Erstmals seit Kriegsbeginn
Schweiz schiebt drei Kriminelle in die Ukraine ab

Die Schweiz schafft drei verurteilte Straftäter in die Ukraine aus. Dort droht ihnen der Militärdienst.
Publiziert: 31.10.2024 um 09:48 Uhr
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Aktualisiert: 01.11.2024 um 06:39 Uhr
Drei Straftäter wurden erstmals seit Kriegsbeginn in die Ukraine ausgeschafft (Symbolbild).
Foto: KEYSTONE

Auf einen Blick

  • Schweiz schiebt erstmals seit 2022 Personen in die Ukraine ab
  • Rückführungen betreffen verurteilte Straftäter mit Landesverweis
  • Drei Männer wurden per Sonderflug nach Polen gebracht
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Céline ZahnoPraktikantin Politik

Kürzlich kam es zur Wende in der Migrationspolitik von Beat Jans (60): Die Schweiz hat erstmals seit 2019 wieder kriminelle Afghanen ausgeschafft

Nun folgt die nächste Premiere: Das erste Mal seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 schiebt die Schweiz drei Straftäter in die Ukraine ab.

Sonderflug nach Polen

Gemäss Informationen der «NZZ» wurden die drei Männer am Mittwochmorgen per Sonderflug vom Flughafen Zürich nach Polen gebracht. Begleitet wurden sie von mehreren Beamten der Kantonspolizei Zürich. Von Polen aus sollen sie dann auf dem Landweg in die Ukraine gelangen.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat der Zeitung die Rückführungen bestätigt. Es handle sich dabei um verurteilte Straftäter mit Landesverweis. Genauere Angaben wollte das SEM wegen des Daten- und Persönlichkeitsschutzes nicht bekanntgeben.

Schwere Straftaten

Die Personen haben im Kanton Zürich, wo sie verurteilt wurden, wohl schwere Straftaten begangen. Erst kürzlich hat der Bundesrat in einer Antwort auf einen Vorstoss klargestellt: Für einen Entzug des Schutzstatus S setze man eine «besonders» verwerfliche strafbare Handlung voraus. Die Straftaten müssten also mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren geahndet werden.

Bei den Delikten von Personen mit dem S-Status handle es sich mehrheitlich um Bagatelldelikte, wie Ladendiebstähle oder kleinere Verkehrsdelikte, so der Bundesrat weiter. Also keine Taten, die gemäss dem Bundesrat eine Rückführung rechtfertigen würden. Das war bei diesen drei Männern nun offenbar anders.

Militärdienst «kein Hindernis»

Das SEM habe die Zulässigkeit der Rückführung der drei Männer geprüft – also ob ihnen bei einer Rückführung Verfolgung oder gravierende Menschenrechtsverletzungen drohten. Auch ein möglicher Einzug in den Militärdienst sei hier kein Hindernis gewesen, so das SEM auf Anfrage der Zeitung.

Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (66, parteilos) befürwortet das Vorgehen: «Straftäter haben im Kanton Zürich und in der Schweiz nichts verloren. Sie müssen in ihre Heimatländer zurückkehren.» Sie hätten nicht straffällig werden müssen, so Fehr. Darum sei es für die Männer auch selbstverschuldet, dass ihnen in der Ukraine nun der Wehrdienst drohe. 

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