Darum gehts
- Nachbarschaftsstreit in Walkringen: Wegbau ohne Einwilligung sorgt für Konflikte
- Polizei beschlagnahmt zwei Waffen bei Hausdurchsuchungen im November 2025
- Strassenbau umstritten: Amt für Wald stuft Kiesweg als widerrechtlich ein, Gemeinde als legal
In Walkringen BE herrscht dicke Luft: Thomas Zimmermann (40) und sein Nachbar Andreas Künzler (68) sind zerstritten. So stark, dass sie nicht mehr miteinander reden.
Auslöser des Streits ist ein Weg, der auf Zimmermanns Grundstück liegt. Künzler hat diesen auf einer Länge von rund 500 Metern ausgebaut – ohne das Einverständnis des Landbesitzers.
Nachbar baggert sich Zufahrt
Von Anfang an: Seit 13 Jahren wohnt Bauer Thomas Zimmermann auf seinem Hof im Berner Mittelland. Zuerst als Pächter, seit 2020 als Eigentümer.
Rund ein Jahr nach dem Kauf zieht Andreas Künzler mit seiner Frau ins Nachbarhaus, das mehrere Hundert Meter entfernt steht. Das abgelegene Haus ist nur über einen Weg erreichbar, der über Zimmermanns Grundstück führt. Künzler besitzt deshalb ein Fuss- und Fahrwegrecht.
Der ursprünglich grüne Feldweg war nur mit landwirtschaftlichen Gefährten befahrbar. Dass dies nicht zufriedenstellend war für seinen Nachbarn, versteht Zimmermann: «Ich wäre bereit gewesen, eine gemeinsame Lösung zu finden.» Dass Künzler im Herbst 2023 aber ohne Erlaubnis angefangen habe, zu baggern und Kies zu verteilen, gehe zu weit. «Er hat mich nie gefragt. Das ist illegal.»
«Lasse mir nichts von einem jungen Bauern sagen»
Zimmermann sagt: «Ich habe ihn mehrmals zum Kaffee eingeladen, um mit ihm zu sprechen. Er meinte nur, dass er sich von einem jungen Bauern wie mir nichts sagen lasse.»
Im Mai 2024 informiert Zimmermann die Gemeinde über den Bau des Wegs. Die Gemeinde informiert beide Parteien über die Rechtslage. Ein halbes Jahr später erhält Zimmermann Post von Künzlers Anwalt. Er wird beschuldigt, seinen Nachbarn am Fuss- und Fahrwegrecht zu hindern. Das streitet der Bauer ab und engagiert ebenfalls einen Anwalt. Anfang 2025 gibt es ein Treffen beim Schlichtungsgericht – ohne Einigung.
Durchsuchung der Polizei
Den Höhepunkt erreicht der Streit letzten November. «Die Polizei durchsuchte mein Haus», so Zimmermann.
Zuvor hatte sich die Gemeinde bei der Polizei gemeldet. «Beide haben in bilateralen Gesprächen mit unserem Bauverwalter Morddrohungen gegen den jeweils anderen ausgesprochen», erklärt die Gemeinde gegenüber Blick. «Dabei sind auch Aussagen gefallen, dass zu Hause genügend Waffen vorhanden seien.»
Im Blick-Interview betont Zimmermann, er habe nie gewalttätige Absichten gehabt. Es müsse sich um ein Missverständnis handeln. Bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt die Polizei in seinem Haus zwei Waffen inklusive Munition. Die Polizei war auch im Haus von Künzler. Ob sie dort Gegenstände beschlagnahmte, ist jedoch unklar.
Auf Anfrage von Blick will sich Andreas Künzler nicht äussern und verweist auf das laufende Verfahren. Er betont aber: «Für uns ist dieser Fall sehr belastend.»
«Widerrechtlich» oder «bewilligungsfrei»?
Fakt ist: Der neue Kiesweg ermöglicht Künzler die Durchfahrt mit dem Auto. Zimmermann hingegen sieht sich mit Problemen konfrontiert. Als Eigentümer haftet er für Schäden: «Wenn das Wasser nicht mehr richtig abläuft, kommt es irgendwann zu einem Hangrutsch.»
Für den Wasserabfluss wurden zwar Querrinnen in den Kiesweg gebaut. In einem Dokument, das Blick vorliegt, beschreibt das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren die Ausführung des Strassenbaus aber als «mangelhaft» und stuft den erstellten Weg als widerrechtlich ein, weil nie ein Baugesuch eingegangen ist.
Die Gemeinde widerspricht auf Blick-Anfrage. Der Weg sei legal, sie habe den Fall im Rahmen eines baupolizeilichen Verfahrens geprüft. Es brauche keine Baubewilligung, da es sich um bewilligungsfreie Unterhaltsarbeiten handle. Der Weg sei bereits vorher teilweise befestigt gewesen und gemäss ihrer Einschätzung weder verbreitert noch wesentlich verändert worden.
Zimmermann widerspricht. Als er mit Blick den Weg entlang läuft, zeigt er mehrere Stellen, die mithilfe eines Baggers verbreitert worden sein sollen.
Laut Gesetz muss grundsätzlich die Partei für den Unterhalt aufkommen, die das Wegrecht nutzt. Zum Unterhalt gehört die Instandhaltung. Für eine bauliche Veränderung wäre gemäss Gesetz die Zustimmung des Eigentümers nötig.
Nachbar ist im Gemeinderat
Der Bauer fühlt sich benachteiligt, weil sein Nachbar Künzler im Gemeinderat von Walkringen sitzt. Der SP-Mann ist seit 2025 im Rat.
Die Gemeinde beteuert gegenüber Blick, dass Künzler trotz seiner Funktion keinen Einfluss auf das Verfahren habe. Für ihn bestehe in dieser Angelegenheit eine Ausstandspflicht. «Thomas Zimmermann bleibt in dieser Angelegenheit nur, der Gemeinde zu vertrauen», teilt sie mit.
Vertrauen hat der 40-Jährige aber verloren, wie er sagt. Wegziehen sei trotzdem keine Option: «Das ist mein Zuhause. Irgendwann muss es eine Lösung geben.»
Für ihn sei wichtig, dass nicht weiter ohne sein Einverständnis gebaut werde: «Ich dulde den aktuellen Weg. Am liebsten würde ich aber die komplette Strasse, die zu und durch mein Grundstück führt, sanieren.» Seine Forderung: «Alle Arbeiten müssen vorschriftsgemäss und korrekt ausgeführt werden.» Sollte er sich mit dem Nachbarn und der Gemeinde nicht einigen können, ziehe er den Rückbau zum Ursprungszustand des Weges in Betracht.