Ihre Tochter wurde als 9-Jährige angegriffen – nun äussern sich die Eltern zum Urteil des Jugendgerichts Baden AG
«Er war bis zum Schluss uneinsichtig»

Ein 17-Jähriger brach 2024 in Baden AG in das Nachbarhaus ein und griff ein 9-jähriges Mädchen an. Jetzt hat das Jugendgericht Baden den Täter zu vier Jahren Haft und Therapie verurteilt. Die Eltern des Opfers bleiben besorgt.
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Der damals 17 Jahre alte Täter brach in das Haus der Nachbarsfamilie ein und attackierte die Tochter des Ehepaars.
Foto: zVg

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Jugendgericht Baden verurteilt Täter zu 4 Jahren Haft und Therapie
  • Eltern kritisieren kurze Massnahmen und uneinsichtigen Täter ohne Reue
  • Massnahmen bis 25. Lebensjahr, Urteil noch nicht rechtskräftig
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Wiebke KöhneRedaktorin Newsdesk

Bereits im Frühling 2024 sorgte der Fall in Baden AG für Fassungslosigkeit. Ein damals 17-jähriger Schweizer war am 2. September 2023 nachts in das Haus seiner Nachbarn eingebrochen und attackierte die 9-jährige Tochter des Ehepaars. Am Dienstag wurde nun die Strafe gegen Tom P.* bekannt. Blick konnte nach der Urteilsverkündung mit Sofia und Max T.*, den Eltern des Opfers Vanessa T.*, sprechen. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelte nach der Tat wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Vergewaltigung gegen den Beschuldigten. Was folgte, war ein langer Prozess — aufgrund des Jugendstrafverfahrens unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie es am Dienstag in einer Medienmitteilung der Gerichte des Kantons Aargau heisst, hat das Jugendgericht Baden jetzt das Urteil gefällt. 

Der Täter wurde unter anderem der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung und der versuchten Vergewaltigung für schuldig befunden. Als Konsequenz hat das Gericht ihm eine vierjährige Freiheitsstrafe auferlegt. Diese hat das Gericht jedoch aufgeschoben – unter anderem für eine Unterbringung in einer Einrichtung, verbunden mit einer ambulanten Therapie. 

Zudem gilt für den Täter sowohl ein Kontaktverbot zum Opfer, als auch ein Rayonverbot in dessen Wohngemeinde. Die Massnahmen dauern von Gesetzes wegen nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des jungen Mannes an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

«Das Absurde am System»

Im Gespräch mit Blick äussern sich die Eltern zu der Entscheidung des Jugendgerichts Baden. «Unter den gegebenen Umständen sind wir mit dem Urteil zufrieden», sind sich beide einig. «Gut ist, dass das Gericht anerkannt hat, was der Täter alles gemacht hat und dementsprechend die Höchststrafe ausgesprochen hat.»

Die vom Jugendgericht angeordneten Massnahmen der Freiheitsstrafe und des Rayonverbots dauern vier Jahre an – zu kurz aus Sicht der Eltern. «Das Absurde am System ist, dass man davon ausgeht, der Täter ist mit 25 Jahren plötzlich keine Gefahr mehr für die Gesellschaft.»

«Bis zum Schluss blieb er uneinsichtig»

Sie erklären: «Wir haben durch sein Verhalten und seine Aussagen einen Eindruck von seiner Persönlichkeit und er war bis zum Schluss uneinsichtig.» Er habe eine Therapie abgelehnt und auch seine Familie hätte das Rayonverbot als «nicht nötig» abgetan. 

Die Angst der Eltern bleibt weiterhin bestehen, dass der ehemalige Nachbar eines Tages wieder in den Ort zurückkehren oder für andere Familien gefährlich werden könnte. Dass das Gericht jetzt ein erstes Urteil fällte, sei zwar eine Erleichterung, jedoch seien vier Jahre eine «absehbare Zeit».

* Namen geändert 

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