Sie wollten nur das Geld kassieren!
Bund stoppt Rückkehrhilfe für Asylsuchende aus dem Maghreb

Wenn abgewiesene Asylsuchende freiwillig ausreisen, erhalten sie Hilfe vom Bund. Für Personen aus dem Maghreb gilt das nun nicht mehr, wie Blick-Recherchen zeigen: Der Bund will so verhindern, dass Asylgesuche nur gestellt werden, um Rückkehrhilfe zu kassieren.
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Wenig Chancen auf Asyl: Gesuche von Personen aus Marokko, Algerien und Tunesien werden in den allermeisten Fällen abgelehnt.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • 3600 Maghreb-Asylgesuche 2025, obwohl kaum Chancen; Kritik am Schweizer Asylsystem
  • Seit Mai 2025 keine Rückkehrhilfe im Dublin-Verfahren für Maghreb-Staaten
  • 900 Personen 2025 in andere Länder überstellt, 287 Algerier erhielten Rückkehrhilfe
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Asylbewerber aus dem Maghreb bereiten Bundesrat Beat Jans (61, SP) Kopfzerbrechen. Rund 3600 Personen aus Marokko, Algerien und Tunesien stellten vergangenes Jahr ein Gesuch, obwohl sie praktisch keine Chance auf Asyl haben. Gleichzeitig bereiten sie den Behörden viel Arbeit. Rund ein Drittel aller Asylsuchenden, die letztes Jahr einer Straftat gemäss Strafgesetzbuch beschuldigt wurden, stammten aus dem Maghreb.

Jans reagierte vor zwei Jahren mit Härte: Er führte das 24-Stunden-Verfahren ein. Die Asylzentren sollten so schneller von Personen ohne Asylchance entlastet werden. Gleichzeitig war die Signalwirkung wichtig – die Schnellverfahren sollen abschreckend wirken. 

Trotz dieser Bemühungen strapazieren Asylsuchende mit geringer Anerkennungsquote und hoher krimineller Energie die Akzeptanz des Systems weiterhin. Besonders die SVP bewirtschaftet das Thema im Moment wieder intensiv, um für ihre Initiative für eine 10-Millionen-Schweiz zu werben

1000 Franken für die Heimreise

Vor diesem Hintergrund hat der Bund nun eine weitere Stellschraube angezogen. Wie Blick-Recherchen zeigen, wurde die Rückkehrhilfe für Asylsuchende mit tiefer Schutzquote – explizit für Personen aus dem Maghreb – im vergangenen Jahr abgeschafft. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigt diesen Schritt auf Anfrage. Auch diese Massnahme soll Personen ohne Chance auf Asyl davon abhalten, überhaupt ein Gesuch in der Schweiz zu stellen.

Die Rückkehrhilfe ist eigentlich dazu da, die Rückkehr von asylsuchenden Personen zu fördern und die Wiedereingliederung im Herkunftsland zu erleichtern. Sie umfasst unter anderem einen Barbetrag von maximal 1000 Franken für eine erwachsene Person.

Doch die Aussicht auf das Reisegeld hat sich offenbar herumgesprochen. «Vermutlich stellten einige nur ein Asylgesuch in der Schweiz, um die Rückkehrhilfe des Bundes zu erhalten», sagt SEM-Sprecher Reto Kormann zu Blick. Sprich: Statt die freiwillige Ausreise zu fördern, erzeugte die Pauschale in Einzelfällen eine unerwünschte Sogwirkung.

Keine Unterstützung für Dublin-Fälle

Seit Mai 2025 erhalten Personen aus Maghreb-Staaten, die sich im Dublin-Verfahren befinden, deshalb keine Rückkehrhilfe mehr. Bei den Dublin-Verfahren handelt es sich um Personen, die bereits in einem anderen europäischen Land Schutz gesucht haben – sie sollen für die Rückreise dorthin keine finanzielle Unterstützung erhalten.

Asylsuchende ausserhalb des Dublin-Regimes erhalten die Hilfe weiterhin. Ausgenommen sind zudem Dublin-Fälle mit Zielstaat Italien, da sich die italienische Regierung seit längerem weigert, Asylsuchende aus der Schweiz zurückzunehmen.

Die Änderung hat weitreichende Konsequenzen, da die meisten Asylsuchenden aus dem Maghreb Dublin-Fälle sind: Letztes Jahr betraf dies beispielsweise 404 von 465 Personen aus Tunesien.

«Ungenaue Statistik»

Trotz des Stopps der Rückkehrhilfe haben Algerier letztes Jahr laut offizieller Statistik immer noch in 287 Fällen Rückkehrhilfe ab den Bundesasylzentren empfangen – der Spitzenplatz unter allen Nationalitäten. Auch Tunesien und Marokko finden sich in den Top 10. Wie kann das sein?

Laut dem SEM ist dies unter anderem der Fall, weil Personen aus dem nationalen Asylverfahren noch immer mit Rückkehrhilfe in die Maghreb-Staaten zurückkehren könnten. Zudem sei die Statistik «etwas ungenau». Bei den 287 Fällen handle es sich um alle freiwilligen Ausreisen ab Bundesasylzentren – davon seien einige mit und andere ohne Rückkehrhilfe nach Algerien zurückgekehrt. 

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