Überwachungskamera filmt Paar beim Diebstahl
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Video ging auf Insta viral:Überwachungskamera filmt Paar beim Diebstahl

Wegen Video-Pranger
SVP-Reimann will Komiker Zeki helfen

Ein Diebstahl von Eiern im Wert von 316 Franken in einem Hofladen in Wynigen BE sorgt für Wirbel: Ein Überwachungsvideo ging viral. Nun fordert SVP-Nationalrat Lukas Reimann eine Gesetzesänderung, die solche Veröffentlichungen erlaubt.
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Dieses Video eines Hofdiebstahls veröffentlichte die Seite Swissmeme unverpixelt.
Foto: Screenshot Facebook @Swissmeme

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Diebespaar stiehlt Eier im Wert von 316 Franken in Wynigen BE
  • Video des Diebstahls auf Social Media wegen Datenschutz problematisch
  • SVP-Nationalrat fordert neue Regelung: Veröffentlichung von Täterbildern bei Straftaten erlaubt
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Tobias BruggmannRedaktor Politik

Es geht um Eier im Wert von 316 Franken. Die hat ein Diebespaar im Hofladen «Südhof» in Wynigen BE geklaut. Die Gesichter der Täter sind auf dem Video einer Überwachungskamera gut zu erkennen. Das Video landete in den Social-Media-Kanälen von Swissmeme von Komiker Zeki Bulgurcu (35). Die Gesichter der Täter sind auch hier klar zu erkennen. Das ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch, wie die «Berner Zeitung» schrieb. Die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen könnten verletzt werden. 

Jetzt eilt SVP-Nationalrat Lukas Reimann (43) dem Komiker zu Hilfe. In einem Vorstoss fordert er eine «Lex Zeki». Bild- und Videoaufnahmen von mutmasslichen Straftätern sollen veröffentlicht werden dürfen, «wenn dies der Fahndung oder der Aufklärung von Straftaten dient», schreibt Reimann. Zudem müssten einige Voraussetzungen erfüllt sein, unter anderem soll die Polizei ihr Okay geben, fordert Reimann weiter. 

«Heutige Rechtslage ist unbefriedigend»

Tatsächlich ist die eigenmächtige Veröffentlichung von Fahndungsbildern nicht unproblematisch. «Die Diebe könnten theoretisch von allen, die an einer widerrechtlichen Verletzung der Persönlichkeitsrechte mitgewirkt haben, Schadenersatz, Genugtuung oder die Herausgabe von allfälligem Gewinn verlangen», sagte Datenschutzexperte Martin Steiger gegenüber der «Berner Zeitung».

Der Onlinepranger könne gar kontraproduktiv sein. Das Bundesgericht urteilte kürzlich, dass Dashcam-Aufnahmen bei Autos nur für die Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden dürfen. Ein Eierdiebstahl ist wohl kaum eine schwere Straftat.

SVP-Nationalrat Reimann begründet seinen Vorstoss damit, dass solche Aufnahmen eine wichtige Rolle bei der Aufklärung von Straftaten spielen. «Die heutige Rechtslage ist unbefriedigend. Opfer von Straftaten, welche bei der Identifikation von Tätern helfen möchten, geraten schnell in Konflikt mit Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten», so Reimann. Er nennt den Fall Zeki explizit. «In der Praxis entsteht die paradoxe Situation, dass Opfer rechtliche Konsequenzen befürchten müssen, obwohl sie zur Aufklärung einer Straftat beitragen möchten.»

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