Darum gehts
- Ständeratskommission will Landesverweisungen durch Strafbefehl oder Migrationsbehörde ermöglichen.
- Entscheid fiel knapp mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid.
- Bundesrat bisher ohne Umsetzungsvorschlag trotz Aufträgen aus 2019 und 2021.
Die Anordnung einer Landesverweisung gegenüber Ausländern ohne Aufenthaltsrecht solle auch im Strafbefehlsverfahren oder durch die Migrationsbehörde ermöglicht werden, lautet der Text einer parlamentarischen Initiative, welche die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) eingereicht hat. Gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag fiel der Entscheid für die Initiative knapp aus – mit 5 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten Andrea Caroni (FDP/AR).
Stimmt die Schwesterkommission des Nationalrats der Initiative zu, kann die RK-S eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Einen ähnlichen Auftrag hat auch der Bundesrat, seit die Räte 2019 und 2021 zwei entsprechende Motionen überwiesen haben, die einen konsequenten Vollzug von Landesverweisungen fordern. Der Bundesrat hat dazu bisher aber keine Umsetzungsvorlage vorgelegt.
Die Befürwortenden von schnelleren Verfahren argumentieren, dass mit Landesverweisungen durch Strafbefehl eine Anklage vor Gericht nicht mehr zwingend erforderlich sei. Dadurch werde die Justiz entlastet.
Der Bundesrat stellte sich verschiedentlich gegen einfachere Verfahren der Landesverweisung. Ein Strafbefehl sei für eine Landesverweisung nicht geeignet, machte er geltend. Das schriftliche Verfahren sei nur bei weniger schweren Straftaten und entsprechend tiefen Sanktionen anwendbar.