Armeewettkampf
Die Armee führt erstmals seit 2009 wieder einen Armeewettkampf durch. Per 1. August 2025 tritt dazu eine entsprechende Änderung der Verordnung über den Militärsport in Kraft. Vertreten sind Teilnehmer aus allen Verbänden der Armee. Sie sollen dabei an ihre körperlichen und geistigen Grenzen herangeführt werden und Vertrauen in die eigenen «soldatischen Fähigkeiten» gewinnen.
Am Wettkampf teilnehmen dürfen ausschliesslich Patrouillen von dienstpflichtigen Armeeangehörigen der Schweizer Armee. Er soll künftig alle zwei Jahre stattfinden. Bis 2009 wurde der Wettkampf unter dem Namen «Swiss Raid Commando» durchgeführt.
Kurzarbeitsentschädigung
Per 1. August wird die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf 18 Monate verlängert. Dazu wird eine Verordnung geändert. Diese Änderung gilt aber nur bis 31. Juli 2026. Unternehmen sollen so bessere Planungssicherheit erhalten.
Hintergrund der Änderung ist der angespannte Arbeitsmarkt. So rechnet der Bund mit einem Anstieg der Arbeitslosenquote auf 2,8 Prozent für die Jahre 2025 und 2026. Eine Erholung des Arbeitsmarktes sei insofern nicht absehbar. Ausschlaggebend sei das «anhaltend unterdurchschnittliche Wachstum der schweizerischen Wirtschaft». Der Bundesrat nennt in diesem Zusammenhang auch den Entscheid der USA, Zusatzzölle auf Schweizer Waren einzuführen.
Umwelt
Per 1. August werden mehrere Verordnungen im Umweltbereich angepasst. So wird etwa die Liste der Abfälle, die nur unter restriktiven Bedingungen exportiert werden dürfen, präzisiert und aktualisiert.
Ausserdem sollen unter anderem nicht stromschlagsichere Freileitungsmasten saniert werden – und so sicherer für Vögel werden. Das soll aber auch die Stromversorgungssicherheit der Schweiz gewährleisten.
Der Bund passt aber noch weitere Verordnungen in diesem Bereich an, die er auf seiner Website auflistet.
Cybersicherheit
Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) will die Cybersicherheit und die Sicherheit von Telekommunikationsnetzen stärken. Ab dem 1. August werden drahtlose Geräte, die mit dem Internet verbunden sind – wie etwa Smartphones, Smartwatches und Babyphones – bessere Garantien in Bezug auf die Cybersicherheit bieten.
Das Bakom schreibt dazu: «Sie müssen den unbefugten Zugriff auf Personendaten oder die unbefugte Übertragung solcher Daten verhindern und das Risiko von Geldbetrug verringern. Auch müssen sie sicherstellen, dass die Geräte nicht von böswilligen Personen für einen Cyberangriff genutzt werden können, um einen Online-Dienst durch das massenhafte Senden von Anfragen an einen Server lahmzulegen.»
Terrorismus
In der Schweiz treten im August neue Bestimmungen für eine intensivere europäische Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terror und grenzüberschreitender Kriminalität in Kraft. Die Anpassungen machen den automatisierten Abgleich von Fingerabdruckdaten und den Zugriff auf Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten möglich.
Änderungen in einzelnen Kantonen
Handyverbot für Schüler im Aargau
Schülerinnen und Schüler der Aargauer Volksschulen dürfen ab dem 1. August während der Unterrichtszeiten keine persönlichen elektronischen Geräte nutzen. Die Aargauer Regierung hat eine Nutzungseinschränkung im gesamten Kanton beschlossen.
Die Geräte dürfen nicht nur während des Unterrichts nicht genutzt werden, sondern auch während der Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen, Exkursionen und Schulreisen. Nicht betroffen sind die Mittagszeit und der Schulweg.
Ausnahmefälle sind aber vorgesehen. So sollen Lehrkräfte situativ entscheiden, ob private elektronische Geräte während der Unterrichtszeit eingesetzt werden sollen, um beispielsweise Lernziele zu erreichen.
Handyverbot für Schüler in Nidwalden
Auch der Kanton Nidwalden führt per August ein Nutzungsverbot für private elektronische Geräte an Schulen ein. Kinder und Jugendliche dürfen dann auf dem Schulgelände grundsätzlich keine privaten Handys, Tablets oder Laptops mehr nutzen. Das Verbot betrifft Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe.
Die Bildungsdirektion begründet den Entscheid mit der stark gestiegenen Gerätenutzung im Schulalltag. «Wir möchten den Geräten nicht ihren Nutzen absprechen, jedoch sollen Kinder und Jugendliche einen bewussten Umgang damit erlernen», sagt Bildungsdirektor Res Schmid (67, SVP).
Das musst du noch im August wissen
US-Regierung setzt Zölle in Kraft
Im April hatte Trump einen Basiszoll von zehn Prozent auf fast alle Importe aus der EU eingeführt. Zusätzlich gelten Sonderzölle auf bestimmte Produkte, etwa auf Stahl- und Aluminium- sowie Autoimporte.
Trump hatte die Frist für das Inkrafttreten der Zölle zunächst verschoben. Am 1. August sollen diese aber tatsächlich in Kraft treten. Betroffen ist etwa die Europäische Union. Unklar ist indes, ob auch die Schweiz mit Zöllen belegt wird.
Mit mehreren Ländern hatte Trump zuletzt Handelsabkommen geschlossen. Diese sehen etwa einen niedrigeren Zollsatz für die jeweiligen Länder vor. Zuletzt hatte Trump ein Handelsabkommen mit Japan, den Philippinen sowie der EU geschlossen. Mit seiner Zollpolitik will Trump erreichen, dass mehr in den USA produziert wird.