«Hoffe nicht, dass es so wird wie in Amerika»
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Nach Rave-Drama in Aarau:«Hoffe nicht, dass es so wird wie in Amerika»

Rave in Aarau: Sie haben einen Tatverdächtigen, aber sagen nichts
Warum schweigt die Polizei 48 Stunden?

Nach den Schüssen an einem Rave in Aarau wurde ein Schweizer (43) unter «dringendem Tatverdacht» festgenommen. Eine Frau ist tot, fünf weitere Menschen wurden verletzt. Experten erklären, warum Polizei erst am Mittwoch, zwei Tage nach der Verhaftung, weiter informiert.
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Nach den Schüssen an einem Rave in Aarau mit einer Toten und fünf Verletzten hat die Polizei einen 43-Jährigen wegen dringenden Tatverdachts verhaftet.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Schüsse bei Aarauer Rave: 22-jährige Frau tot, fünf Verletzte
  • Polizei verhaftet 43-jährigen Schweizer wegen dringendem Tatverdacht
  • Tatort: Zwei Waffen, Ermittlungen laufen, Medienkonferenz am Mittwoch

Es ist kurz nach 2.30 Uhr in der Nacht auf Sonntag, als auf dem Gelände der Pferderennbahn Schachen in Aarau Schüsse fallen. Auf dem Areal findet eine Rave-Party statt. In einem Video ist um 2.35 Uhr Serienfeuer zu hören. Augenzeugen berichten von Panik. Menschen verstecken sich, andere flüchten vom Gelände.

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Eine junge Frau wird tödlich getroffen. Bei dem Todesopfer handelt es sich um die 22-jährige Maria S.*. Fünf weitere Menschen werden teilweise schwer verletzt. Zwei der Verletzten konnten das Spital mittlerweile wieder verlassen.

Schüsse an zwei verschiedenen Orten

Schon am Sonntag wird klar, dass der Fall komplizierter ist als zunächst angenommen. Die Polizei bestätigt, dass an zwei verschiedenen Orten geschossen wurde – mutmasslich auch mit zwei verschiedenen Waffen. Gefunden wurden Hülsen von zwei verschiedenen Kalibern.

Auch ein Lager von Fahrenden in der Nähe des Raves gerät in den Fokus. Ein Fahrzeug wird von einer Kugel getroffen.

Gleichzeitig geht die Polizei davon aus, dass die fünf Verletzten und die Tote keine Verbindung untereinander haben. Sie spricht von möglichen Zufallsopfern.

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Festnahme keine 24 Stunden nach der Tat

In der Nacht auf Montag gelingt den Ermittlern ein entscheidender Schritt: Kurz vor 1 Uhr wird ein 43-jähriger Schweizer angehalten und wegen dringenden Tatverdachts festgenommen. Die Polizei geht derzeit von einem Einzeltäter aus.

Doch wo genau die Festnahme erfolgte, bleibt geheim. Tele M1 berichtet am Montagabend, dass der Zugriff ausserhalb des Kantons Aargau erfolgt sei.

Zum möglichen Motiv oder zum Hintergrund des möglichen Täters gibt es bislang keine Angaben. Eine ausführliche Medienkonferenz ist erst für Mittwoch um 14 Uhr angesetzt – mehr als 48 Stunden nach der Verhaftung.

«Kriminaltaktische Überlegungen»

Wieso so spärliche Information, wieso diese lange Wartefrist? Blick hat bei Experten nachgefragt. Der Basler Ex-Kriminalkommissar Markus Melzl hält die Geheimhaltung des Festnahmeortes für nachvollziehbar. «Es dürfte sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine kriminaltaktische Überlegung handeln», sagt er. Möglich sei etwa, «dass der Täter in einem anderen Kanton verhaftet wurde und dort noch weitere Ermittlungen anstehen».

Auch beim Motiv müsse die Polizei möglicherweise schlicht noch ermitteln. «Es ist gut möglich, dass für die Polizei noch wenig bis nichts über die Hintergründe oder das Motiv des Täters bekannt ist.» 

Warum kommen Antworten erst am Mittwoch?

Für Stephan Reinhardt, ehemaliger Kommandant der Kantonspolizei Aargau, ist die Zurückhaltung ebenfalls nachvollziehbar. «Zunächst muss der Tatverdächtige in Anwesenheit eines Anwalts eingehend befragt werden», erklärt er. Danach würden dessen Aussagen mit den bisherigen Erkenntnissen abgeglichen.

«Falls sich der Tatverdacht erhärtet, wird Haft beantragt», sagt Reinhardt. Die Abläufe benötigten Zeit und seien zudem «an strafprozessuale Fristen gebunden».

Auch beim Motiv sei Geduld nötig. «Zu den Hintergründen und zum Motiv lässt sich erst etwas sagen, wenn die ersten Einvernahmen erfolgt sind», sagt Reinhardt. Gleichzeitig müsse ausgeschlossen werden, «dass nicht noch nach weiteren Tatbeteiligten, Gehilfen und so weiter gefahndet werden muss».

Festnahme bedeutet nicht, dass der Fall gelöst ist

Strafrechtsexperte André Kuhn verweist auf eine weitere wichtige Frist: «Für einen Antrag auf Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht hat man nur genau 48 Stunden Zeit.»

Die Festnahme bedeute deshalb noch lange nicht, dass der Fall auch gelöst sei. Ein anfänglicher «dringender Tatverdacht» reiche lediglich für eine vorläufige Festnahme. «Die Formulierung heisst nicht automatisch, dass die Staatsanwaltschaft sicher ist, den richtigen Täter zu haben.»

Was passiert also bis Mittwoch? Laut Kuhn herrsche bei den Ermittlern «Hochbetrieb». Nun gehe es darum, handfeste Beweise zu sichern. «Vielleicht hat man auf einer Patronenhülse Fingerabdrücke oder DNA gefunden und macht jetzt gerade den Abgleich», sagt der Fachanwalt für Strafrecht.

Solange nicht klar sei, ob sich der Verdacht erhärte oder wieder entkräfte, würden die Behörden kaum Details veröffentlichen. «Zu gross ist die Gefahr, die eigenen Ermittlungen zu torpedieren – oder am Ende in der Kritik zu stehen, falls der Verdächtige wieder freigelassen wird», sagt Kuhn.

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