Pflege. Einen Teil davon übernimmt zwar die Krankenkasse. Doch Kölliker muss monatlich Fr. 497.55 aus dem eigenen Sack zahlen – statt Fr. 66.65 wie bisher. Aufstehen, sich waschen oder Medikamente nehmen kann er wie bisher alles ohne Hilfe.

Altersheim benutzt neue Softwareversion

Beim Seniorenzentrum bestätigt man zwar gegenüber dem Beobachter, dass man eine neue Softwareversion für die Pflegebedarfsermittlung verwende. Grund sei ein Update auf das System RAI LTCF. Doch die Pflegestufeneinteilung von Hans Kölliker sei richtig, das habe man mit der Softwareberaterin überprüft. Man verrechne mehr, weil der Pflegebedarf gestiegen sei.

Pflegerische Leistungen gebe es insbesondere im Bereich Trinken, begründet das Altersheim. Die Pflege erbringe «regelmässige vorbereitende und unterstützende Massnahmen», damit Kölliker nicht dehydriere. Konkret stelle die Pflege Getränke bereit und erinnere ihn bei Zimmerbesuchen ans Trinken. «Die Selbständigkeit in anderen Lebensbereichen, etwa beim Waschen, Aufstehen oder bei der Medikamenteneinnahme, wird dadurch nicht in Frage gestellt.» 

Fast schon entschuldigend fügt der Verwaltungsratspräsident des Seniorenzentrums an: «Die Spielregeln machen nicht wir. Wir können uns nur bestmöglich bemühen, diese korrekt einzuhalten.» 

Hans Kölliker bezeichnet diese Spielregeln als absurd. «Man verrechnet mir Fr. 728.50 pro Monat für zweimal täglich ein Glas Wasser und eine Erinnerung, genug zu trinken. Das ist schwer nachvollziehbar.»

Überhöhte Rechnungen wegen Software

Dass Bewohnerinnen und Bewohner von Altersheimen überhöhte Rechnungen erhalten, kommt immer wieder vor. Im letzten Jahr kam es zu vielen Fällen von fragwürdigen Pflegebedarfserhöhungen wegen einer neuen Software zur Ermittlung des Pflegebedarfs. Der Heimverband Curaviva und der Krankenkassenverband Prio Swiss mussten sogar gemeinsam per 1. Januar eine Weisung an die Heime dazu erlassen, damit niemand Pflegekosten tragen muss, der keine Pflege benötigt. 

Die entsprechende Weisung ist auf den Fall von Hans Kölliker indes nicht anwendbar. Der Heimverband Curaviva schreibt, die Pflegeleistungen seien gesetzlich geregelt. Allerdings ist der entsprechende Paragraf zur «Allgemeinen Grundpflege beim Essen und Trinken» in der Leistungsverordnung sehr schwammig definiert.

Der Krankenkassenverband Prio Swiss empfiehlt, beim Heim schriftlich eine ausführliche Begründung der Pflegebedarfsabklärung zu verlangen. Genau das wird Hans Kölliker nun tun.

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