Darum gehts
- SVP kritisiert Zahl unbegleiteter minderjähriger Asylsuchender, fordert vereinfachte Rückführungen
- 2022 bis 2023 stellten 6139 UMA Asylanträge, drei Viertel aus Afghanistan
- Bundesrat plant kindgerechtere Verfahren, Teil der Asylstrategie 2027
Für die SVP ist sonnenklar: In der Schweiz leben viel zu viele unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA), die wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts praktisch nicht mehr zurückgeschafft werden könnten. 6139 Betroffene hatten 2022 und 2023 in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Drei Viertel von ihnen würden aus Afghanistan stammen, 97 Prozent seien Männer. Das koste, kommentiert die Partei.
«Meine Mutter ist krank, sie braucht Geld für die Behandlung», zitiert die SVP aus der «NZZ» einen Grund für ein Asylgesuch. Ein anderer lautete: «In Afghanistan ist es schwierig, es gibt keine Arbeit.» Oder: «Die Taliban verbieten alles, sogar die Musik.» – «Das sind allesamt keine Gründe, welche die Flüchtlingseigenschaft begründen können, weshalb diese Personen umgehend die Schweiz verlassen müssten», findet die SVP.
Rückführungen sollen wieder einfacher werden
Per Motion fordert die SVP eine Vereinfachung der Rückführung von Minderjährigen im Asylwesen. Der Bundesrat soll das Ausländer- und Integrationsgesetz anpassen: So müsse die zuständige Behörde sicherstellen, dass die Minderjährigen im Rückkehrstaat einem Familienmitglied, einem Vormund oder einer Behörde übergeben werden können. Ist es eine Behörde, müsse der Rückkehrstaat die Uno-Kinderrechtskonvention ratifiziert haben.
Das Gerichtsurteil habe die Abklärungspflichten in «derart unpraktikabler Weise» erhöht, dass faktisch keine Minderjährigen mehr zurückzuschaffen seien. In der Heimat müsse jemand Reisekosten und -organisation übernommen haben. Daher wären sie bei der Rückkehr kaum auf sich allein gestellt, argumentiert die SVP. Wegen fehlender Mitwirkung der UMA bei der Verwandtenabklärung sei der nötige Nachweis aber kaum zu erbringen.
So erhielten die meisten UMA die vorläufige Aufnahme. Und das, obwohl die Übergabe an einen Behördenvertreter durchaus dem Recht entspreche.
Bundesrat will Schutz Minderjähriger stärken
Anders wird die Ausgangslage vom Bundesrat beurteilt. Er will vermehrt Gewicht auf das Kindeswohl legen. Dieses werde in Schweizer Asyl- und Ausländerverfahren nicht durchgehend umgesetzt. Das anerkennt die Regierung in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht ans Parlament. Dabei genügten die rechtlichen Grundlagen eigentlich.
Kritisiert wird etwa, dass das Kindeswohl nicht in allen Verfahrensschritten systematisch geprüft werde. Auch seien Anhörungen nicht immer kindgerecht. Umstritten war, ob es dazu neue, spezifische Normen brauche. Der Bundesrat aber erachtet dies nicht als nötig.
Schnellere Verfahren zur Entlastung des Systems
Eine Arbeitsgruppe soll Empfehlungen für eine einheitliche Praxis ausarbeiten. Sie wird sich etwa mit der kindgerechten Ausgestaltung der Verfahren sowie der Unterbringung, Betreuung und Bildung befassen.
Das Thema will der Bundesrat um Justizminister Beat Jans (61) auch in der Asylstrategie 2027 aufnehmen. Ziel sind etwa schnellere Verfahren, um das Asylsystem zu entlasten. Das trage dazu bei, dass Minderjährige weniger lang in Asylunterkünften leben müssten.
Begrüsst wird das Vorgehen von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe. Minderjährige im Asylbereich hätten einen besonderen Schutzbedarf. «Das Wohl des Kindes muss stets Vorrang haben», betont die Hilfsorganisation. «Kinderrecht vor Migrationsrecht.»