Trotz krimineller Asylsuchender
Aussenpolitiker wollen Asylantragsrecht nicht einschränken

80 Prozent der nordafrikanischen Asylsuchenden werden einer Straftat beschuldigt. FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann will das Asylantragsrecht für Wirtschaftsflüchtlinge deshalb einschränken. Die Aussenpolitische Kommission lehnt das ab.
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Eine interne Auswertung des Staatssekretariats für Migration zeigt: 80 Prozent der Maghreb-Asylsuchenden sind in ein Strafverfahren verwickelt.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • 80,5 Prozent nordafrikanischer Asylsuchender waren 2024 strafrechtlich beschuldigt in der Schweiz
  • FDP-Nationalrat fordert Einschränkung des Asylantragsrechts
  • Aussenpolitische Kommission lehnt Antrag mit 14 zu 10 Stimmen ab
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Blick machte die Zahlen publik: Unglaubliche 80,5 Prozent der nordafrikanischen Asylsuchenden wurden 2024 während ihres Verfahrens oder nach dem negativen Entscheid einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt. Nur ein Fünftel dieser Personengruppe fiel während ihres Aufenthalts in der Schweiz nicht straffällig auf. 

In Bundesbern schlug die Enthüllung ein wie eine Bombe. Politiker orten ein «massives Sicherheitsproblem» und fordern Massnahmen. Zu einer ersten Nagelprobe kam es nun in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats. 

FDP-Portmann: «Einreiseverbot für Wirtschaftsflüchtlinge»

FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann (63) beantragte dort, das Asylantragsrecht für Wirtschaftsflüchtlinge einzuschränken. Der Bundesrat sollte eine Vorlage ausarbeiten, aufgrund welcher gewissen Personengruppen das Asyl-Antragsrecht allenfalls auch temporär verweigert werden könnte. 

«Wir brauchen ein Einreiseverbot für Wirtschaftsflüchtlinge, die in der Regel kriminell werden, sobald sie einen Fuss auf Schweizer Boden setzen. Sie müssen bereits an der Grenze abgewiesen werden», sagt Portmann. In der Kommission lief er mit seinem Vorstoss aber auf. Mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung wurde der Antrag abgelehnt.

SP-Molina: «Einzelfall prüfen»

Zu den Gegnern gehört SP-Nationalrat Fabian Molina (36). «Die Schweiz darf niemanden in ein Land zurückschicken, in dem der asylsuchenden Person Folter droht. Ob eine Rückführung zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden», macht er klar. Portmanns Vorschlag sei populistisch, verstosse gegen zwingendes Völkerrecht und sei nicht praktikabel.

Molina vertraut stattdessen auf SP-Justizminister Beat Jans (62), der angekündigt hat, das Kriminalitätsproblem bei bestimmten Personen aus den Maghreb-Staaten gemeinsam mit den Kantonen rasch anzugehen. «Es braucht keine unrealistischen Vorstösse, die nichts bringen.»

Portmann gibt sich allerdings noch nicht geschlagen. «Ich bedaure den Kommissionsentscheid», sagt er. Seinen Vorschlag will er in der Herbstsession nun als Motion einreichen, denn: «Der Schutz der eigenen Bevölkerung geht vor.» 

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