Darum gehts
- SVP fordert Bundesrat auf, Liste sicherer Herkunftsstaaten zu erweitern
- Neu sollen Ägypten, Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei dazugehören
- EU-Asylreform mit strengeren Regeln startet am 12. Juni 2026
Normalerweise äugt die SVP sehr misstrauisch in Richtung Brüssel. Gross ist die Angst, über den Tisch gezogen zu werden. Im Kampf gegen den verhassten «Unterwerfungsvertrag» ist denn auch die Hellebarde stets zur Hand. EU-Recht automatisch übernehmen? Nie im Leben!
Ganz anders tönt das aber plötzlich, wenn die EU die Asyl-Schraube anzieht. Das wollen wir auch!, ruft die SVP-Bundeshausfraktion aus. So hat das EU-Parlament im Februar unter anderem grünes Licht gegeben für eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie umfasst etwa die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten, aber auch den Kosovo oder Indien.
Schweiz soll nachziehen
Dies ermöglicht eine vereinfachte Abschiebung von Asylbewerbern aus diesen Staaten – allerdings nicht zwingend automatisch, da die Asylgründe dennoch geprüft werden sollen.
Nun fordert die SVP per Fraktionsmotion, dass auch der Bundesrat die Liste verfolgungssicherer Herkunftsstaaten ergänzt: mit Ägypten, Algerien, Marokko, Tunesien und der Türkei. Als sicher würden Länder gelten, in denen Sicherheit vor Verfolgung besteht. Dabei berücksichtige die Schweiz neben der politischen Stabilität auch die Einschätzungen von EU- und Efta-Staaten.
Ergo: Als Schengen-assoziierter Staat könne die Schweiz nach der EU bei Ägypten, Marokko und Tunesien ebenfalls von sicheren Staaten ausgehen, schlussfolgert die Volkspartei. Nicht auf der EU-Liste enthalten sind hingegen Algerien und die Türkei.
Andere Einschätzung bei der Türkei
Grundsätzlich erachtet Brüssel zwar auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher für ihre Staatsangehörigen. Das würde etwa für die Türkei gelten. Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU Sanktionen gegen sie verhängt hat oder weil in dem Land ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist.
Die SVP ist da weniger streng: Als Mitglied des Europarats sei die Türkei an die Europäische Menschenrechtskonvention und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden. Als EU-Kandidatin müsse sie zudem Demokratie und Rechtsstaatlichkeit garantieren, Menschenrechte wahren oder Minderheiten schützen. Also habe die Türkei als sicheres Herkunftsland zu gelten.
Parallel dazu stuft die SVP auch Algerien als insgesamt sicher ein. «Kritisch sind zwar einige Gebiete», räumt die Partei ein, «doch ist es im Einzelfall problemlos möglich, Betroffene in andere, stabile Gebiete zurückzuführen.» Illegal anwesende Algerier müssten lediglich in ihr Heimatland zurück – und nicht in ein bestimmtes Gebiet.
Die strengeren Migrationsregeln sollen mit der europäischen Asylreform ab Mitte Juni in Kraft treten. Geht es nach der SVP, übernimmt die Schweiz für einmal möglichst rasch EU-Recht.