Darum gehts
Peter Müller (Name geändert) liebt seinen Beruf. Als selbständiger Arzt arbeitete er darum bis zum Alter von 70 Jahren weiter. Auf die Auszahlung seiner Altersrente ab 65 wollte er verzichten. Einkommen hatte er zum damaligen Zeitpunkt noch genug.
Später, wenn er sich zur Ruhe setzen würde, wollte Müller aber von einer höheren AHV-Rente profitieren – so sein Plan. Denn diese Möglichkeit bietet das Gesetz durch die (auch teilweise) Aufschiebung der Altersrente. Müller würde so nach fünf Jahren einen Zuschlag von fast einem Drittel erhalten (siehe Tabelle unten). Die Möglichkeit, die Rente aufzuschieben, nutzen nur sehr wenige. Die meisten entscheiden sich, die Rente bei Erreichen des AHV-Referenzalters oder allenfalls vorher zu beziehen. Auch diejenigen, die weiterarbeiten, lassen sich meist gleichzeitig die Rente auszahlen, obwohl beide Einkommen versteuert werden müssen.
Das hängt vielleicht mit der geringen Bekanntheit des Rentenaufschubs zusammen, vielleicht aber auch mit dem komplizierten Antragsverfahren. Müllers Vorhaben scheiterte jedenfalls an den Formalitäten – aus dem monatlichen Zuschlag von fast 800 Franken, mit dem er gerechnet hatte, wurde letztlich nämlich nichts.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Rentenbezug bereits vorher anmelden
Sein Fehler: Er hatte den richtigen Zeitpunkt für den Antrag auf Aufschub verpasst. Müller hatte gewartet, bis er seine Tätigkeit aufgeben wollte, und stellte erst dann den Antrag auf AHV-Rente. Zwei Monate darauf verfügte die Ausgleichskasse: Ihm werde die Rente für die letzten fünf Jahre rückwirkend ausgezahlt – aber ohne Zins und ohne Zuschlag.
Müllers Versäumnis könnte jedem passieren. Denn es ist nicht offensichtlich, dass man etwas beantragen muss, was man noch nicht will.
Darum: Wer seine AHV-Rente aufschieben will, muss das gewöhnliche Formular für die Anmeldung zum Rentenbezug ausfüllen. Erst in Ziffer 8.2 des Formulars kann man wählen, dass man die AHV-Rente noch gar nicht haben will. Wenn man die Rente später abrufen möchte, ist wiederum ein Formular nötig, wobei sich manche Fragen wiederholen. Ein aufwendiges Verfahren, das sich aber nicht umgehen lässt.
So viel Rente gibt es zusätzlich, wenn Sie weiterarbeiten
Der Zuschlag beim Aufschub der AHV-Rente wird zusätzlich zur Monatsrente ausgezahlt. Die Höhe ist abhängig von der Aufschubsdauer; maximal sind fünf Jahre möglich. In dieser Tabelle sehen Sie, wie hoch der Zuschlag in Prozent des aufgeschobenen Teils ist.
Anzahl Jahre Zusatzarbeit | zusätzliche Monate | |||
0–2 | 3–5 | 6–8 | 9–11 | |
1 | 5,2% | 6,6% | 8,0% | 9,4% |
2 | 10,8% | 12,3% | 13,9% | 15,5% |
3 | 17,1% | 18,8% | 20,5% | 22,2% |
4 | 24,0% | 25,8% | 27,7% | 29,6% |
5 | 31,5% | | | |
| Ein Berechnungsbeispiel findet sich im offiziellen Merkblatt der AHV «Flexibler Rentenbezug». | ||||
- Wenn Sie genug Einkommen oder Vermögen haben, um mindestens ein Jahr ohne die AHV-Rente auszukommen.
- Wenn Sie nicht mit einer verkürzten Lebenserwartung rechnen.
- Wer sowohl Lohn als auch Rente kassiert, muss beides als Einkommen versteuern. Das kann ins Geld gehen. Mit dem Aufschub vermeiden Sie höhere Einkommenssteuern.
- Aber: Wenn Sie mit oder ohne Zuschlag Ergänzungsleistungen bräuchten, lohnt sich ein Rentenaufschub nicht.
- Wenn Sie genug Einkommen oder Vermögen haben, um mindestens ein Jahr ohne die AHV-Rente auszukommen.
- Wenn Sie nicht mit einer verkürzten Lebenserwartung rechnen.
- Wer sowohl Lohn als auch Rente kassiert, muss beides als Einkommen versteuern. Das kann ins Geld gehen. Mit dem Aufschub vermeiden Sie höhere Einkommenssteuern.
- Aber: Wenn Sie mit oder ohne Zuschlag Ergänzungsleistungen bräuchten, lohnt sich ein Rentenaufschub nicht.
- Eine schriftliche Aufschubserklärung ist zwingend notwendig.
- Der Rentenaufschub muss spätestens innert eines Jahres seit Entstehen des Anspruchs auf eine ordentliche Altersrente beantragt werden.
- Die Aufschubsdauer beträgt mindestens ein volles Jahr, maximal fünf Jahre.
- Sie müssen sich im Voraus noch nicht für die genaue Dauer des Rentenaufschubs entscheiden. Sie können die Rente jederzeit abrufen.
Aber: Wer die aufgeschobene Rente vor Ablauf der einjährigen Minimaldauer bereits abruft, bekommt die Rente rückwirkend ausgezahlt – ohne Zuschlag und ohne Zins.
- Entscheiden Sie sich von Anfang an für den Rentenaufschub, wenn Sie das wünschen. Denn sobald Sie, ohne zu reklamieren, die erste AHV-Rentenzahlung angenommen haben oder die Rentenverfügung rechtskräftig ist, ist es zu spät. Sie können sich nicht mehr umentscheiden.
- Während eines (Teil-)Aufschubs der Altersrente werden auch Kinderrenten im gleichen prozentualen Umfang aufgeschoben.
- Wenn der Ehegatte bereits eine AHV-Rente bezieht, wird diese allenfalls genau gleich gekürzt, wie wenn Sie Ihre Rente ebenfalls erhalten würden. Die sogenannte Plafonierung der Renten von Ehepaaren lässt sich mit einem Aufschub nicht umgehen.
- Verwitwete, die ihre Altersrente aufschieben, bekommen keine Witwen- oder Witwerrente der AHV.
- Eine schriftliche Aufschubserklärung ist zwingend notwendig.
- Der Rentenaufschub muss spätestens innert eines Jahres seit Entstehen des Anspruchs auf eine ordentliche Altersrente beantragt werden.
- Die Aufschubsdauer beträgt mindestens ein volles Jahr, maximal fünf Jahre.
- Sie müssen sich im Voraus noch nicht für die genaue Dauer des Rentenaufschubs entscheiden. Sie können die Rente jederzeit abrufen.
Aber: Wer die aufgeschobene Rente vor Ablauf der einjährigen Minimaldauer bereits abruft, bekommt die Rente rückwirkend ausgezahlt – ohne Zuschlag und ohne Zins.
- Entscheiden Sie sich von Anfang an für den Rentenaufschub, wenn Sie das wünschen. Denn sobald Sie, ohne zu reklamieren, die erste AHV-Rentenzahlung angenommen haben oder die Rentenverfügung rechtskräftig ist, ist es zu spät. Sie können sich nicht mehr umentscheiden.
- Während eines (Teil-)Aufschubs der Altersrente werden auch Kinderrenten im gleichen prozentualen Umfang aufgeschoben.
- Wenn der Ehegatte bereits eine AHV-Rente bezieht, wird diese allenfalls genau gleich gekürzt, wie wenn Sie Ihre Rente ebenfalls erhalten würden. Die sogenannte Plafonierung der Renten von Ehepaaren lässt sich mit einem Aufschub nicht umgehen.
- Verwitwete, die ihre Altersrente aufschieben, bekommen keine Witwen- oder Witwerrente der AHV.
Aufschubserklärung:
- Sie müssen den Antrag spätestens innert eines Jahres seit Beginn des ordentlichen Anspruchs auf eine AHV-Altersrente stellen.
- Beantragen Sie den AHV-Rentenaufschub mit dem Formular «Anmeldung für eine Altersrente» (Nr. 318.370).
- Füllen Sie das ganze Formular sorgfältig aus. Beachten Sie die Tipps zu Beginn.
- In Ziffer 8 geht es um das flexible Rentenalter. In Ziffer 8.1 kreuzen Sie «Nein» an, denn Sie möchten die AHV-Altersrente nicht vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen. In Ziffer 8.2 folgt Ihre Aufschubserklärung: Hier kreuzen Sie «Ja» an.
- Kopieren Sie Ihren Antrag, bevor Sie ihn an die AHV-Ausgleichskasse senden. Zum Teil werden Sie die gleichen Fragen wieder beantworten müssen, wenn Sie die Rente beziehen wollen.
- Versenden Sie Ihren Antrag aus Beweisgründen per A-Post Plus oder Einschreiben und behalten Sie die Quittung.
- Die Ausgleichskasse sendet Ihnen eine Bestätigung über den Rentenaufschub.
Abruf der aufgeschobenen AHV-Rente:
- Füllen Sie das Formular «Abruf oder Teilabruf der Altersrente nach Aufschub» aus (Nr. 318.386).
- Normal wird die Rente ab dem Folgemonat nach dem Antrag ausbezahlt. Möchten Sie die Rente oder einen Teil davon erst zu einem späteren Termin beziehen, müssen Sie das in Ziffer 2.1 angeben.
- Werfen Sie nochmals einen Blick auf die Tabelle oben. Es gibt günstigere und weniger sinnvolle Termine für den Abruf Ihrer Rente. Ein Beispiel: Haben Sie die Rente ein Jahr und acht Monate lang aufgeschoben, beträgt der Zuschlag 8,0 Prozent. Warten Sie einen Monat länger, beläuft sich der Zuschlag bereits auf 9,4 Prozent.
- Auch wenn Sie den maximalen Rentenaufschub von fünf Jahren wählen, müssen Sie die Auszahlung der Rente beantragen. Renten werden nie automatisch ausbezahlt.
Aufschubserklärung:
- Sie müssen den Antrag spätestens innert eines Jahres seit Beginn des ordentlichen Anspruchs auf eine AHV-Altersrente stellen.
- Beantragen Sie den AHV-Rentenaufschub mit dem Formular «Anmeldung für eine Altersrente» (Nr. 318.370).
- Füllen Sie das ganze Formular sorgfältig aus. Beachten Sie die Tipps zu Beginn.
- In Ziffer 8 geht es um das flexible Rentenalter. In Ziffer 8.1 kreuzen Sie «Nein» an, denn Sie möchten die AHV-Altersrente nicht vor dem ordentlichen Rentenalter beziehen. In Ziffer 8.2 folgt Ihre Aufschubserklärung: Hier kreuzen Sie «Ja» an.
- Kopieren Sie Ihren Antrag, bevor Sie ihn an die AHV-Ausgleichskasse senden. Zum Teil werden Sie die gleichen Fragen wieder beantworten müssen, wenn Sie die Rente beziehen wollen.
- Versenden Sie Ihren Antrag aus Beweisgründen per A-Post Plus oder Einschreiben und behalten Sie die Quittung.
- Die Ausgleichskasse sendet Ihnen eine Bestätigung über den Rentenaufschub.
Abruf der aufgeschobenen AHV-Rente:
- Füllen Sie das Formular «Abruf oder Teilabruf der Altersrente nach Aufschub» aus (Nr. 318.386).
- Normal wird die Rente ab dem Folgemonat nach dem Antrag ausbezahlt. Möchten Sie die Rente oder einen Teil davon erst zu einem späteren Termin beziehen, müssen Sie das in Ziffer 2.1 angeben.
- Werfen Sie nochmals einen Blick auf die Tabelle oben. Es gibt günstigere und weniger sinnvolle Termine für den Abruf Ihrer Rente. Ein Beispiel: Haben Sie die Rente ein Jahr und acht Monate lang aufgeschoben, beträgt der Zuschlag 8,0 Prozent. Warten Sie einen Monat länger, beläuft sich der Zuschlag bereits auf 9,4 Prozent.
- Auch wenn Sie den maximalen Rentenaufschub von fünf Jahren wählen, müssen Sie die Auszahlung der Rente beantragen. Renten werden nie automatisch ausbezahlt.