Ex-Raiffeisen-Starbanker Pierin Vincenz erneut auf der Anklagebank
Was du zur Neuauflage des grössten Wirtschaftsprozesses des Jahrzehnts wissen musst

Am 10. August beginnt vor dem Zürcher Obergericht der Berufungsprozess im Fall Pierin Vincenz. Kommt der früher so beliebte Raiffeisen-Banker mit einem blauen Auge davon? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen zum grössten Wirtschaftsprozess des Jahrzehnts.
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Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Pierin Vincenz und Mitangeklagte stehen ab 10. August vor dem Zürcher Obergericht
  • Neue Whatsapp-Nachrichten könnten Vincenz im Berufungsprozess entlasten
  • Vincenz ist auf freiem Fuss und lebt nach eigenen Angaben von der AHV

Der Fall Vincenz – der spektakulärste Wirtschaftsprozess des Jahrzehnts – geht in die nächste Runde. Ab kommenden Montag stehen Pierin Vincenz (70) und seine Mitangeklagten vor dem Zürcher Obergericht. Am 13. April 2022 hatte das Bezirksgericht den gefallenen Starbanker und ehemaligen Raiffeisenchef zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Noch härter fasste das Gericht Vincenz’ Ex-Geschäftspartner Beat Stocker (66) an, der eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren erhielt. Die beiden wurden vor über vier Jahren unter anderem wegen Betrugs, der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der passiven Bestechung schuldig gesprochen. Und gingen in Berufung. 

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Wieso ist der früher so beliebte Bündner Banker so tief gefallen?

Die einfache Antwort: Weil er zu gierig wurde. In seiner Zeit als Chef von Raiffeisen hat Vincenz zwischen 1999 und 2025 rund 40 Millionen Franken verdient. Viel Geld, das offenbar für seinen ausschweifenden Lebensstil trotzdem nicht gereicht hat. Er kaufte pompöse Villen in Teufen AR und im Tessin, spekulierte an der Börse, liess es sich – auch auf Geschäftskosten – in Nachtclubs, Restaurants oder auf Reisen gut gehen.

Entscheidend war das Jahr 2008: Damals erhielt er ein Salär von fast 14 Millionen Franken. Vincenz glaubte, als Chef der Genossenschaftsbank Raiffeisen endlich in der Oberliga des Finanzplatzes angekommen zu sein. Doch im Jahr darauf deckelte Raiffeisen seinen Lohn auf 2 Millionen Franken. Der Frust beim ehemaligen Starbanker war wohl gross: Also begann er, sich an der Spesenkasse zu bedienen. Und ohne das Wissen von Raiffeisen und Aduno (heute Viseca) sich an Firmen zu beteiligen und diese später an seine Arbeitgeber zu verkaufen – so die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. 

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Warum steht Pierin Vincenz erneut vor Gericht?

Weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung nicht mit dem Urteil des Bezirksgerichts unter Richter Sebastian Aeppli (67, Grüne) zufrieden waren. Beide Seiten haben deshalb Berufung eingelegt. Die Staatsanwaltschaft unter Marc Jean-Richard-dit-Bressel (62) hatte für Vincenz und Stocker eine Freiheitsstrafe von je 6 Jahren gefordert, die Verteidiger Lorenz Erni (Vincenz) und Andreas Blattmann (Stocker) dagegen auf Freispruch plädiert. Auch die beiden Nebenklägerinnen Raiffeisen und Viseca sind mit dem Urteil nicht einverstanden. Hier geht es um viel Geld aus möglichen Schadenersatzforderungen. 

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Wer macht dem Ex-Starbanker dieses Mal den Prozess?

Das Zürcher Obergericht als Berufungsinstanz unter dem Vorsitz von Oberrichter Christian Prinz (54, GLP), der seit 2012 im Amt ist. Laut den Kollegen von der «Handelszeitung» gilt Prinz als erfahrener Richter mit dem Hang, sich gerne durch Aktenberge zu wühlen. Der richtige Mann für den Vincenz-Prozess, alleine die Anklageschrift umfasst 364 Seiten. Dazu kommen 526 Bundesordner mit Aktenstücken und 49 Kisten mit weiterem Beweismaterial. Als Referenten unterstützen Maya Knüsel (60, SVP) und Roberto Faga (53, FDP) den Vorsitzenden. Das heisst, dieses Mal wird ein rein bürgerliches Gericht über Vincenz und Co. richten. Vor dem Bezirksgericht hatte das Richtergremium aus einem Grünen und zwei Sozialdemokraten bestanden. 

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Gibt es neue Zeugen oder Beweise?

Grundsätzlich verläuft der Prozess vor dem Obergericht nach den gleichen Regeln wie vor dem Bezirksgericht. Das heisst, es könnten Zeugen befragt und neue Beweismittel eingebracht werden. Allerdings hat schon das Bezirksgericht auf die Befragung zusätzlicher Zeugen verzichtet. Normalerweise ist eine Berufungsinstanz diesbezüglich noch zurückhaltender. Wie es aus Kreisen der Verteidigung heisst, wurden in den letzten Wochen und Monaten diverse zusätzliche Beweisanträge gestellt, die vom Obergericht zum Teil zugelassen, zum Teil abgelehnt wurden.

