Eine Quelle ewigen Streits
Das gilt beim Thema Wegrecht

Ein Streit um einen 500-Meter-Kiesweg führte in Walkringen BE zu Polizeieinsätzen und Morddrohungen. Die Grundbuch-Eintragung von Wegrechten ist entscheidend, um Konflikte zwischen Nachbarn zu vermeiden. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten.
Kommentieren
Besonders wichtig beim Thema Wegrecht ist, was im Grundbuch und den Dienstbarkeitsverträgen festgehalten ist.
Foto: Sandro Zulian

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
Die Zusammenfassung von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast.
RMS_Portrait_AUTOR_814.JPG
Martin MeulReporter News

Es ist ein zuverlässiger Grund für die übelsten Nachbarschaftsstreitereien: das Wegrecht! Immer wieder kracht es in der Schweiz, weil sich Menschen nicht einig sind, wer welchen Boden wie mitbenutzen darf. Im Februar berichtete Blick über einen Fall in Walkringen BE.

Dort reden Thomas Zimmermann (40) und sein Nachbar Andreas Künzler (68) nicht mehr miteinander. Grund ist ein Kiesweg, der auf Zimmermanns Grundstück liegt. Künzler hat diesen auf einer Länge von rund 500 Metern ausgebaut – ohne das Einverständnis des Landbesitzers. Auch hier ist das Wegrecht Auslöser des Streits, bei dem es sogar zu Durchsuchungen seitens der Polizei kam. 

Die Beschäftigung mit dem Wegrecht ist für Grundstückseigentümerinnen und Grundeigentümer deshalb besonders wichtig, wenn es mit den Nachbarn klappen soll. Das sind die zentralen Punkte zum Thema Wegrecht:

DCX STORY: doc87btlsn3imrpkxz3i6v [Das gilt beim Thema Wegrecht Gallerie]

Was ist das Wegrecht?

Das Wegrecht beschreibt formal das Recht, ein fremdes Grundstück zum Durchgang zu benutzen. Nachbarn können in der Schweiz untereinander einen öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag für ein Wegrecht, zum Beispiel für den befahrbaren Weg zur nächsten öffentlichen Strasse, abschliessen und im Grundbuch eintragen lassen.

Warum ist das Grundbuch so wichtig?

Entscheidend ist zunächst, was im Grundbuch als Wegrecht eingetragen ist. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wem das Wegrecht zusteht, sondern auch darum, wie es genutzt werden darf: Handelt es sich um ein Fusswegrecht oder ein Fahrwegrecht? Ist der Verlauf oder die Breite des Weges festgelegt? Und gibt es im Dienstbarkeitsvertrag zusätzliche Bestimmungen, etwa dazu, wer den Weg benutzen darf oder welche Fahrzeuge darauf verkehren dürfen? Der genaue Wortlaut des Grundbucheintrags und des zugrundeliegenden Dienstbarkeitsvertrags kann bei einem Streit entscheidend sein.

Darf ein Wegrecht plötzlich viel intensiver genutzt werden?

Nicht automatisch. Eine neue Nutzung des Grundstücks – etwa durch einen Gewerbebetrieb oder eine Überbauung – berechtigt nicht ohne weiteres zu deutlich mehr Verkehr über das Nachbargrundstück.

Der Eigentümer des belasteten Grundstücks darf hingegen die Ausübung des Wegrechts nicht behindern. Umgekehrt muss der Berechtigte das Grundstück möglichst schonend behandeln und darf das Wegrecht nicht übermässig beanspruchen.

Wer bezahlt Unterhalt, Schäden und Schneeräumung?

Das richtet sich in erster Linie nach dem Dienstbarkeitsvertrag. Fehlt eine klare Regelung, muss anhand der konkreten Nutzung und Interessen beurteilt werden, wer welche Kosten trägt.

Kann ein Wegrecht gelöscht werden?

Ein eingetragenes Wegrecht bleibt grundsätzlich auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen und kann nicht einfach aufgehoben werden. Eine Änderung oder Löschung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Hat ein Grundstück keinen ausreichenden Zugang zu einer öffentlichen Strasse, kann unter Umständen zudem ein Notweg über ein Nachbargrundstück verlangt werden – in der Regel gegen Entschädigung.

Was sollte ich prüfen, wenn ich ein Grundstück kaufe?

Vor dem Kauf sollte man unbedingt prüfen, ob auf dem Grundstück Wegrechte oder andere Dienstbarkeiten eingetragen sind. Sie können die Nutzung des Grundstücks erheblich einschränken. Umgekehrt sollte man auch kontrollieren, ob das eigene Grundstück von einem Wegrecht profitiert – etwa weil die Zufahrt über das Nachbargrundstück führt. Wichtig sind dabei nicht nur der Grundbuchauszug, sondern auch die genauen Dienstbarkeitsverträge und allfällige Pläne. Wer ein Grundstück kauft, übernimmt grundsätzlich die bestehenden Grundbucheinträge und damit auch deren Rechte und Pflichten.

Was sagst du dazu?
Liebe Leserin, Lieber Leser
Der Kommentarbereich von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast. Noch kein Blick+-Abo? Finde unsere Angebote hier:
Hast du bereits ein Abo?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen