Die AHV kommt wieder
Happy End für Schweizer Rentner in Russland

Wegen der Sanktionen wurden keine AHV-Renten mehr nach Russland und Belarus überwiesen. Für 60 Schweizerinnen und Schweizer ein grosses Problem. Jetzt gibt es eine Lösung.
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Wer beispielsweise in Minsk wohnt und AHV bezieht, bekam wegen der Sanktionen gegen Russland und Belarus kein Geld.
Foto: IMAGO/Pond5 Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • 60 Schweizer Rentner in Russland und Belarus erhalten seit Juni wieder ihre AHV
  • Ausgleichsfonds übernimmt hohe Transaktionskosten wegen fehlender Alternativen
  • Bund prüfte Optionen, Auszahlung über Botschaften scheiterte an rechtlichen Vorgaben
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Schweizer Rentnerinnen und Rentner, die in Russland oder Belarus wohnen, können aufatmen. Wegen der Sanktionen gegen die Länder, die die EU nach dem Einmarsch in die Ukraine erlassen hat, bekamen rund 60 Schweizerinnen und Schweizer keine AHV, weil sie ausschliesslich über ein russisches oder belarussisches Bankkonto verfügen.

Selbst wenn die Zahlungen nach Schweizer Recht in Ordnung sind, legen teils Banken und ihre Partner die Sanktionen so weit aus, dass die Rente nicht ankommt. Die Schweizer Banken würden sich bemühen, unverzichtbare Zahlungen wie die Rente zu ermöglichen. Dabei seien sie jedoch von Partnerbanken abhängig – und die halten sich an ausländische Regeln. 

Ausgleichsfonds übernimmt höhere Kosten

Doch jetzt gibt es ein Happy End: Seit der Kalenderwoche 27 – also Ende Juni – bekommen die 60 Betroffenen wieder Geld. Dies schreibt der Bundesrat in einer Antwort auf die Fragen von SP-Nationalrat Fabian Molina (36). Der Bund hatte dafür verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie die AHV-Renten ausbezahlt werden können. Die Lage ändere sich aber laufend.

«Für bestimmte Transaktionen in diese Länder gibt es zu den aktuell genutzten Finanzintermediären keine Alternative oder nur Alternativen mit hohen Transaktionsgebühren.» Die Lösung sieht jetzt so aus, dass der Ausgleichsfonds diese höheren Transaktionskosten übernimmt.

Auch eine Auszahlung an Dritte habe man geprüft, aber wieder verworfen. «Eine Auszahlung über Schweizer Vertretungen im Ausland ist aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen grundsätzlich nicht möglich.»

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