Darum gehts
- Der Berner Marc S. sass 25 Jahre in Haft statt gemäss Urteil zwei Jahre
- Leser kritisieren unverhältnismässige Strafe und fordern Entschädigung für Marc S.
- Gegner warnen vor Rückfallgefahr, betonen Unsicherheit bei Prognosen gefährlicher Täter
Was ursprünglich als eine Haft von zwei Jahren angedacht war, wurde zu einem Vierteljahrhundert hinter Gittern. Marc S.* wurde 2000 vom Kreisgericht Bern-Laupen verurteilt. Der damals 18-Jährige griff unter Drogen seine Mutter und deren Bekannten mit einem Fleischmesser und einer Fleischgabel an. Seine ursprüngliche Freiheitsstrafe wurde über die letzten 25 Jahre jedoch laufen verlängert, bis das Bundesgericht am 10. Februar 2026 seine Freilassung anordnete.
Aufgrund der Null-Risiko-Politik des Schweizer Strafvollzugs wurde Marc S. auf unbestimmte Zeit verwahrt. Es galt der sogenannte Massnahmenvollzug, welcher psychisch kranke und gefährliche Straftäter therapieren und die Gesellschaft schützen soll. Aufgrund von Rückfällen und gescheiterten Therapien wurde der Vollzug für Marc S. stetig verlängert. Unter unseren Leserinnen und Lesern bricht nun eine Diskussion über die Rechtmässigkeit des Falles los.
«Wann kippt Vorsicht in Unrecht?»
Ein grosser Teil der Leserschaft schlägt sich auf die Seite von Marc S. und kritisiert die Justiz. Darunter auch Marc Müller: «Wie kann aus Strafe ein Dauerzustand werden? Wo bleibt der Beweis, wenn Jahrzehnte nichts geschieht? Und wann kippt Vorsicht in Unrecht? Ein Rechtsstaat muss Grenzen kennen.» Peter Glenck stimmt zu. Er schreibt: «Mag ja sein, dass er psychisch instabil ist. Das wäre ich aber auch, wenn man mich 23 Jahre länger als vorgesehen gefangen hält.»
Für Chris Schefer ist klar: «Hier handelte die Justiz schlicht unverhältnismässig und nahm dem Mann seine wertvolle Lebenszeit.» Albi Wyss fügt an: «Das Versagen liegt in diesem Fall ganz sicher nicht nur beim Verurteilten.»
Viele fordern für Marc S. nun Wiedergutmachung. Darunter auch Sascha Klanke: «Ganze 25 Jahre für schwere Körperverletzung? Eigentlich gehört der Mann entschädigt!» Sandro Tomasi stimmt zu: «Ihm sollte für die verlorenen Jahre eine Entschädigung in Millionenhöhe zugesprochen werden.» Auch Patrick Kirchner protestiert: «Hier wurden Menschenrechte durch die blinden Behörden verletzt. Keine Abfindung, keine Entschuldigung, kein gar nichts! Das darf nicht sein.»
«Gerichte müssen entscheiden zwischen Sicherheit und Rechtsstaat»
Die Gegenseite kann das Handeln der Behörden wiederum nachvollziehen. Chris Schefer merkt an: «Wie viele wurden auf freien Fuss gesetzt und wurden wieder rückfällig? Und wie viele blieben verwahrt, wodurch weitere Straftaten verhindert wurden?» Auch Reto Markwalder ist kritisch: «Interessant, dass hier viele die Freilassung super finden. Komischerweise schlagen dieselben dann auf die Behörden ein, falls der Mann wieder straffällig werden sollte.»
Ruedi Hugentobler hebt hervor: «Das Problem ist eher, dass solche Prognosen nie sicher sind. Gerichte müssen trotzdem entscheiden zwischen Sicherheit und Rechtsstaat.» Urs Gautschi kommentiert: «Tragisches Einzelschicksal. Aber was will nun die Gesellschaft? Opfer- oder Täterschutz? Es gab zu viele Vorfälle, bei denen Unschuldige die Opfer von rückfälligen Tätern wurden. Daher im Zweifel keine Freilassung.»
* Name geändert