Eine junge Frau, die sich als die verschwundene Madeleine McCann ausgab, ist im englischen Leicester wegen Belästigung der Familie des vermissten Mädchens verurteilt worden.
Von dem Vorwurf des Stalking sprachen die Geschworenen die 24-jährige Julia W. allerdings frei, wie die Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal berichtete. Die Mitangeklagte Karen S. befand die Jury für unschuldig.
Die 24-jährige Polin hatte der Anklage zufolge unzählige Male versucht, die Eltern von Maddie zu kontaktieren und etwa immer wieder DNA-Tests gefordert. Sowohl Vater Gerry als auch Mutter Kate berichteten in den vergangenen Wochen im Gerichtssaal von Dutzenden Telefonanrufen durch Julia W., zusammen mit der Mitangeklagten tauchte sie auch unangekündigt bei deren Haus auf.
Mehrfach hätten die McCanns ihr klargemacht, dass sie nicht ihre Tochter sein könne und sie nicht mehr von ihr kontaktiert werden wollten. Als Julia W. dann versuchte, mit Maddies Schwester Kontakt aufzunehmen, verständigten die McCanns die Polizei, die sie und ihre Unterstützerin festnahm.
Höchststrafe für Belästigung
Verurteilt wurde die Frau wegen «harassment», in Deutschland entspricht das in etwa einer Verurteilung wegen Nachstellung oder allgemeiner Belästigung.
Der Richterin zufolge beträgt die Höchststrafe für Belästigung sechs Monate. Julia W. sitze seit Februar in Haft. «Sie befindet sich also tatsächlich länger in Haft als die Höchststrafe», erklärte die Richterin laut PA.
Madeleine McCann verschwand im Jahr 2007 als Dreijährige bei einem Portugal-Urlaub spurlos aus der Ferienwohnung ihrer Eltern. Trotz jahrelanger Ermittlungen und grosser Aufmerksamkeit durch die Medien ist ihr Schicksal ungeklärt.
Scotland Yard behandelt den Fall Maddie noch immer als Vermisstenfall. Die Eltern wollen die Hoffnung nicht aufgeben, dass ihre Tochter womöglich noch am Leben sein könnte. Die Staatsanwaltschaft in Braunschweig verdächtigt hingegen den verurteilten deutschen Sexualstraftäter Christian B., Madeleine getötet zu haben. Zu einer Anklage kam es bisher aber nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung. Christian B. ist nach Absitzen einer Haftstrafe wegen Vergewaltigung inzwischen auf freiem Fuss.