Darum gehts
- GPK-N untersucht Fixpreis-Frage bei F-35-Kampfjets-Beschaffung
- Mögliche Mehrkosten von 650 Millionen bis 1,3 Milliarden Dollar
- Kommission prüft Umgang mit Gutachten und Informationspolitik des Bundesrates
Nun will es das Parlament genau wissen. Ganz genau. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) hat am Dienstag beschlossen, die Geschäftsführung der Behörden zur Frage des Fixpreises bei der Beschaffung der F-35-Kampfjets zu untersuchen. Weil die USA von einem «Missverständnis» sprechen, kann es alleine beim Kaufpreis zu Mehrkosten von 650 Millionen bis 1,3 Milliarden Dollar kommen.
War das Verteidigungsdepartement (VBS) unter Viola Amherd (63) einfach naiv? Oder wurde dem Parlament wie auch der Stimmbevölkerung nicht die Wahrheit erzählt? Die GPK will daher auch den Umgang mit den Gutachten zum Fixpreis sowie die Information des Bundesrates gegenüber der Oberaufsicht und der Öffentlichkeit vertiefen.
Hat der Bundesrat richtig gehandelt?
Die GPK-N führte schon im Jahr 2022 eine Inspektion zum neuen Kampfflugzeug durch. Damals lag der Fokus auf dem Auswahlverfahren des Flugzeugtyps. Die GPK-N erhielt anlässlich der durchgeführten Anhörungen auch verschiedene Informationen zum Fixpreis, welche sie in ihrem damaligen Inspektionsbericht wiedergab. Bei Abschluss ihrer Inspektion erkannte die GPK-N damals keinen weiteren Handlungsbedarf zu diesem Aspekt.
Angesichts der neusten Informationen kommt die Geschäftsprüfungskommission zu neuen Schlüssen. Die Sachlage werde neu beurteilt, schreibt GPK-Präsident Erich Hess (44, SVP) in seinem Bericht. Die Kommission habe beschlossen, «ob bei der Aushandlung der Verträge rückblickend Mängel in der Geschäftsführung des Bundesrates festgestellt werden können».
Haben Bundesrat und VBS immer ehrlich kommuniziert?
Dabei werde sich die GPK-N sowohl auf die bisherigen Arbeiten wie auch auf neue Informationen abstützen können. Sie werde unter anderem untersuchen, wie sich die zuständigen Stellen damals mit den vom VBS eingeholten Gutachten sowie den kritischen Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle zum Fixpreis aus dem Jahr 2022 auseinandergesetzt haben.
Die EFK hatte damals davor gewarnt, dass sich aus den schriftlichen Verträgen kein Fixpreis ableiten lasse – Warnungen, die beim VBS auf kein Gehör stiessen. Diese Rolle soll nun genauer untersucht werden. Der GPK-N sei es ein Anliegen, auch die Kommunikation von Bundesrat und VBS gegenüber der parlamentarischen Oberaufsicht und der Öffentlichkeit «auf ihre Angemessenheit zu überprüfen».