Opfer schildert Horror-Übergriff durch Ex-SVP-Politiker
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«Hätte sterben können»:Opfer schildert Horror-Übergriff durch Ex-SVP-Politiker

Aargauer Justizdirektor entschuldigt sich bei Opfern von Patrick F.
«Opfer haben nicht die Hilfe erhalten, die sie hätten bekommen müssen»

Trotz Missbrauchsvorwürfen gegen Ex-SVP-Grossrat Patrick F. sollen Aargauer Behörden zwei Opfer unzureichend geschützt haben. Justizdirektor Dieter Egli gesteht Fehler ein, verteidigt jedoch die rechtlichen Schritte des Migrationsamts.
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Der Aargauer Regierungsrat Dieter Egli entschuldigt sich bei den Opfern.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ex-SVP-Grossrat Patrick F. soll drei Opfer sexuell missbraucht haben
  • Opfer kritisieren Aargauer Behörden wegen verweigerter Hilfe und Wegweisung
  • 2024: Migrationsamt verteidigte Wegweisung, Egli fordert besseren Opferschutz
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Der Fall Patrick F. bewegt die Schweiz. Der Ex-SVP-Grossrat soll drei verschiedene Opfer sexuell missbraucht haben, so lautet die Anklageschrift. Besonders tragisch: Zwei der Opfer, Iwona und Paula L., erhoben zusätzlich schwere Vorwürfe gegen die zuständigen Aargauer Behörden. Obwohl die Gemeinde Untersiggenthal AG von den Vorwürfen gegen F. wusste, soll sie ihnen die ordentliche Sozialhilfe verweigert haben. Auch meldete die Gemeinde die beiden laut dem Bericht des «Tages-Anzeigers» beim Kanton Aargau, der beide Opfer strafrechtlich verfolgen und aus dem Land schaffen will.

Jetzt entschuldigt sich Dieter Egli, der zuständige Justizdirektor des Kantons Aargau. «Die Opfer haben nicht die Hilfe erhalten, die sie hätten bekommen müssen», sagt er im Interview mit der «Aargauer Zeitung». Das tue ihm «unendlich leid». 

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Regierungsrat verteidigt Amt

Gleichzeitig nimmt er aber das Migrationsamt in Schutz: Es sei rechtlich korrekt gewesen, dass die Gemeinde Mutter und Tochter beim Migrationsamt gemeldet habe. «Es ist der politische Wille im Aargau, dass keine Ausländerinnen und Ausländer hier leben sollen, die längerfristig von Sozialhilfe abhängig sind.»

Auch der Wegweisungsentscheid im Herbst 2024 verteidigt der Regierungsrat. «Mit den damals verfügbaren Informationen und Akten hat das Migrationsamt gemäss meiner heutigen Einschätzung rechtlich korrekt entschieden», sagt er im Interview mit der Zeitung. Doch nach diesem Entscheid habe es neue Erkenntnisse gegeben, «die zu einer anderen Einschätzung führten. Seit dem Vorliegen dieser Erkenntnisse beurteilt das Migrationsamt den Fall anders».

Egli fordert nun, dass die gesetzlichen Grundlagen für einen besseren Opferschutz erweitert werden. «Das Migrationsamt erhält heute keine Informationen über laufende Strafverfahren, wenn ausländische Personen Opfer sind, sondern nur bei ausländischen Tatverdächtigen. Das Bild der Situation der Opfer ist dann unvollständig.»

Für Patrick F. gilt die Unschuldsvermutung.

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