Darum gehts
- Seit 2016 müssen kriminelle Ausländer die Schweiz verlassen – die Umsetzung ist aber uneinheitlich
- Die SVP fordert die Zuständigkeit des Bundes und eine extra Ausschaffungs-Airline für einheitlichen Vollzug
- Seit 2019 gab es zwei Motionen für einen konsequenten Vollzug, aber keine Umsetzung durch den Bundesrat
Die Statistik des Bundes spricht eine deutliche Sprache: Bei der Ausschaffung krimineller Ausländer hat sich noch immer keine einheitliche Praxis etabliert – und das, obwohl die Ausschaffungs-Initiative eigentlich bereits seit 2016 in Kraft ist. Seither müssen Ausländer die Schweiz verlassen, wenn sie für gewisse Delikte verurteilt worden sind.
Doch: Im Gegensatz zur Deutschschweiz werden gerade in den Westschweizer Kantonen deutlich weniger der angeordneten Landesverweise auch tatsächlich vollzogen.
Ungleichbehandlung, Vollzugslücken und Vertrauensverlust
Das ist der SVP ein Dorn im Auge. Nationalrat Mike Egger (33) fordert deshalb, dass der Bund das Heft in die Hand nimmt. Für den Vollzug von Ausschaffungen krimineller Ausländer, gerade aus dem Asylbereich, sollen künftig nicht mehr die Kantone zuständig sein: «Die heutigen Unterschiede zwischen den Kantonen führen zu Ungleichbehandlung und Vollzugslücken und untergraben das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.»
Mit einer klaren Zuständigkeit des Bundes würde nicht nur für Einheitlichkeit und Konsequenz gesorgt, es würden auch die Kantone entlastet, sagt Egger überzeugt. In der bevorstehenden Frühlingssession will der St. Galler einen Vorstoss einreichen, der den Bundesrat auffordert, die entsprechenden Gesetzesgrundlagen anzupassen.
Extraflieger soll Ausschaffungen sicherstellen
Und das ist bei weitem noch nicht alles: Gleichzeitig will der SVP-Nationalrat Egger den Bundesrat prüfen lassen, ob zur Sicherstellung eines effizienten und unabhängigen Vollzugs die Gründung einer eigenen Fluggesellschaft zweckmässig wäre. Auch die Extraanschaffung eines Ausschaffungsflugzeugs stellt Egger zur Diskussion.
Eine solche Ausschaffungs-Airline könnte gezielt für Rückführungen eingesetzt werden und den Vollzug damit planbar und zuverlässig gewährleisten, wie Egger erklärt.
Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) will sich derzeit zur Forderung nach einer Zentralisierung beim Bund nicht äussern. Noch sei die Forderung und deren Umsetzung zu wenig greifbar.
Doch auch der Bund macht dem Parlament teilweise nicht rasch genug vorwärts. Bei leichten, aber eindeutigen Fällen will es Landesverweisungen per Strafbefehl zulassen. Weil sich der Bundesrat mit der Umsetzung dieser Forderung Zeit lässt, hat die ständerätliche Rechtskommission vergangene Woche beschlossen, selbst zu handeln.
Die Kommission pocht erneut auf schnellere Ausweisungen: Die Anordnung einer Landesverweisung gegenüber Ausländern ohne Aufenthaltsrecht solle auch im Strafbefehlsverfahren oder durch die Migrationsbehörde ermöglicht werden.
Einen ähnlichen Auftrag hat auch der Bundesrat, seit die Räte 2019 und 2021 zwei entsprechende Motionen überwiesen haben, die einen konsequenten Vollzug von Landesverweisungen fordern. Der Bundesrat hat dazu bisher aber keine Umsetzungsvorlage vorgelegt.