Das musst du über den Fall Vincenz wissen
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Blick-Experte Kolbe erklärt:Das musst du über den Fall Vincenz wissen

Ex-Raiffeisen-Chef erneut vor Gericht
Experten ordnen ein – womit muss Pierin Vincenz rechnen?

Es ist der Wirtschaftsprozess des Jahrzehnts. Pierin Vincenz und Beat Stocker sollen dank versteckter Deals abkassiert haben. Am Montag beginnt die Verhandlung am Obergericht. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?
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Pierin Vincenz am Zürcher Bezirksgericht am 25. Januar 2022.
Foto: keystone-sda.ch
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Robin BäniRedaktor

Es ist ein Déjà-vu. Anfang Woche stehen Pierin Vincenz und Beat Stocker wieder vor Richtern, diesmal am Zürcher Obergericht. Was sie erwartet, ist der grösste Schweizer Wirtschaftsprozess der vergangenen Jahrzehnte. Es geht um mögliche Verbrechen, die Jahre zurückliegen, erstinstanzlich verurteilt sind und nun durch die Zweitinstanz neu beurteilt werden. 

Im Zentrum des Falls stehen versteckte Firmenbeteiligungen. Als Vincenz noch CEO von Raiffeisen Schweiz war, soll er Firmen für Millionenbeträge aufgekauft haben, an denen er selbst beteiligt war. Sein damaliger Geschäftspartner Stocker soll dabei ebenfalls abkassiert haben. Geschehen ist dies mutmasslich heimlich. Der Verwaltungsrat von Raiffeisen soll nichts über die Beteiligungen gewusst haben. Als Käufer und Verkäufer auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen. Nicht wenige dürften ab diesem Umstand den Kopf schütteln. Doch es stellt sich die Frage, inwiefern das Geschehene auch strafbar ist. 

Zweifel an der Anklage

Im April 2022 gab die Justiz darauf eine erste Antwort. Das Bezirksgericht verurteilte die beiden Hauptangeklagten wegen Betrugs, qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und passiver Bestechung. Vincenz erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, Stocker vier Jahre. Nun kommt es zum Berufungsverfahren, und es stellt sich die Frage, wie das Obergericht urteilt. Bestätigt es den Entscheid der Vorinstanz? Verschärft es die Strafe? Mildert es sie ab? Oder kommt es sogar zum Freispruch?

Zweifel an der Anklage kamen diese Woche prominent aus der Wissenschaft. Der Freiburger Strafrechtsprofessor Marcel Niggli kritisierte in einem «NZZ»-Interview insbesondere den Betrugsvorwurf. Dieser sei nicht nachvollziehbar. Betrug setze einen nachweisbaren Schaden voraus, den es allerdings nicht gegeben habe, so Niggli. Sowohl Raiffeisen als auch die übernommenen Firmen hätten von den Deals profitiert. Der Professor hält es deshalb für realistisch, dass das Obergericht das Strafmass deutlich senkt.

Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt Duri Bonin. Der Strafverteidiger verfolgt die Causa Vincenz seit Jahren und hat ihr sogar eine eigene Podcast-Reihe gewidmet. Zu Blick sagt er: «Meine Prognose ist: Das Obergericht wird diese Strafe reduzieren.»

Ein langes Verfahren

Der Fall zieht sich bereits seit acht Jahren hin, weil die Justiz zunächst vor allem mit sich selbst beschäftigt war. Das Obergericht wies das Verfahren 2024 an die Staatsanwaltschaft zurück; das Bundesgericht hob diesen Entscheid 2025 auf und wies die Sache zur Durchführung des Berufungsverfahrens wieder dem Obergericht zu. 

Für diese Verzögerung könnten die Beschuldigten nichts, betont Bonin. Im Gegenteil: «Allein diese lange Ungewissheit, ob man ins Gefängnis muss oder nicht, ist schon eine Strafe an sich.» Der Anwalt stützt seine Prognose jedoch nicht allein auf den ungewöhnlichen Verfahrensverlauf. Eine tiefere Gesamtstrafe könnte auch daraus folgen, dass das Obergericht einzelne Deals beweismässig oder rechtlich anders beurteilt.

Theoretisch wäre auch eine Erhöhung der Strafe möglich, da auch die Staatsanwaltschaft Berufung erhoben hat. Bonin hält das jedoch für wenig wahrscheinlich. Für eine Erhöhung der Strafe auf fünf oder sechs Jahre müsste das Obergericht nicht nur den Entscheid der Vorinstanz bestätigen, sondern auch zentrale Freisprüche aufheben oder einzelne Tatbestände deutlich strenger beurteilen. 

Über 500 Bundesordner

Die spannende Frage ist gemäss Bonin, ob es der Verteidigung gelingt, die Strafe auf weniger als 36 Monate zu drücken. Dann müssten die Beschuldigten nicht die volle Zeit hinter Gitter absitzen. Zwischen 24 und 36 Monaten sind teilbedingte Strafen möglich. Bonin hält genau dieses Szenario für am wahrscheinlichsten: «Eine Strafe um 36 Monate oder knapp darunter.» Ins Gefängnis müsste Vincenz damit zwar weiterhin, allerdings deutlich kürzer. Als Beschuldigter verbrachte er bereits über 100 Tage in Untersuchungshaft. 

Wie auch immer das Obergericht urteilt: Eine Seite dürfte nicht zufrieden sein. Bonin ist deshalb überzeugt, dass die Causa ans Bundesgericht weitergezogen wird. Er hält es sogar für möglich, dass der Fall dann erneut zurückgewiesen wird. Denn der Fall Vincenz ist sehr komplex. Allein die Verfahrensakten füllen über 500 Bundesordner. Zudem bestehen offene Rechtsfragen. «Das gibt mehrere mögliche Ansatzpunkte für eine Beschwerde», sagt Bonin. Eine erneute Rückweisung könnte das Verfahren nochmals erheblich verlängern.

Und als wäre die Ausgangslage nicht schon verworren genug, hängt parallel zum Berufungsverfahren eine weitere Frage beim Bundesgericht. Konkret geht es um eine verfahrenstechnische Angelegenheit. Die Staatsanwaltschaft liess ihre Anklage durch einen externen Gutachter prüfen. Das oberste Gericht muss nun klären, ob dies überhaupt rechtmässig war. Je nach Ausgang könnte das Urteil des Obergerichts nachträglich wieder infrage gestellt werden. Sicher scheint im Moment nur eines: Die Causa Vincenz wird die Schweizer Justiz noch lange beschäftigen.

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