Darum gehts
- Neues Einreisesystem am Flughafen Zürich und Änderungen beim Schutzstatus S
- Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht, QR-Rechnungen mit strukturierten Adressen
- Visa-Gebühren sinken: Maximal 0,15 Prozent im stationären Handel ab November
Einreisesystem am Flughafen Zürich
Seit dem 12. Oktober 2025 gilt das neue Einreisesystem bereits am Euroairport Basel. Ab dem 17. November setzt auch der Flughafen Zürich dieses System um. Insgesamt setzen 29 Länder aus dem Schengen-Raum das von der Europäischen Union (EU) beschlossene System um – darunter die Schweiz.
Das neue Ein- und Ausreisesystem EES soll effizientere Grenzkontrollen ermöglichen, da diese zunehmend automatisiert werden. Es betrifft aber ausschliesslich Drittstaatsangehörige.
Ein- und Ausreisen sowie Einreiseverweigerungen werden beim EES in einem System hinterlegt. Ausserdem werden biometrische Daten erfasst. Durch die Neuerungen sollen Identitätsbetrug, Terrorismus und schwere, organisierte Kriminalität besser bekämpft werden.
«Das EES wird zukünftig die bisherige manuelle Stempelung von Reisedokumenten ersetzen», teilt der Flughafen Zürich mit.
Schutzstatus S für Ukrainer
Per 1. November 2025 gibts auch beim Schutzstatus S eine Neuerung für Ukrainer. Personen, die aus einer Region stammen, in die eine Rückkehr als zumutbar erachtet wird, sollen den Schutzstatus künftig nicht mehr erhalten. Jene Regionen werden vom Staatssekretariat für Migration (SEM) bestimmt. Die Liste wird regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Regelung betrifft allerdings nur Personen, deren Schutzgesuche nach dem 1. November 2025 vom SEM entschieden werden. Bereits in der Schweiz lebende Ukrainer, über deren Schutzgesuch bereits entschieden wurde, sind nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind die Angehörigen der Kernfamilie dieser Personen, welche in die Schweiz nachziehen wollen.
Der Schutzstatus S wird gemäss SEM nicht vor dem 4. März 2027 aufgehoben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht nachhaltig stabilisiert.
Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung
Die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung wird per 1. November 2025 auf 24 Monate erhöht. Dadurch sollen «gezielt vor allem die exportorientierten Branchen und Unternehmen in der Schweiz» unterstützt werden, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Die Arbeitsmarktprognosen liessen keine Verbesserung erwarten, begründet der Bundesrat die Entscheidung. Zudem sorgten die US-Zusatzzölle für Unsicherheit.
Besonders betroffen seien die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie sowie die Uhrenindustrie. «Die erneute Erhöhung der Höchstbezugsdauer bietet diesen Unternehmen wertvolle Planungssicherheit und erlaubt ihnen, sich an die nach wie vor schwierige Konjunkturlage anzupassen», so der Bundesrat weiter.
QR-Rechnungen
Ab dem 22. November 2025 müssen Adressinformationen für QR-Rechnungen in strukturierter Form (Adresstyp S) vorliegen. Die Neuerung betrifft die Adresse des Rechnungsstellers und die desjenigen, der die Rechnung bezahlen soll.
Die Six Group schreibt dazu auf ihrer Homepage: «Die wichtigsten Anpassungen sind die alleinige Unterstützung der strukturierten Adresse (Aufteilung der Adresse im Swiss QR Code in einzelne Elemente) und die Einführung von mehr Umlauten und Sonderzeichen.»
Betroffen sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen, die Zahlungen per QR-Rechnung anbieten. Diese müssen eine Anpassung innerhalb ihres Systems beziehungsweise ihrer Software vornehmen.
Visa-Gebühren
Per 1. November 2025 sinken die sogenannten Interchange-Gebühren. Darauf hat sich die Wettbewerbskommission (Weko) mit dem Kreditkartenunternehmen Visa geeinigt. Diese Gebühren fallen an, wenn Kundinnen und Kunden mit ihrer Karte bezahlen.
In Zukunft darf die durchschnittliche Gebühr im stationären Handel in der Schweiz höchstens 0,15 Prozent betragen. Je nach Händlerkategorie kommt noch der Basissatz von maximal 0,2 Prozent oder der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von maximal 0,12 Prozent zur Anwendung. Dabei gilt eine Obergrenze von 36 Rappen bei Beträgen ab 300 Franken.
Für Online-Zahlungen in der Schweiz mit Debitkarten gilt neu ein Gebührensatz von nur noch 0,25 Prozent.
Und auch für Visa-Karten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sinken die Gebühren – bei Debitkarten auf 0,2 Prozent und bei Kreditkarten auf 0,44 Prozent.
Änderungen in einzelnen Kantonen
Der Kanton Basel-Stadt passt per 1. November 2025 teilweise seine Wohnraumschutzverordnung an. Neu gelten laut Kanton besondere Bestimmungen zum Schutz des bestehenden Wohnraums.
Die Neuerung folgt auf eine vor vier Jahren angenommene Initiative. Diese verlangt eine zusätzliche Bewilligungspflicht, wenn Gebäude saniert, umgebaut oder abgebrochen werden. Nach solchen Massnahmen legt die Wohnschutzkommission die Mieten fest. Diese unterliegen fünf Jahre lang einer Mietzinskontrolle.
Von der Bewilligungspflicht und der Mietzinskontrolle ausgenommen sind Liegenschaften mit drei oder weniger Wohnungen sowie Liegenschaften mit ausschliesslich Luxuswohnungen. Auch Genossenschaftswohnungen und Wohnungen zur Kurzzeitmiete (maximal drei Monate) sind von der Regelung ausgenommen.