Darum gehts
- Ermittler vermuten Amoktat bei Schiesserei am Aarauer Rave, Schütze handelte allein
- Verdächtiger besass Kalaschnikow seit 2005, Waffenrecht damals weniger streng
- Seit 2019 Ausnahmebewilligung nötig für halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen
Insgesamt 40-mal schoss der Amokläufer von Aarau in die Menschenmenge und auf ein Auto. Er tötete dabei die 22-jährige Maria S.* und verletzte sechs Menschen teilweise schwer. Jetzt ist klar: Der 43-jährige Schweizer benutzte nebst zwei Handfeuerwaffen auch eine AK-74, eine berüchtigte Kalaschnikow. Wie die Ermittler an einer Pressekonferenz bekannt gaben, besass der offenbar psychisch labile Mann alle Waffen legal. Er hatte sie vor 20 Jahren noch unter dem alten Waffengesetz erworben, hat keine kriminelle Vergangenheit.
Der Fall rückt das Schweizer Waffenrecht in den Fokus und wirft die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen Privatpersonen halbautomatische Waffen erwerben – insbesondere eine Kalaschnikow legal besitzen – dürfen.
Blick hat mit dem Informatiker und Waffenenthusiasten Christof Mazenauer (45) gesprochen, der sich seit Jahren mit Schusswaffen beschäftigt.
Eine AK kann legal sein
Grundsätzlich kann eine halbautomatische Kalaschnikow in der Schweiz legal erworben werden. Dafür braucht es nur einen Waffenerwerbsschein (WES). Eine Sonderbewilligung wird erst nötig, wenn das Magazin mehr als zehn Patronen hat oder die Waffe vollautomatisch ist. Um eine «normale» Bewilligung zu erhalten, stellt der Käufer beim zuständigen kantonalen Waffenbüro ein Gesuch. Er muss mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem prüfen die Behörden, ob gesetzliche Hinderungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel eine Gewaltvergangenheit.
«Es ist nicht so, dass man einfach in ein Geschäft läuft und eine AK mitnimmt», erklärt Mazenauer. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der WES zum Erwerb von bis zu drei Waffen berechtigen.
Bei halbautomatischen Langwaffen ist die Magazingrösse entscheidend. Bei einem Magazin mit mehr als zehn Patronen braucht es eine Ausnahmebewilligung. «Mit dieser kann man auch ein grosses Magazin legal erwerben», erklärt Mazenauer.
Besonders bei der Ausnahmebewilligung spiele die sichere Aufbewahrung eine wichtige Rolle. Mazenauer: «Du musst darlegen können, wie du die Waffen aufbewahrst und wer Zugriff darauf hat.» Er selbst habe etwa dokumentiert, welche Sicherheitsvorkehrungen er getroffen habe und welchen Waffenschrank er verwende.
2005 waren die Regeln lockerer
Der Tatverdächtige hat seine Kalaschnikow bereits 2005 im Alter von etwa 23 Jahren erworben. Damals galten die heutigen Einschränkungen für grosse Magazine noch nicht. Bei einem gewöhnlichen Halbautomaten war der Erwerb deshalb damals grundsätzlich einfacher.
Das Schweizer Waffenrecht wurde seither verschärft. Eine entscheidende Änderung folgte 2019: Bestimmte halbautomatische Waffen mit grossen Magazinen können seither nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden.
Dass der Schütze beim Kauf erst 23 Jahre alt war, sei kein Hindernis. «In der Schweiz darf man grundsätzlich ab 18 Jahren eine Waffe erwerben», sagt Mazenauer und schiebt nach: «Sofern keine Hinderungsgründe vorliegen.»
Kein obligatorischer Psychotest
Auch ein psychologisches Gutachten ist beim Waffenerwerb nicht generell vorgeschrieben. Mazenauer kennt das aus eigener Erfahrung: «Ein psychologisches Gutachten brauchst du grundsätzlich nicht. Ich selbst musste beispielsweise keines machen.»
AKs würden auf Schiessständen kaum gesehen. Der Walliser Francis Pianzola (78) ist seit 60 Jahren Sportschütze. «Für uns Sportschützen ist diese Waffe absolut wertlos», sagt er zu Blick. Der Grund: Die AK sei schlicht zu ungenau. «Sie ist einfach zu bedienen und funktioniert fast immer, dafür fehlt es ihr an Präzision», sagt der Waffenkenner.
Deshalb ist die AK vielmehr ein Sammelstück als ein Sportgerät. «Ich glaube, wenn bei uns auf dem Schiessstand jemand mit einer Kalaschnikow auftauchen würde, würde man ihn wohl wegschicken», so Pianzola.
Waffe war «ein Mittel zum Zweck»
Den Unterschied zum Einsatz einer Waffe bei einer Gewalttat beschreibt Mazenauer drastisch: «Für ihn war die Waffe ein Mittel zum Zweck, um möglichst viel Schaden anzurichten.»
Über den Zustand des mutmasslichen Schützen beim Waffenkauf will Mazenauer hingegen nicht spekulieren. «Wir wissen nicht, in welchem Zustand er die Waffe damals gekauft hat. Aber zwischen dem Kauf 2005 und der Tat liegen über 20 Jahre. Er wird sie kaum gekauft und sich gedacht haben: In 20 Jahren gehe ich an einen Rave in Aarau und bringe dort Menschen um.»
Ein Blick auf die Websites Schweizer Händler zeigt: Waffen aus der Kalaschnikow-Baureihe werden ab etwa 2000 Franken angeboten.