Die Landesregierung beschloss die Verordnungsänderung anlässlich ihrer Sitzung vom Mittwoch, wie sie mitteilte. Das Parlament hatte dem Bundesrat zuvor mit einer dringlichen Gesetzesänderung die entsprechende Kompetenz verliehen. Diese war am 27. September in Kraft getreten. Sie gilt bis Ende 2028.
Ziel der Neuregelung ist es, insbesondere Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) und der Uhrenindustrie sowie deren Zulieferer zu unterstützen, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Hinzu kommen die von den USA auf unbestimmte Zeit verhängten Zölle von 39 Prozent.
Zollkonflikt als Härtefall
Die Arbeitsmarktprognosen liessen keine Verbesserung erwarten, begründete der Bundesrat seinen Entscheid. Zudem sorgten die US-Zusatzzölle weiterhin für Unsicherheit.
Bereits im vergangenen Jahr war die maximale Bezugsdauer von 12 auf 18 Monate verlängert worden. Seit diesem Frühjahr wird auch der Handelskonflikt mit den USA als wirtschaftlicher Härtefall anerkannt.
Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei Kurzarbeit grundsätzlich 80 Prozent des verlorenen Gehalts. Kurzarbeit darf jedoch nicht über mehrere Jahre hinweg ohne Unterbrechung in Anspruch genommen werden. Nach 24 Monaten gilt eine sogenannte Karenz- oder Wartefrist von sechs Monaten.
Planungssicherheit für Unternehmen
Die erneute Erhöhung der Höchstbezugsdauer biete betroffenen Unternehmen Planungssicherheit, schrieb der Bundesrat. Sie erlaube ihnen, sich an die Konjunkturlage anzupassen, indem sie beispielsweise neue Geschäftsmöglichkeiten sowie neue Absatzmärkte erschlössen.
Mit dieser Massnahme sollen den Angaben zufolge Kündigungen vermieden werden. Dies, da Unternehmen bei punktuellen Arbeitsausfällen ihr Personal behalten können.