Die Geräte dürfen nicht nur während des Unterrichts nicht genutzt werden, sondern auch während der Pausen sowie bei schulischen Veranstaltungen, Exkursionen und Schulreisen. Nicht betroffen sind die Mittagszeit und der Schulweg.
Der Aargauer Regierungsrat begründet seinen Entscheid unter anderem damit, dass die Geräte den Unterricht stören und den persönlichen Austausch beeinträchtigen könnten. Zudem würden sie Risiken wie Cybermobbing mit sich bringen und somit negative Auswirkungen auf die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen haben.
Gemäss Mitteilung gibt es an den meisten Schulen im Kanton bereits heute Regelungen zum Umgang mit privaten elektronischen Geräten. Diese seien je nach Schulhaus und Schulstufe jedoch unterschiedlich.
Ausnahmen vorgesehen
Bei einigen Schulen und Eltern bestehe Unsicherheit darüber, welche Regeln zulässig und sinnvoll seien, hiess es weiter. Durch die Einführung einer kantonsweiten Nutzungseinschränkung wolle die Regierung dem entgegenwirken.
Ausnahmefälle sind aber vorgesehen. So sollen Lehrkräfte situativ entscheiden, ob private elektronische Geräte während der Unterrichtszeit eingesetzt werden sollen, um beispielsweise Lernziele zu erreichen.