Darum gehts
- Ein abgewiesener irakischer Asylbewerber kostet die Schweiz täglich 1000 Franken
- Er lebt seit 2016 in der Schweiz und benötigt intensive Betreuung
- SEM zweifelt an seiner Herkunft, Wegweisung im Nordirak gilt als zumutbar
Der geistig behinderte irakische Kurde, der 2016 in der Schweiz eintraf, hatte bereits einen Bruder, der mit seiner Familie im Land lebte. Bei sich aufnehmen könne er ihn nicht, sagte er den Schweizer Behörden: Sein Bruder habe öfter gewalttätige Anfälle und könne sehr aggressiv und unberechenbar werden. Dies sei besonders für seine Kinder gefährlich.
Die ärztliche Begutachtung in der Schweiz ergab, dass der Asylbewerber weder befragungs- noch urteilsfähig war. Ihm wurde eine Beiständin von der Kesb gestellt. Gemäss den Angaben seines Bruders lebte der Iraker vor seiner Einreise in die Schweiz in einem Zeltlager für Flüchtlinge im Nordirak, nachdem die Familie durch einen Angriff des Islamischen Staats (IS) aus dem Zentralirak vertrieben worden war. Die Eltern hätten sich um ihren Sohn gekümmert, doch seine Betreuung sei mit zunehmendem Alter immer schwieriger geworden. Mehrmals habe er allein das Haus verlassen, habe sich verlaufen, einmal sei er erst nach zwei Wochen in einem Spital aufgefunden worden. Gemäss ärztlichen Berichten sei er geschlagen und sexuell missbraucht worden. Auch habe immer das Risiko bestanden, dass er entführt, mit Sprengstoff ausgestattet und als Selbstmordattentäter eingesetzt werde.
Gefälschte Dokumente sollten Herkunft verschleiern
Die Prüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) brachte erhebliche Zweifel an den Angaben des Bruders zutage – insbesondere bezüglich der Herkunft innerhalb des Iraks. Mehrere vorgelegte Ausweispapiere, die eine Herkunft aus dem Zentralirak belegen sollten, erwiesen sich als Fälschung. Das SEM kam zum Schluss, dass der Mann immer schon im Nordirak gelebt habe. Dies ergab auch eine Analyse des kurdischen Dialekts, den der Mann spricht. Bereits 2008 kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass die Menschenrechtslage in den dortigen kurdischen Provinzen im Vergleich zum restlichen Irak relativ gut sei, weshalb ein Vollzug der Wegweisung zumutbar sei, wenn eine Person aus dieser Region stamme oder länger dort gelebt habe.
Zudem stellte das SEM in der zentralen europäischen Visa-Datenbank fest, dass für den Iraker und seine Mutter Anfang 2016 Visa für die Einreise nach Deutschland ausgestellt worden waren – offenbar, um ihn in einer deutschen psychiatrischen Universitätsklinik untersuchen zu lassen. Offenbar verfügte die Familie über die dafür erforderlichen Mittel – so bestätigte eine Klinik, einen Kostenvorschuss von 33'500 Euro erhalten zu haben.
Tausend Franken Kosten pro Tag
Ob die Behandlung in Deutschland tatsächlich stattfand, ist unklar. Doch kurz darauf tauchte der Iraker in der Schweiz auf. Hier gestaltete es sich ausserordentlich schwierig, einen geeigneten Betreuungsplatz für ihn zu finden: Die für ihn zuständigen kantonalen Behörden fragten 40 Institutionen an – nur eine war bereit, ihn aufzunehmen. Um Mitbewohner vor ihm zu schützen, musste er ständig begleitet werden, nachts musste man ihn in einem Einzelzimmer einschliessen. Wegen Überforderung mit seinen unvorhersehbaren Gewaltausbrüchen wurde sein Aufenthalt in der Institution beendet und der Mann in eine psychiatrische Klinik verlegt, wo man ihm rund um die Uhr eine 1:1-Betreuung bieten musste, wie es in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Januar 2019 heisst, das sich mit dem Fall befasste. Es lehnte die Beschwerde gegen die bereits im Jahr 2017 vom SEM verfügte Wegweisung des Irakers ab: Weder bringe ihm die medizinische Behandlung in der Schweiz Vorteile gegenüber einer im Nordirak, noch existiere dort eine für ihn existenzbedrohende Gefährdung. Damit sei der Vollzug seiner Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich.
Die nüchterne Bilanz dieses Dossiers: Bald ein Jahrzehnt nach dem negativen Entscheid ist der Mann noch immer da. Was den Steuerzahler gemäss SonntagsBlick-Recherchen im SEM-Umfeld täglich rund 1000 Franken kostet.
Ein Asylgesuch ohne Asylgründe
In einem anderen Fall, in dem es ebenfalls um die Wegweisung einer gesundheitlich beeinträchtigten Person ging, hiess das Bundesverwaltungsgericht dagegen die Beschwerde gut. Es handelt sich um eine Familie aus Georgien, die 2023 mit ihrem nach einem Verkehrsunfall an einer schweren Hirnverletzung leidenden älteren Sohn in die Schweiz gereist war. Sie stellten zwar ein Asylgesuch, gaben jedoch an, sie hätten keine Asylgründe, sondern seien einzig zur Behandlung ihres Kindes in die Schweiz gereist. Weil der medizinische Sachverhalt ungenügend geklärt sei, könne nicht beurteilt werden, ob eine Wegweisung aus der Schweiz unzumutbar sei, heisst es im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. April 2024. Es wies den Fall an das SEM zurück – die georgische Familie konnte vorläufig bleiben.
Asylminister Jans im Visier der SVP
Es sind solche Fälle, die die Kehrseite des Schweizer Asylwesens aufzeigen – und Asylminister Beat Jans (61) unter Druck setzen. Der SP-Magistrat hat im Herbst signalisiert, dass die Verfahren oft länger dauern als erwartet. Zusammen mit den Kantonen hat sein Departement eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Doch reicht dies den Kritikern, namentlich aus der SVP, nicht: Im Vorfeld der Nachhaltigkeits-Initiative («Keine 10-Millionen-Schweiz») geht es zwar primär um die reguläre Migration, doch muss sich Jans vermehrt für die Vollzugsprobleme rechtfertigen, auch für die langen Fristen beim Bundesverwaltungsgericht. Auffälligerweise rühmt sich der Bundesrat immer wieder mit dem vorbildlichen Vollzug in der Schweiz. Das nehmen ihm nicht alle ab. Hat Jans seinen engsten Mitarbeiterkreis mit ideologisch getrimmten Getreuen aus Basel besetzt, die die Lage schönreden? Im Umfeld des EJPD bestreitet man den immer wieder kolportierten Vorwurf vehement.
Denkwürdig ist ein Auftritt Jans' im Ständerat während der Wintersession, als er seinen politischen Kontrahenten sichtlich emotional von den runden Tischen berichtet, die der Bund im Zusammenhang mit straffällig gewordenen Asylsuchenden einrichtet. Ein erster Stimmungstest für das Justizdepartement ist die Abstimmung über die SVP-Initiative am 14. Juni. Gut möglich, dass der abgewiesene Iraker dann noch im Land ist.