Nach Fan-Krawall
Gericht erklärt Sperrung der Zürcher Südkurve für rechtswidrig

Die Sperrung der FCZ-Südkurve nach Ausschreitungen im Januar 2024 war rechtswidrig. Zu diesem Entscheid kam das Zürcher Verwaltungsgericht.
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Die Zürcher Südkurve blieb im Januar 2024 bei der Partie gegen Lausanne leer.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Zürcher Verwaltungsgericht erklärt Südkurvensperrung im Januar 2024 für rechtswidrig
  • Die Sperrung brachte nur «geringen Gewinn an Sicherheit», befand das Gericht
  • Rund 100 FCZ-Fans hatten zuvor Polizei mit Fackeln und Steinen attackiert
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Julian SigristRedaktor Sport

Im Januar 2024 sperrte die Stadt Zürich die Südkurve bei der Partie zwischen dem FCZ und Lausanne. Grund dafür waren rund hundert Zürcher Fans, die im Heimspiel zuvor gegen den FCB die Polizei mit Handlichtfackeln, Rauchpetarden, Feuerwerk, Steinen und Flaschen beworfen hatten.

Das Zürcher Verwaltungsgericht kam nun zum Schluss, dass die Sperrung rechtswidrig gewesen war, wie aus dem am Montag publizierten Urteil hervorgeht. Demnach hat die Sperrung des Stehplatzsektors nur einen «geringen Gewinn an Sicherheit» versprochen, weshalb die geschützten Interessen der Fans höher zu gewichten gewesen seien.

Weiter ist das Gericht der Meinung, dass die Sperrung die Vereinigungsfreiheit tangierte. Die Südkurve sei demnach eine Art Vereinigung, wo sich Menschen austauschen und ihre Meinungen auch gegenüber Dritten äussern würden, etwa durch «die Motivation der eigenen Mannschaft, die Demotivation des Gegners und seiner Anhängerschaft sowie Lob oder Kritik an der eigenen Vereinsleitung».

Hintergrund der Untersuchung ist ein vom FCZ eingelegter Rekurs des ursprünglichen Entscheids der Stadt Zürich. Nachdem das Statthalteramt den Rekurs gutgeheissen hatte, gelangte die Stadt an das Verwaltungsgericht, das den Entscheid des Statthalteramts nun bestätigte. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht, es kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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13
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18
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4
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2
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