Darum gehts
- Ab 2026 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in der Schweiz in Kraft
- Neue Regelungen betreffen Armee, Auto-Zulassung, Baumängel und Zivilschutz
- 13. AHV-Rente wird erstmals im Dezember 2026 ausgezahlt
Im Dezember 2026 wird erstmals die 13. AHV-Rente ausgezahlt. AHV-Altersrentner erhalten sie einmal pro Jahr automatisch als Zuschlag zur Dezemberrente.
Wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll, ist noch nicht definitiv geklärt. Im Bundeshaus liegen mehrere Vorschläge auf dem Tisch. So könnten die Lohnbeiträge am 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Allerdings werden dann auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gesenkt. Die tatsächliche Erhöhung beträgt somit 0,2 Prozentpunkte, «jeweils 0,1 Prozentpunkte für die Arbeitgebenden und die Arbeitnehmenden», hiess es dazu in einer Medienmitteilung des Bundes.
Per 1. Januar wird eine Verordnung über die Strukturen der Armee (VSA) geändert. Ein Schwerpunkt ist gemäss Bundesrat die Dezentralisierung der Luftwaffe. Organisatorisch würden Flugplatzkommandos künftig so ausgestaltet, «dass die Kampfflugzeuge sowie die Lufttransport- und Luftaufklärungsmittel auch an dezentralisierten Standorten eingesetzt werden können».
Ausserdem schreibt der Bundesrat: «Weitere Änderungen betreffen die Organisation der Militärpolizei, die Bildung des Kompetenzzentrums Weltraum und die Modernisierung der Bodentruppen.» Man wolle die Armee vermehrt auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit ausrichten.
Wer 2026 ein Auto kauft, kann dieses neu digital zulassen. Der Bundesrat passt dafür nationales Recht an. «Hersteller, Importeure, Händler, Zulieferer, Spediteure, Werkstätten und Behörden erhalten direkten Zugriff auf die relevanten Fahrzeugdaten», heisst es. Der Zulassungsprozess werde einfacher und effizienter. Die Neuerungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Im neuen Jahr werden auch die Rechte von Haus- und Wohnungskäufern gestärkt. Per 1. Januar 2026 treten Änderungen im Bauvertragsrecht in Kraft. Käufer von Neubauten haben grundsätzlich Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserungen bei Baumängeln. «Das Nachbesserungsrecht für Baumängel kann vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden», so der Bund. Das gilt einerseits bei Bauwerkverträgen und andererseits beim Kauf von Grundstücken mit Neubauten, die noch zu errichten sind oder die innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Verkauf erstellt wurden.
Die Rügefrist wird von sieben auf 60 Tage verlängert. Offene und versteckte Mängel müssen innert 60 Tagen nach Entdeckung gerügt werden. Eine vertragliche Verkürzung der Frist ist nicht zulässig.
Der Bundesrat nimmt per 1. Januar 2026 mehrere Anpassungen im Bereich der Energieeffizienz von Fahrzeugen vor. Einerseits gibt es Anpassungen bei der Kennzeichnung der Energieeffizienz in der Autowerbung. Ausserdem wird die Anrechnung von Biogas bei der Energieetikette und den CO₂-Emissionsvorschriften aufgehoben.
Der Bundesrat passt regelmässig Verordnungen zur Energieeffizienz an EU-Recht an.
Der Bundesrat will den Güterverkehr per Bahn und Schiff stärken. Konkret regelt er die finanzielle Unterstützung für den Schienengüterverkehr im Inland und die Güterschifffahrt neu. Per 1. Januar 2026 tritt dazu eine neue Gütertransportverordnung in Kraft.
Ab 1. Januar 2026 sind bestimmte Impfungen von der Franchise befreit. Betroffen sind sämtliche Impfungen nach Artikel 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Dazu zählen die Grundimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung, die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie weitere Immunisierungen.
Auch die Beratung im Rahmen dieser Impfungen ist ab 1. Januar von der Franchise befreit. Allerdings ist der Selbstbehalt von 10 Prozent weiterhin fällig.
Per 1. Januar 2026 wechselt Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura. An einer Abstimmung im März 2021 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde entschieden, dass sie zum Jura gehören wollen.
Der Bund passt das Lebensmittelgesetz per 1. Januar 2026 an. Dadurch sollen der Gesundheitsschutz gewährleistet und Handelshemmnisse vermieden werden. Der Bund orientiert sich dabei einerseits an den wissenschaftlichen Entwicklungen und andererseits an der Gesetzgebung der EU.
Unter anderem werden Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten beziehungsweise Schadstoffe eingeführt oder korrigiert. Betroffen ist etwa Melamin. Der Bund führt ein «Höchstgehalt für als Flüssigkeit in Verkehr gebrachte Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Kleinkindnahrung» ein.
Ausserdem werden 300 Höchstgehalte für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln strenger festgesetzt.
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Regeln für Arbeits- und Ruhezeiten im internationalen Strassentransport. Der Bundesrat will so die Sicherheit im Strassentransport erhöhen.
