Darum gehts
- In Lochau blockiert eine neue Villa einen beliebten Wanderweg auf den Pfänder
- Der Bürgermeister kritisiert die Sperrung als rechtlich unbegründet
- Täglich zieht der Pfänder am Bodensee zahlreiche Wanderer an, 1062 Meter hoch
In der Vorarlberger Gemeinde Lochau sorgt eine neu gebaute Villa für Ärger. Ein beliebter Wanderweg auf den Pfänder ist nicht mehr wie gewohnt begehbar. Statt der bisherigen Route müssen Wanderinnen und Wanderer nun einen Umweg machen. Der Fall löst bei vielen Einheimischen Unverständnis aus und beschäftigt inzwischen auch die Behörden.
Der Pfänder gehört zu den beliebtesten Ausflugszielen am östlichen Bodensee. Täglich zieht es zahlreiche Menschen auf den 1062 Meter hohen Berg. Ein Abschnitt des traditionsreichen Wanderwegs führt jedoch nicht mehr über die ursprüngliche Strecke.
Auf dem Grundstück des deutschen Unternehmers Michael Wisser, direkt am Wanderweg gelegen, wurde eine Villa gebaut, wie «Bild» berichtet. Die blockiert den bisherigen Weg. Der Weg wurde inzwischen geschlossen. Nun führt eine neue Route rund um das Privatgrundstück.
Kritik aus der Bevölkerung
In Lochau wächst der Widerstand. Viele Einwohnerinnen und Einwohner sind der Ansicht, dass ein Wanderweg, der seit vielen Jahren genutzt wird, nicht einfach verschwinden dürfe. Mehrere Personen haben sich deshalb an die Gemeinde gewandt und verlangen, dass der ursprüngliche Weg wieder geöffnet wird.
Sogar die Gemeinde stellt sich gegen die Sperrung des Wanderwegs. Bürgermeister Frank Matt zeigt sich überrascht über das Vorgehen des Grundeigentümers. «Die Sperrung des bisherigen Weges erfolgte ohne rechtliche Grundlage», erklärt er gegenüber «Bild» unter Berufung auf das geltende Baurecht. Die Gemeinde will den Entscheid nicht akzeptieren.
Eigentümer sieht keinen grossen Unterschied
Der Eigentümer beurteilt die Situation anders. Laut einer Sprecherin wurde der Wanderweg lediglich leicht angepasst. Die neue Strecke führe sicher um das Privatgrundstück herum. Der Zugang zum Pfänder sei weiterhin gewährleistet. Gleichzeitig stehe man mit der Gemeinde im Austausch, um eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten tragbar sei.
Wie ist die Rechtslage in der Schweiz?
Auch in der Schweiz sorgen Wegrechte immer wieder für Diskussionen. Besteht ein öffentliches Wegrecht oder handelt es sich um einen offiziellen Wanderweg, darf dieser grundsätzlich nicht ohne Bewilligung aufgehoben oder verlegt werden. Solche Entscheide müssen von den zuständigen Behörden geprüft werden.
Beim Zugang zu Seen gilt ebenfalls das öffentliche Interesse. Das Schweizer Recht schreibt allerdings nicht vor, wie viel Prozent eines Seeufers frei zugänglich sein müssen. Bund, Kantone und Gemeinden verfolgen jedoch das Ziel, möglichst viele Uferbereiche für die Bevölkerung offenzuhalten. Wie dies umgesetzt wird, unterscheidet sich je nach Kanton und Gemeinde.