Töff-Fahrer rast rechts an Leser vorbei
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Dashcam-Aufnahmen zeigen:Töff-Fahrer rast rechts an Leser vorbei

Kanton Bern
Töfffahrer schockt Lastwagenfahrer mit riskantem Manöver

Ein Töfffahrer überholt auf der Strecke zwischen Rubigen und Münsingen im Kanton Bern waghalsig einen Lastwagen. Die Dashcam des Lasters filmt alles. Warum der Töff-Rowdy wahrscheinlich ohne Strafe davonkommt.
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Hier fährt der Töfffahrer mit hoher Geschwindigkeit über das Trottoir.
Foto: Leserreporter

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Töfffahrer überholt riskant bei Rubigen BE, Dashcam filmt das Manöver
  • Polizei Bern: Rechtsüberholen über Trottoir verstösst gegen Verkehrsgesetz
  • Leserreporter verwirrt, da Polizei von Anzeige abriet
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Marian NadlerRedaktor News

Ein Lastwagen fährt zwischen Rubigen und Münsingen auf Höhe des kantonalen Strasseninspektorats die Strasse entlang. Plötzlich rauscht von rechts über das Trottoir ein Töfffahrer an dem Laster vorbei. Von dort aus bewegt sich das Zweirad auf die Strasse. Ein riskantes Manöver. Aufgenommen wurde die Szene von der Dashcam des Lastwagenfahrers.

Die Kantonspolizei Bern hat keine Kenntnis von dem riskanten Manöver, wie sie auf Blick-Anfrage erklärt. «Das im Video erkennbare Rechtsüberholen über den Radstreifen stellt grundsätzlich eine Widerhandlung gegen das Verkehrsgesetz dar», erklärt Mediensprecherin Rahel Stähli.

Verwirrung um Anzeige

Kurios: Der Lastwagenfahrer behauptet, die Polizei habe ihm von einer Anzeige abgeraten. Dies, obwohl es mehrere Zeugen gegeben habe. «Ich bin verwirrt, da dies ein sehr schweres Delikt wäre», sagt er zu Blick. 

Stähli ordnet ein: «Die Polizei rät nicht grundsätzlich von einer Anzeige ab. Ist die verantwortliche Person oder das Fahrzeug jedoch nicht identifizierbar – beispielsweise weil das Kontrollschild auf den Aufnahmen nicht erkennbar ist –, sind die Erfolgsaussichten einer Strafverfolgung oft gering.» Dashcam-Aufnahmen könnten je nach Kamerawinkel und Perspektive das tatsächliche Geschehen verzerrt wiedergeben. Eine sorgfältige Prüfung ist erforderlich. «Unabhängig davon steht es jeder Person frei, eine Anzeige zu erstatten oder eine Aussage bei der Polizei zu machen», schliesst die Kapo-Sprecherin.

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