Darum gehts
- Marc S. nach 25 Jahren Haft am 10. Februar entlassen
- Obwohl Strafe nur zwei Jahre betrug, wurde Haft im Massnahmenvollzug immer wieder verlängert
- Bundesgericht entschied, dass Eingriff in Grundrechte schwerer wiege als Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit
Im Jahr 2000 stand Marc S.* vor dem Kreisgericht Bern-Laupen. Der damals 18-Jährige griff in Köniz BE im Drogen- und Alkoholrausch seine Mutter und deren Bekannten mit einem Fleischmesser und einer Fleischgabel an. Beide Opfer wurden dabei leicht verletzt. Wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde S. daher zu zwei Jahren Haft verurteilt. Doch tatsächlich sollte der Berner ganze 25 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbringen.
Grund dafür ist die Null-Risiko-Politik des Schweizer Strafvollzugs. Statt in den Strafvollzug ging es für S. damals in eine stationäre Rauschgifttherapie. Dort erhielt er die verhängnisvolle Diagnose «emotional-instabile Persönlichkeitsstörung». Der Berner wurde nach Verbüssung seiner ursprünglichen Strafe daher auf unbestimmte Zeit verwahrt. Erst am 10. Februar 2026 ordnete das Bundesgericht schliesslich seine sofortige Entlassung an, wie die «Berner Zeitung» jetzt berichtet.
Immer wieder Drogenrückfälle
Während der 25 Jahre hinter Gittern galt der sogenannte Massnahmenvollzug gemäss Artikel 59 des Strafgesetzbuches. Dieser soll psychisch kranke und als gefährlich eingestufte Straftäter therapieren und die Gesellschaft vor Rückfällen schützen. Maximal ist die Dauer auf fünf Jahre befristet, kann jedoch vom zuständigen Gericht um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden. Laut dem Bundesamt für Statistik befinden sich aktuell rund 1260 Personen im Massnahmenvollzug.
Während seiner Haft wurden mehrere psychiatrische Gutachten über S.s Verhalten im Gefängnis erstellt. Der Berner versuchte mehrfach freizukommen, auch im Januar 2024.
«Die Verwahrung ist ein Todesurteil auf Raten»
Mit Blick sprach S. 2023 über seine Zeit hinter Gittern. «Ich bin nicht das Monster, zu dem man mich in den Akten gemacht hat», sagte er damals. Im Mai 2024 wurde S. ins offene Massnahmenzentrum St. Johannsen verlegt. Doch die Therapie scheiterte und im September 2025 wurde S. wieder in Sicherheitshaft genommen.
Anfang 2026 erhielt S. nach einem Vierteljahrhundert hinter Gittern jedoch seine Freiheit wieder zurück. Das Bundesgericht entschied, dass S. nach 25 Jahren Haft entlassen werden müsse. Die Richter argumentierten, dass diese Dauer die gesetzliche Höchstgrenze einer lebenslänglichen Strafe von 20 Jahren überschritten habe und unverhältnismässig sei, wie die «Berner Zeitung» schreibt.
Am 10. Februar kam S. daher wieder auf freien Fuss. Eine Betreuung nach der Entlassung ist nicht vorgesehen. Das Amt für Justizvollzug erklärt, es gebe keine rechtliche Grundlage dafür, S. zu begleiten oder zu kontrollieren. Ein Antrag der Berner Behörden, ihn erneut zu verwahren, ist jedoch immer noch hängig.
* Name geändert