Darum gehts
- Kanton Aargau fordert Untersiggenthal zur Nachzahlung von Sozialhilfe an zwei Frauen
- Frauen waren 2023 Opfer mutmasslicher Vergewaltigungen durch Ex-Grossrat Patrick F.
- Nachzahlung umfasst alle Beträge seit mindestens Juni 2025 laut Verfügung
Iwona L.* und ihre Tochter Paula L.* haben nach jahrelangem Kampf endlich Gerechtigkeit erfahren. Der Kanton Aargau hat entschieden, dass die Gemeinde Untersiggenthal den beiden Frauen rückwirkend ordentliche Sozialhilfe zahlen muss, wie der «Tagesanzeiger» berichtet, dem ein entsprechender Entscheid vorliegt.
Die Wende der Aargauer Behörden kam wenige Tage nach der medialen Berichterstattung über das Schicksal der beiden Frauen, die 2023 Opfer eines mutmasslichen Missbrauchs durch den Aargauer Ex-Grossrat Patrick F.* wurden. Er soll seine Haushälterin Iwona L, deren damals minderjährige Tochter Paula L. sowie seine Ex-Frau mit K.o.-Tropfen wehrlos gemacht und anschliessend sexuell missbraucht haben. Dabei habe er Filme und Bilder erstellt, so die Staatsanwaltschaft.
Gemeinde handelte laut Kanton rechtswidrig
Iwona L. und ihre Tochter standen nach der Verhaftung von Patrick F. mittellos da und beantragten Hilfe bei der Gemeinde. Doch statt der ihnen zustehenden Sozialhilfe erhielten sie lediglich Nothilfe. Erst im Juni 2025 wehrte sich Iwona L. gegen diese Behandlung und reichte Beschwerde ein.
Vergangenen Freitag entschied das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons schliesslich, dass die Gemeinde Untersiggenthal rechtswidrig handelte. «Aufgrund der bis heute gültigen Aufenthaltsbewilligung B hätten die beiden Frauen Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe», zitiert der «Tagesanzeiger» aus der Verfügung. Die Gemeinde muss nun alle ausstehenden Beträge seit mindestens Juni 2025 nachzahlen.
Migrationsamt legt ebenfalls Kehrtwende ein
Auch in Sachen Aufenthaltsbewilligung gibt es Bewegung. Das Migrationsamt erklärte sich bereit, Iwona und Paula L. «infolge eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalles» eine Bewilligung zu erteilen. Voraussetzung: Die Frauen sollten sich mittelfristig in den Arbeitsmarkt integrieren können.
Die endgültige Entscheidung über den Härtefallstatus liegt nun beim Aargauer Verwaltungsgericht und dem Staatssekretariat für Migration (SEM).
* Namen bekannt