Seevilla-Tricksereien? Jetzt gibt es ein Urteil
Schuldsprüche im Streit um Ägerisee-Grundstücke

Im Millionenstreit um ein exklusives Seegrundstück am Ägerisee hat das Zuger Strafgericht ein erstes Urteil gefällt. Drei Angeklagte wurden schuldig gesprochen, einer hingegen vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen.
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Für 16 Millionen Franken wurden dieses exklusive Anwesen verkauft. Doch ging alles mit rechten Dingen zu? Diese Frage beschäftigt Zug.
Foto: Michael Calabrò

Darum gehts

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  • Zuger Strafgericht verurteilt drei Angeklagte wegen umstrittenem Ägerisee-Grundstücksverkauf
  • Sika-Erbe Urs Burkard freigesprochen, Vorwurf der Geldwäscherei nicht bestätigt
  • 2017: Grundstück mit zwei Villen für 16 Millionen Franken verkauft
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Jetzt hat das Zuger Strafgericht im Fall um den umstrittenen Verkauf von drei Grundstücken am Ägerisee ein Urteil gefällt. Drei der vier Angeklagten wurden schuldig gesprochen: Der Bruder der Klägerin und der damalige Verwaltungsratspräsident wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, ein Treuhänder wegen Gehilfenschaft dazu. Alle drei erhalten bedingte Strafen. Das berichten Prozessbeobachter gegenüber Blick. Freigesprochen wurde hingegen Grundstückskäufer und Sika-Erbe Urs Burkard (68), dem die Staatsanwaltschaft Geldwäscherei vorgeworfen hatte.

Der Fall beschäftigt den Kanton Zug seit Jahren – sowohl die Justiz als auch die Politik. Im Zentrum steht ein erbitterter Erbstreit um ein exklusives Seegrundstück in Oberägeri, wie Blick nachzeichnete: 2017 wurde das Anwesen mit zwei Villen für 16 Millionen Franken an Burkard verkauft. Die Schwester des Verkäufers wehrt sich seither gegen den Deal. Sie wirft ihrem Bruder vor, den Verkauf gegen ihren Willen und deutlich unter Wert durchgesetzt zu haben.

Fall beschäftigt Zug intensiv

Vor Gericht standen der Bruder, der damalige Verwaltungsratspräsident der Familienholding sowie ein Treuhänder. Dem Bruder und dem Verwaltungsratspräsidenten wurde ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen, dem Treuhänder Gehilfenschaft dazu. Liegenschaftskäufer Burkard musste sich zudem wegen Geldwäscherei verantworten.

Die Staatsanwaltschaft war zum Schluss gekommen, dass die Grundstücke deutlich unter Wert verkauft und die Familienholding dadurch geschädigt worden sei. Alle Beschuldigten bestritten die Vorwürfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Streit zog zahlreiche weitere Verfahren nach sich und warf Fragen zum Vorgehen von Behörden und Notariaten auf. Die Affäre schlug derart hohe Wellen, dass der Zuger Kantonsrat sogar eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einsetzte.

Sie soll klären, ob Behörden ihre Aufgaben korrekt wahrgenommen haben und ob es rund um den Millionen-Deal zu Verflechtungen oder Versäumnissen kam. Die Arbeiten der PUK laufen derzeit.

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