Bundesrat hat in Kraft gesetzt
Ab 2026 ist Nachstellen oder Stalking ein eigener Straftatbestand

Ab 2026 wird Stalking in der Schweiz strafbar. Der Bundesrat hat eine Gesetzesänderung in Kraft gesetzt, die Freiheits- oder Geldstrafen für beharrliches Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen vorsieht. Die Verfolgung erfolgt nur auf Antrag des Opfers.
Publiziert: 13:24 Uhr
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Aktualisiert: 13:25 Uhr
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Der Bundesrat um Justizminister Beat Jans hat beschlossen, dass Stalking ab 2026 ein Strafbestand ist.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Stalking wird ab 2026 strafbar
  • Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich
  • Stalking führt zu seelischen und sozialen Schäden
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Stalking oder sogenanntes Nachstellen ist ab Anfang 2026 ein Straftatbestand und kann mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden. Der Bundesrat hat vom Parlament beschlossene Änderungen des Strafgesetzbuches in Kraft gesetzt.

Die Folgen von Stalking könnten gravierend sein, schreibt der Bundesrat zum Entscheid vom Mittwoch. Es könne die selbstbestimmte Lebensgestaltung und damit die persönliche Freiheit der Opfer erheblich gefährden. Diese litten oft unter seelischen, aber auch sozialen und wirtschaftlichen Schäden.

Strafrechtliche Verfolgung nur auf Antrag

Eine strafrechtliche Verfolgung wegen Stalking gibt es indes nur auf Antrag, also wenn ein Opfer eine Strafanzeige macht. So wollte es das Parlament. Gegen den Willen des Opfers gibt es damit kein Verfahren. Auch müssten sich im Verfahren Opfer und Täter respektive Täterin begegnen, wurde argumentiert. Das könne belastend sein.

Gemäss dem neuen Gesetzestext wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft, wer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, die betroffene Person erheblich in ihrer Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken.

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