Künftig sind auch grenzüberschreitend tätige Lieferwagenfahrer, deren Fahrzeug schwerer als 2,5 Tonnen ist, der Chauffeurverordnung (ARV 1) unterstellt. Bislang gilt die Verordnung nur für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen (Lastwagen) und für Fahrzeuge, mit denen mehr als 16 Personen befördert werden können (Kleinbusse und Gesellschaftswagen).
Im grenzüberschreitenden Verkehr werden Lieferwagenfahrer und Lastwagenfahrer also künftig gleichbehandelt. Für sie gelten die gleichen Arbeits-, Lenk- und Ruhevorschriften.
Die Schweiz übernimmt per 1. Februar 2026 neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt. Diese betreffen die Bodenabfertigung am Flughafen, die Flugsicherheit und das Flugverkehrsmanagement.
In der Bodenabfertigung muss unter anderem neu ein Sicherheitsmanagementsystem betrieben werden. Auch Vorfälle hinsichtlich der Informationssicherheit müssen künftig gemeldet werden.
Die Mindestlöhne für Hausangestellte steigen per 1. Januar 2026 um zwei Prozent. «Die Mindestlöhne werden damit an die Nominallohnentwicklung für die Jahre 2022 bis 2024 angepasst», schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Zugleich wird die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre verlängert. Ein Wegfall des Mindestlohnes im NAV würde laut Bundesrat den Druck auf die Löhne und die Missbrauchsgefahr erhöhen.
Per 1. Januar 2026 wird für Nachstellung, auch Stalking genannt, im Strafgesetzbuch eine eigenständige Strafnorm verankert. Wer anderen nachstellt, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Der Bund will so Betroffene besser schützen.
Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, können 2026 erstmals nachträglich Einkäufe in die Säule 3a machen. Wer ab dem 1. Januar 2025 nicht jedes Jahr die Maximalbeiträge in seine Säule 3a einbezahlt hat, kann diese Beiträge künftig noch bis zu zehn Jahre rückwirkend einzahlen – und auch von den Steuern abziehen.
Das System zur Erhebung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe wird durch ein neues ersetzt. Dieses sieht vor, dass neue Erfassungsgeräte zum Einsatz kommen. Betreiber von Lastwagen können sie neu selbst einbauen.
Ausserdem werden sämtliche Fahrdaten automatisch übermittelt. Dadurch entfallen die monatlichen Kontrollen. Rechnungen und Veranlagungen werden monatlich in digitaler Form auf einem elektronischen Portal ausgestellt.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat eine Checkliste zum Wechsel auf das neue System veröffentlicht.
Die Strompreise in der Grundversorgung sinken 2026 durchschnittlich um vier Prozent. Grund dafür sind gemäss Eidgenössischer Elektrizitätskommission (Elcom) tiefere Energiepreise. Die Beschaffungsverträge aus den Jahren 2022 und 2023, wo die Preise unter anderem aufgrund des Krieges in der Ukraine massiv anstiegen, würden voraussichtlich vielerorts auslaufen.
Am 1. Januar 2026 ersetzt der neue Arzttarif Tardoc den bisherigen Tarmed. Ärzte, Spitäler und Krankenkassen hatten sich auf das neue Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen geeinigt. Das neue System will gerechtere und transparentere Vergütungen. Zugleich sollen Fehlanreize beseitigt werden. Die neuen Tarife gelten vorerst bis Ende 2028.
Künftig müssen alle Wehrpflichtigen bis zum 40. Lebensjahr in den Zivilschutz oder – wie bisher – maximal 14 Jahre Schutzdienst leisten. Der Bundesrat hebt damit die Altersgrenze per 1. Januar 2026 um vier Jahre an. Dadurch soll der Personalbestand im Zivilschutz erhöht werden. Anfang 2025 lag er bei 57'000, deutlich unter dem Ziel von 72'000.
Erst 2021 war die Dauer der Schutzdienstpflicht auf Mannschaftsstufe und für Unteroffiziere vom 40. auf das 36. Lebensjahr verkürzt worden. Den Kantonen wurde aber mittels Übergangsbestimmung erlaubt, die Schutzdienstpflicht nach altem System für fünf Jahre zu verlängern. Diese Übergangsbestimmung endet per 31. Dezember 2025.
Der Bundesrat will den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel bei internationalen Zivilprozessen vereinfachen. Ab 1. Januar können Personen, die von der Schweiz aus an einem ausländischen Zivilverfahren teilnehmen, ohne behördliche Genehmigung per Telefon- oder Videokonferenz befragt oder angehört werden. Bisher ist eine Genehmigung zwingend erforderlich.
Allerdings müssen künftig bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit die Person per Telefon- oder Videokonferenz befragt oder angehört werden kann. Gemäss Bundesrat müssen etwa die Schweizer Behörden informiert werden und die betroffene Person der Teilnahme zustimmen.
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen
Spiele live mit und gewinne bis zu 1'000 Franken! Jeden Dienstag und Donnerstag ab 19:30 Uhr – einfach mitmachen und absahnen.
So gehts:
- App holen: App-Store oder im Google Play Store
-
Push aktivieren – keine Show verpassen
-
Jetzt downloaden und loslegen!
-
Live mitquizzen und gewinnen