Klar ist nur: Seit dem Prozess vor dem Bezirksgericht sind Whatsapp-Nachrichten zwischen Stocker und Vincenz aufgetaucht, die den Ex-Raiffeisen-Boss entlasten könnten, wie die «NZZ am Sonntag» berichtete. In dem Chat geht es um ein Darlehen für eine Villa in Morcote TI – und nicht um eine versteckte Gewinnbeteiligung für den Verkauf von Investnet an Raiffeisen. Diesen Chat wird das Gericht beurteilen müssen. 

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Wer sitzt noch auf der Anklagebank?

Neben Vincenz gibt es mit Beat Stocker einen weiteren Hauptangeklagten. Stocker war von 2006 bis 2011 CEO des Finanzdienstleisters Aduno, wo auch Vincenz im Verwaltungsrat sass. In dieser Zeit sollen Stocker und Vincenz gemäss Anklage «Schattenbeteiligungen» an den Firmen Commtrain, Genève Credit & Leasing (GCL) und Eurokaution aufgebaut haben und Aduno vom Kauf dieser Firmen überzeugt haben – ohne dass Aduno von den Beteiligungen wusste.

Deshalb sitzen auch der ehemalige Eurokaution-Besitzer Ferdinand Locher (62) und der GCL-Aktionär Stéphane Barbier-Mueller (68) auf der Anklagebank. Daneben stehen der Investnet-Mitgründer Andreas Etter (56) sowie ein Kommunikationsberater aus der Region Zürich vor den Schranken des Gerichts. Beim Fall Investnet handelt es sich um den Verkauf einer Firma für KMU-Nachfolgelösungen an Raiffeisen.

Wichtig zu wissen: Bis zur Vorlage eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung für alle Angeklagten. 

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Wird Vincenz vor dem Obergericht erscheinen?

Davon ist auszugehen. Schon beim ersten Prozess vor dem Bezirksgericht war Vincenz meist anwesend. Der Prozess vor dem Obergericht ist kompakter geplant und auf zehn aufeinanderfolgende Arbeitstage ab dem 10. August angesetzt. Vor dem Bezirksgericht dauerte die Verhandlung insgesamt acht Tage, war allerdings über mehrere Wochen verteilt.

Denn der Gerichtsort – das Zürcher Volkshaus – war durch andere Veranstaltungen immer wieder belegt. Richter Aeppli hatte damals zu wenig Zeit einberechnet und musste mittels Doodle nach zusätzlichen Verhandlungstagen suchen.

Der Ablauf: Erst werden Vorfragen geklärt, dann wird das Beweisverfahren eröffnet, inklusive Befragung der Angeklagten. Zum Abschluss werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten. Offen ist, wann das Obergericht das Urteil verkünden wird.

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Wieso vergingen über vier Jahre bis zur Berufungsverhandlung?

Weil es ein juristisches Hickhack um die Anklageschrift gab – und das Obergericht erst die Arbeit verweigern wollte. Es hob das Urteil der ersten Instanz im Februar 2024 mit der Begründung auf, die Anklageschrift sei ausschweifend und zu detailliert. Doch das Bundesgericht bewertete die Schrift als zulässig und verknurrte die Zürcher Oberrichter dazu, den Berufungsprozess durchzuführen. Zudem setzte das Bundesgericht das erstinstanzliche Urteil wieder in Kraft. Das heisst, das Obergericht muss nun überprüfen, ob das Urteil rechtmässig ist. 

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Wie viel hat Vincenz von seiner Freiheitsstrafe schon verbüsst?

Vincenz sass 106 Tage in Untersuchungshaft. Diese würde bei einer Freiheitsstrafe angerechnet. Da das erstinstanzliche Urteil aber nicht rechtskräftig ist, blieb der ehemalige Starbanker auf freiem Fuss. Wo und womit er seine Zeit verbringt, darüber ist wenig bekannt. Weil sämtliche Vermögenswerte wegen möglicher Schadenersatzforderungen blockiert sind, lebt Rentner Vincenz gemäss seiner Aussage im ersten Prozess von 2200 Franken AHV. Ob sich sein Schuldenberg weiter vergrössert hat, wird sich bei seiner Befragung durch das Obergericht zeigen. Gemäss «SonntagsZeitung» hatte Vincenz Ende 2024 ausstehende Betreibungen in der Höhe von 56 Millionen Franken. Der Verkauf der Villa in Teufen AR brachte 2025 gut 10 Millionen Franken. 

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Kommt Ex-Banker Vincenz mit einem blauen Auge davon?

Kommt darauf an, wie man «blaues Auge» definiert. Nur schon die 106 Tage in Untersuchungshaft dürften den ehemaligen Raiffeisenchef nachhaltig aus seinem Luxusleben gerissen haben. Viele Beobachter rechnen aber damit, dass das Obergericht milder urteilen und das Strafmass nach unten korrigieren wird. Möglicherweise muss Vincenz nach einer teilbedingten Strafe gar nicht ins Gefängnis. Ein völliger Freispruch wird dagegen ausgeschlossen. 

Immerhin: Das erstinstanzliche Urteil hat sämtliche Verjährungsfristen gestoppt.

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Landet der Fall Vincenz letzten Endes vor dem Bundesgericht?

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist sehr hoch. Die allermeisten Beobachter rechnen damit, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger der Angeklagten das Urteil des Obergerichts nicht einfach abnicken, sondern in Berufung gehen werden. Das heisst, erst das oberste Gericht der Schweiz wird letztinstanzlich im Fall Vincenz richten. Wann der Fall Vincenz endgültig mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen sein wird, ist völlig offen.

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