Darum gehts
- Ex-SVP-Grossrat Patrick F. wurde am Montag in einem umfangreichen Sexualstrafverfahren angeklagt
- Die insgesamt 10 vorgeworfenen Delikte reichen von sexueller Belästigung bis hin zu mehrfach versuchten Mordes
- Staatsanwaltschaft Aargau fordert lebenslange Freiheitsstrafe, F. sitzt seit September 2023 in U-Haft
Die Vorwürfe haben es in sich: Nach dem Abschluss ihrer Untersuchungen beschuldigt die Aargauer Staatsanwaltschaft den ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat Patrick F.* (57) mehrerer schwerer Sexualstraftaten, Körperverletzung sowie versuchten Mordes. Sie hat darum beim Bezirksgericht Baden Anklage gegen den Ex-Politiker erhoben.
Konkret wird dem Mann vorgeworfen, seine damalige Lebenspartnerin, deren minderjährige Tochter und eine weitere Frau mit sogenannten K.-o.-Tropfen betäubt und sexuell missbraucht zu haben. Allein die damals 15-Jährige soll er fast 40-mal sediert und während rund 40 Stunden missbraucht haben. Die Taten soll F. auf Bild- und Videodateien festgehalten haben. Der 57-Jährige bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe. Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft beantragt nun unter anderem eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Doch wie wahrscheinlich ist es, dass F. tatsächlich für den Rest seines Lebens hinter Gitter muss? Blick ordnet die wichtigsten Fragen ein.
Welche Strafen drohen F.?
Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten 10 Delikte vor. Neben mehrfach versuchtem Mord auch Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Körperverletzung, Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und Pornografie – alles in mehreren Fällen. Des Weiteren lautet die Anklage auch auf Schändung und sexuelle Belästigung.
«Einige der vorgeworfenen Delikte wie Mord oder Vergewaltigung werden mit einer Freiheitsstrafe geahndet», sagt Jenny Wattenhofer (38), Rechtsanwältin bei Pfister & Partner im Kanton Schwyz, zu Blick. Bei anderen Vorwürfen ist das effektive Strafmass laut der Anwältin weniger eindeutig: «Je nach den konkreten Umständen wird beispielsweise sexuelle Nötigung mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.» Sexuelle Belästigung werde derweil mit einer Busse sanktioniert.
Warum plädiert die Staatsanwaltschaft für eine lebenslange Freiheitsstrafe?
Entscheidend ist der Vorwurf des versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, die verabreichten Substanzen hätten die Opfer wiederholt in einen akut lebensbedrohlichen Zustand versetzt, der jederzeit zu einem Erstickungstod hätte führen können. Dieser Gefahr war insbesondere die 15-Jährige ausgesetzt, wie sie gegenüber dem «Tages-Anzeiger» erzählt. Der Beschuldigte habe sie oral vergewaltigt, dabei wurde ihre erschlaffte Zunge nach hinten gestossen. Dadurch seien die oberen Atemwege nahezu vollständig blockiert gewesen.
Ob F. lebenslänglich ins Gefängnis muss, hängt laut Wattenhofer von diesem einen Schuldspruch ab. «Die übrigen Delikte, welche ihm vorgeworfen werden, werden nicht mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet», so die Strafrechtsexpertin. Heisst: Wird F. nicht wegen versuchten Mordes verurteilt, ist eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgeschlossen.
Könnte das Gericht diesem Antrag tatsächlich folgen?
Das kann Wattenhofer aufgrund der fehlenden Aktenkenntnisse nicht sagen. Nur so viel: «Die Voraussetzungen für die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe sind hoch und das Verschulden muss äusserst schwer wiegen.» Weil es sich hier um ein versuchtes Delikt handelt, könne das Gericht die Strafe auch mildern.
Was hat es mit der langen U-Haft von F. auf sich?
Seit seiner Festnahme im September 2023 sitzt F. in Untersuchungshaft. Wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Baden beginnt, ist noch offen. «Drei Jahre Untersuchungshaft sind eine lange Zeit», weiss Wattenhofer. Dass sich ein Verfahren derart lange hinzieht, ist aussergewöhnlich. «Aufgrund der zahlreichen und schwerwiegenden Vorwürfe dürften die Ermittlungen jedoch sehr umfangreich gewesen sein», sagt sie.
Tatsächlich führte die Auswertung der Datenträger laut der Staatsanwaltschaft zu Hinweisen auf weiteres mutmasslich strafbares Verhalten, weshalb die Untersuchung mehrfach ausgeweitet wurde. Sollte F. verurteilt werden, wird ihm die bereits verbüsste Untersuchungshaft vollständig an eine Freiheitsstrafe angerechnet. Je nachdem, für welche Punkte er verurteilt wird und wie hoch das Strafmass ausfällt, könnte der Ex-Politiker also seine zu verbüssende Haftzeit bereits abgesessen haben.
* Name bekannt