Zoll, Krebsdiagnose, E-Bikes
Das ändert sich im Juli in der Schweiz

Im Juli gibt es wieder einige Änderungen in der Schweiz. Das Jugendstrafgesetz wird geändert, die Krebs-Früherkennung wird ausgeweitet und für E-Bikes gelten neue Schilder. Ein Überblick, was sich im Juli alles ändert.
Publiziert: 18:08 Uhr
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Aktualisiert: 19:47 Uhr
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Die Früherkennung von Darmkrebs wird ab Juli bis zum Alter von 74 Jahren von den Krankenkassen übernommen.
Foto: Shutterstock
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Jugendstrafgesetz

Per 1. Juli 2025 tritt eine Änderung des Jugendstrafgesetzes in Kraft. Wie der Bundesrat mitteilt, sollen Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, künftig unter «streng geregelten Voraussetzungen» im Erwachsenenalter verwahrt werden können.

Die Änderung betrifft demnach ausschliesslich Jugendliche, die zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr einen Mord begangen haben. Der Bundesrat betont indes, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs weiterhin ausschliesslich die Sanktionen des Jugendstrafgesetzes zur Anwendung kommen. Eine Verwahrung kann erst «im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion» erfolgen.

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Darmkrebs und chronische Krankheiten

Ab dem 1. Juli 2025 wird die Früherkennung von Darmkrebs bis zum Alter von 74 Jahren von den Krankenkassen übernommen. Bisher gilt die Kostenübernahme nur für Personen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren. Die Früherkennung erfolgt mittels eines Tests auf Blut im Stuhl und/oder einer Koloskopie, also einer Darmspiegelung.

Ausserdem müssen chronisch Kranke ab dem 1. Juli nicht mehr jedes Jahr ihren Mehrbedarf an Mitteln und Gegenständen nachweisen, damit diese übernommen werden, wie der Bundesrat schreibt. So werde die Missbrauchsgefahr als sehr gering gewertet. Die bisherige Vorgehensweise sei weder wirtschaftlich noch zweckmässig, heisst es weiter.

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Fälschungen in Kleinsendungen

Der Bundesrat will verstärkt gegen Produktfälschungen vorgehen. Künftig sollen Fälschungen in Kleinsendungen einfacher vernichtet werden können. Per 1. Juli 2025 tritt dazu eine neue Verordnung in Kraft.

Gemäss Bundesrat ist das bisherige Verfahren zur Vernichtung der Ware aufwendig, da sowohl Rechteinhaber als auch Besteller informiert werden müssen. Das neue, vereinfachte Verfahren sieht vor, dass zunächst nur der Besteller informiert wird. Stimmt er der Vernichtung zu, wird die Ware vernichtet. Stimmt er nicht zu, kann der Rechteinhaber weitere Schritte einleiten.

Damit das vereinfachte Verfahren grundsätzlich zum Tragen kommt, muss der Rechteinhaber allerdings einmal einen Antrag hierfür stellen. Ansonsten wird weiterhin das bisherige Verfahren angewendet.

Fälschungen in Kleinsendungen machen über 90 Prozent aller an der Grenze festgestellten Fälschungen aus.

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Fahrprüfung

Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen sich künftig auch mit modernen Fahrassistenzsystemen auskennen. Diese werden ab dem 1. Juli 2025 prüfungsrelevant – und zwar in der Theorieprüfung und in der praktischen Prüfung. Betroffen sind bei Personenwagen die Kategorien B, BE und B1 sowie bei Motorrädern die Kategorien A und A1. Wer ein solches Fahrzeug fährt, soll die Systeme besser verstehen sowie deren Grenzen und die Risiken besser einschätzen können.

Mehr zur neuen Fahrprüfung erfährst du hier. 

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Geltungsbereich von Velo-Symbolen

Ab 1. Juli 2025 gilt das Velo-Symbol «Fahrrad» neu auch für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern, wie der Bundesrat mitteilt. Darunter fallen etwa schnelle und langsame E-Bikes sowie E-Trottinette bis maximal 20 km/h.

Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst, wie bisher, schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas, also schnelle Motorfahrräder. Künftig umfasst es aber auch die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder», so der Bundesrat. Das sind Fahrzeuge mit einem Gewicht bis 450 kg. Dabei geht es um Cargobikes für grosse Transporte. Bisher waren sie als Kleinmotorräder zugelassen.

Weiter heisst es: «Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor.»

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Energielabel für Smartphones

Ab 1. Juli 2025 gelten neue Energieeffizienzvorschriften für elektronische Geräte, insbesondere für Smartphones und Tablets. Sie müssen neu mit einem Energielabel gekennzeichnet sein, wie das unter anderem bereits bei Fernsehern der Fall ist. Auf dem Label muss die Energieeffizienz des jeweiligen Geräts ersichtlich sein. Die Skala reicht von A (Grün) bis G (Rot).

Der Bundesrat passt damit die Anforderungen an die Energieeffizienz jener Geräte an das EU-Recht an. Verbraucher sollen besser einschätzen können, wie haltbar und reparierbar ein Smartphone oder Tablet ist.

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Deklaration von schmerzhafter Tierhaltung

Ab 1. Juli 2025 gilt eine neue Deklarationspflicht für bestimmte tierische Produkte. Von der Pflicht betroffen sind Fleisch, Eier und Milch, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden.

Darunter fallen die Enthornung von Kühen, die Kastration von Schweinen und Rindern, das Kürzen des Schnabels bei Hühnern sowie betäubungslos gewonnene Froschschenkel. Auch Stopfleber muss neu entsprechend deklariert werden.

Im gleichen Zuge verbietet der Bundesrat den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten. Sowohl bei der Deklarationspflicht als auch beim Verbot gilt eine Übergangspflicht von zwei Jahren.

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Änderungen in einzelnen Kantonen

Mietzinsbeiträge in Basel-Stadt 

In Basel-Stadt können ab dem 1. Juli 2025 auch kinderlose Haushalte Mietzinsbeiträge erhalten. Die Basler Regierung hat die entsprechende Verordnung erlassen. Die monatlichen Beiträge liegen je nach Einkommen, Wohnungsgrösse und Mietzins zwischen 50 und 1060 Franken.

Neu haben rund 3250 zusätzliche Haushalte Anspruch auf Mietbeiträge. Anspruchsberechtigt sind Einpersonen- oder Paarhaushalte mit einem Jahreseinkommen von rund 50'000 Franken, sofern mindestens eine Person seit zwei Jahren in Basel-Stadt wohnhaft ist. Gesuche können beim Amt für Sozialbeiträge eingereicht werden.

Ordnungsbussen in Nidwalden 

Die Nidwaldner Regierung passt die Verordnung zum Ordnungsbussengesetz per 1. Juli 2025 an. Mit der neuen Verordnung werden die Abläufe digitalisiert und die Höhe der Busse verständlicher. Ausserdem wird klar geregelt, ob Polizei, Fischereiaufsicht oder Umweltbehörde für den Vollzug zuständig ist.

Ordnungsbussen können künftig online eingesehen und bezahlt werden, etwa über einen QR-Code. Zahlungen via Einzahlungsschein sollen aber weiterhin möglich sein. Wer die Busse nicht selbst verursacht hat, kann online auch die verantwortliche Person angeben. 

Beim neuen Bussenkatalog beträgt die Maximalbusse 300 Franken.

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