Darum gehts
- Jugendgericht Baden verurteilte 20-jährigen Schweizer zu 4 Jahren Haft
- Versuchte Tötung, Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern festgestellt
- Massnahmen bis 25. Lebensjahr, Urteil noch nicht rechtskräftig
Urteilsverkündung in Baden AG. Das Jugendgericht hat am vergangenen Dienstag in einem Indizienprozess das Urteil über einen heute rund zwanzigjährigen Schweizer gesprochen. Ihm wird von der Jugendanwaltschaft vorgeworfen, im September 2023 nachts in ein Einfamilienhaus in der Nachbarschaft eingedrungen zu sein, in der Absicht, ein Mädchen zu vergewaltigen.
Der Verurteilte soll dabei in Kauf genommen haben, das Opfer lebensgefährlich zu verletzen oder auch zu töten. Der Schweizer wurde bei seiner Tat gestört und flüchtete, heisst es in einer Mitteilung des zuständigen Gerichts. Das Opfer erlitt Verletzungen und wurde traumatisiert.
Freiheitsstrafe von vier Jahren
Das Jugendgericht Baden hat den Beschuldigten unter anderem wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, versuchter Vergewaltigung und versuchter sexueller Handlungen mit Kindern für schuldig befunden. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Diese Freiheitsstrafe ist verbunden mit einer ambulanten Therapie, einem Tätigkeitsverbot sowie einem Kontaktverbot zum Opfer und einem Rayonverbot für dessen Wohngemeinde. Die verordneten Massnahmen dauern von Gesetzes wegen maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Verurteilten, heisst es in der Mitteilung weiter. Schliesslich wurde der Beschuldigte verpflichtet, dem Opfer und Angehörigen Schadenersatz oder Genugtuungszahlungen zu leisten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Jugendstrafverfahren und damit auch die Verhandlung sind gemäss Jugendstrafrecht nicht öffentlich.