Schon jetzt kann maximal 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung bezogen werden. Eigentlich war diese Regel bis Ende Juli 2025 befristet. Doch «angesichts der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen» hat der Bundesrat nun entschieden, die Höchstbezugsdauer um ein Jahr zu verlängern.
Für die Jahre 2025 und 2026 werde mit einem leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 2,8 Prozent gerechnet. «Eine Erholung des Arbeitsmarktes ist damit nicht absehbar», schreibt der Bund in einer Medienmitteilung. «Der Bund reagiert damit auf das anhaltend unterdurchschnittliche Wachstum der schweizerischen Wirtschaft, welches von internationalen handels- und wirtschaftspolitischen Unsicherheiten verschärft wird.»
Zusatzzölle könnten Konjunktur stärker belasten
Mitverantwortlich ist auch der Zollhammer von US-Präsident Donald Trump (78). Mit den Zusatzzöllen habe sich «die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich die Konjunktur ungünstiger entwickelt als in der Prognose erwartet». Besonders betroffen seien die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie die Uhrenbranche.
Unternehmen bekommen so die Möglichkeit, bis zu 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten. Dadurch soll es weniger Arbeitslose geben. «Die verlängerte Bezugsdauer bietet solchen Unternehmen wertvolle Planungssicherheit, um sich an die schwierige wirtschaftliche Lage anzupassen, indem sie beispielsweise neue Geschäftsmöglichkeiten und Absatzmärkte erschliessen.»
Kurzarbeit bedeutet, dass ein Betrieb die Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen reduzieren oder ganz einstellen kann, der Arbeitsvertrag mit den Mitarbeitern aber bestehen bleibt. Die Arbeitslosenversicherung deckt dann einen Teil der Lohnkosten ab.