Basel reagiert mit Abstimmung auf Fälle wie diese
David (20) rutschte nach der Lehre in die Schuldenfalle

Nach Heim und Lehre wuchsen David Busch die Rechnungen rasch über den Kopf. Im Juni entscheidet das Basler Stimmvolk über einen freiwilligen Lohnabzug zum Schutz vor Steuerschulden.
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Manchmal leerte David Busch (Name geändert) den Briefkasten zwei Wochen lang nicht – weil er wusste, dass wieder eine Vorladung vom Betreibungsamt darin lag.
Foto: Stefan Bohrer

Darum gehts

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Nicole Müller
Beobachter

Endlich den ersten Lohn auf dem Konto – David Busch hat es geschafft! Ein Meilenstein für den 20-Jährigen. Vor kurzem hat er seine Malerlehre abgeschlossen und einen Job gefunden. Nur temporär, aber immerhin.

Für Busch alles andere als selbstverständlich: Als jüngstes von vier Geschwistern kam er mit sieben Jahren ins Heim. Wir haben seinen Namen geändert. Seine Eltern hatten sich vor seiner Geburt getrennt, die finanziellen Umstände waren schwierig. Busch kam in eine Kleinklasse. Doch er strengte sich an. «Ich wollte unbedingt einen Schulabschluss und eine richtige Lehre machen. Ich wusste, dass ein handwerklicher Beruf das Richtige für mich ist.»

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Er machte eine Malerlehre. Und wenig später klappte es auch bei der Wohnungssuche: Er fand eine günstige Genossenschaftswohnung und konnte aus der Wohnstiftung für Jugendliche ausziehen.

Doch dann kamen die Briefe: Mahnungen, Betreibungen. «Niemand hat mir gesagt, dass ich Geld auf die Seite legen muss – besonders für die Krankenkasse.» Busch hatte niemanden, der ihm sagte, wie das geht mit diesem Erwachsenenleben. Das Problem: Er hatte sich von einem Versicherungsmakler überreden lassen, die Krankenkassen-Franchise auf 2500 Franken zu heben. Weniger Prämien, klingt toll. Doch dann kamen Arztrechnungen, die Busch nicht bezahlen konnte.

Der Briefkasten, mein Feind

Manchmal leerte er den Briefkasten zwei Wochen lang nicht – weil er wusste, dass wieder eine Vorladung vom Betreibungsamt darin lag. «Am liebsten hätte ich nie wieder einen Brief aufgemacht und alles liegen lassen.» Doch er gab nicht auf und versuchte, die Betreibungen immer sofort zu zahlen. Mit den Betreibungsgebühren, die zusätzlich obendrauf kamen, wurde sein schmales Budget definitiv gesprengt.

«Du bist die einzige Person, die an der Situation etwas ändern kann», sagte Buschs langjährige Freundin. Sie kannte die Jugendberatung JuAr Basel, Busch meldete sich an. Zu dem Zeitpunkt hatte er rund 4000 Franken Krankenkassenschulden. «Der Berater machte mir Hoffnung: Andere junge Leute hätten in meinem Alter schon über 10’000 Franken Schulden», sagt Busch.

Viel Glück auf einmal

Sein Glück ist, dass er bisher so wenig verdient hatte, dass er noch keine Steuern zahlen musste. Auch die günstige Wohnung half. Und ein weiterer Glücksfall: Seit April hat Busch eine feste Anstellung mit einem Monatslohn von 4300 Franken.

Das heisst aber auch: Für 2026 werden Steuern anfallen. Der Jugendberater wird mit Busch ein Budget erstellen. Und er empfiehlt ihm, neben dem Lohnkonto ein zweites Konto einzurichten: Darauf soll per Dauerauftrag jeden Monat das Geld für Steuern, Gesundheitskosten, Hausrat- und Haftpflichtversicherung und Strom kommen. Für Busch eine gute Lösung: «So ist das Geld weg vom Lohnkonto, und ich komme schon gar nicht in Versuchung, es auszugeben.»

Steuerschulden: weitverbreitet

Busch konnte sich noch knapp retten aus der Schuldenspirale – weil er es unbedingt wollte und die richtige Unterstützung bekommen hat. Und vor allem: weil er keine Steuerschulden hatte. Bei 80 Prozent der Verschuldeten in der Schweiz sieht das anders aus: Sie haben offene Steuerrechnungen. Betroffen ist gemäss Statistik und Fachpersonen jeder zehnte Privathaushalt.

Es gab schon verschiedene Vorstösse gegen diese Schuldenfalle, kantonal und auf Bundesebene. Bisher sind alle gescheitert. In Basel-Stadt könnte sich das nun ändern, als erster Kanton. Am 14. Juni entscheiden die Stimmberechtigten an der Urne, ob künftig die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden. «So könnten viele Schulden verhindert werden», sagt Pascal Pfister, der Geschäftsleiter von Schuldenberatung Schweiz. Die Vorlage geht auf eine Initiative der SP zurück. Im letzten Herbst nahm der Grossrat einen überarbeiteten Gegenvorschlag an, woraufhin die Wirtschaftsverbände das Referendum ergriffen. Darum kommt es nun zur Abstimmung.

Die Vorlage sieht vor, dass den Arbeitnehmenden monatlich 10 Prozent vom Bruttolohn abgezogen und an die Steuerverwaltung überwiesen werden. Der Abzug wäre fakultativ: Wer ihn nicht will, könnte ihn ablehnen. So oder so müssten alle Steuerzahlenden weiterhin eine Steuererklärung ausfüllen.

Argumente der Gegner

Die Gegner der Vorlage sagen, es entstünde ein massiver administrativer Mehraufwand für die Arbeitgeber, und geholfen würde nur wenigen.

Dem hält Pfister entgegen: Der Aufwand werde finanziell entschädigt und sei deutlich geringer als bei der Quellensteuer, die bereits heute 30 Prozent der Arbeitnehmenden in Basel-Stadt betrifft. «Und auch wenn nicht alle darunterfallen: Jeder Mensch ohne Schulden ist ein Gewinn für den Staat. Denn Schulden und damit das Leben am Existenzminimum machen krank.» Und wer nicht mehr arbeiten könne, müsse staatlich unterstützt werden.

Für David Busch ist die Sache klar: «Am liebsten hätte ich nur das Geld auf dem Konto, das ich auch ausgeben kann. Jede Rechnung weniger, für die ich nicht sparen muss, macht mir das Leben einfacher.»

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