Darum gehts
- Am 14. Juni stimmt die Schweiz über die 10-Millionen-Initiative ab
- SVP rechnet mit maximal 40'000 Zuwanderern jährlich, Experten zweifeln
- 2025: Nettozuwanderung von 75'000 Personen, davon 75 % aus EU
Die SVP ist im Angriffsmodus. Am 14. Juni stimmt die Schweiz über die 10-Millionen-Initiative der Partei ab. Sie will die Bevölkerungszahl bis 2050 auf maximal 10 Millionen begrenzen – im Extremfall sogar mit einer Kündigung der Personenfreizügigkeit mit der EU.
Doch im Abstimmungskampf gibt sich die Volkspartei auffallend zahm. SVP-Exponenten betonen, dass die Initiative gar nicht zwingend zur Kündigung der bilateralen Verträge führe. Denn: Im Asylwesen und beim Familiennachzug gäbe es genügend Hebel, um die Zuwanderung zu drosseln.
Ein geschickter Schachzug, um das Anliegen mehrheitsfähiger zu machen. Die Botschaft: Die Gegner malen den Teufel an die Wand. Fachkräfte könnten auch bei einem Ja weiterhin einreisen – rund 40'000 Personen pro Jahr, rechnet die Partei vor. Grundlage ist eine Milchbüechli-Rechnung: Bis 2050 dürfte die Schweiz noch um 1 Million Menschen wachsen. Verteilt auf die verbleibenden Jahre ergibt das 40'000 Zuwanderer pro Jahr.
Doch ist das realistisch? Wie stark lässt sich die Zuwanderung über das Asylwesen und den Familiennachzug tatsächlich einschränken? Blick hat bei der SVP nachgehakt – und die Forderungen der Partei unter die Lupe genommen.
Das Asylwesen
«Jedes Jahr kommen gegen 30'000 neue Asylbewerber», sagte Parteipräsident Marcel Dettling (45) im Blick-Streitgespräch. Da habe man ein grosses Potenzial.
Ein Blick in die Statistik zeigt: Vergangenes Jahr wurden zwar 25'781 neue Asylgesuche gestellt – es erhielten aber nur 7382 Personen Asyl. Weitere 5005 wurden vorläufig aufgenommen, da sie wegen Krieg, Verfolgung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in ihr Heimatland zurückkehren konnten. Insgesamt dürfen also rund 12'500 Personen in der Schweiz bleiben – der Rest muss gehen.
Zum Vergleich: 2025 wanderten netto etwa 75'000 Menschen in die Schweiz ein, fast drei Viertel davon aus dem EU-Raum. Zwischen 2014 und 2024 machten Asylsuchende laut Staatssekretariat für Migration (SEM) nur 14 Prozent der Zuwanderung aus.
Selbst wenn es gelingen würde, die Gesamtzahl der Asylsuchenden zu senken, würde dies die Zuwanderung pro Jahr nur um einen Bruchteil bremsen.
Die vorläufig Aufgenommenen
Vor allem die vorläufig Aufgenommenen sind der SVP ein Dorn im Auge. Laut Initiativtext sollen sie ab 9,5 Millionen Einwohnern kein Bleiberecht mehr erhalten. Derzeit leben rund 40'000 vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Sie alle könnten zur Ausreise gezwungen werden, erklärt SVP-Vizegeneral Peter Keller (54) auf Blick-Anfrage.
In der Praxis dürfte das etwas komplizierter sein. Im Initiativtext selbst heisst es, dass «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» vorbehalten bleiben. Das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip verbietet Staaten, Personen in Länder zurückzuweisen, in denen ihr Leben, ihre Freiheit oder ihre Sicherheit bedroht sind. Vorläufig aufgenommenen Personen das Bleiberecht zu verweigern, könnte ausserdem die Europäische Menschenrechtskonvention und den Uno-Sozialpakt verletzen, so das SEM.
Auch hier dürfte der Handlungsspielraum also begrenzt sein.
Der Familiennachzug
Weiter nimmt die SVP den Familiennachzug ins Visier. Zahlenmässig gäbe es hier am meisten Potenzial: Vergangenes Jahr sind rund 40'000 Personen im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommen.
29'069 dieser Personen kamen laut dem SEM über das Freizügigkeitsabkommen in die Schweiz. Darin ist ihr Recht auf Familiennachzug fest verankert.
Allein damit wären also schon fast drei Viertel des von der SVP berechneten Kontingents von 40'000 Personen ausgeschöpft.
Beim Familiennachzug für Personen aus Drittstaaten hätte die Schweiz einen gewissen Spielraum. Aber auch der ist begrenzt: Falls der Familiennachzug zu stark eingeschränkt würde, geriete die Schweiz in Konflikt mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die SVP weist dies gegenüber Blick zurück – und verweist auf das Klima-Urteil: Die Menschenrechtskonvention werde ohnehin «bis zur Absurdität ausgeweitet». Der Hintergrund: 2024 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz, weil sie zu wenig für den Klimaschutz tue.
Das Fazit
Zwar lässt sich im Asyl- und Ausländerrecht an gewissen Stellschrauben drehen, doch eine deutliche Reduktion der Zuwanderung ist so wohl kaum möglich. Einerseits macht das Asylwesen zahlenmässig nur einen kleinen Teil der Zuwanderung aus, andererseits ist die Schweiz an internationale Abkommen gebunden.
Das 40'000-Personen-Kontingent der SVP wäre also rasch ausgeschöpft – und zwar nicht nur durch Fachkräfte. Der Schweiz bliebe dann etwa eine Reduktion der verfügbaren Aufenthaltsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten.
Vergangenes Jahr standen dafür insgesamt 12'000 Bewilligungen zur Verfügung, wobei nicht einmal alle ausgeschöpft wurden. Ob die Initiative die 10-Millionen-Grenze also langfristig auch ohne Kündigung der Personenfreizügigkeit einhalten könnte, erscheint aus heutiger Sicht zumindest fraglich.