Darum gehts
- Erbstreit in Oberägeri ZG: Verkauf einer Luxusvilla sorgt für Streit
- Eigentumswohnung nebenan kostet 14,5 Mio. Franken, fast wie die Villa
- 4784 m² für 16 Mio. Franken verkauft, kein Bieterverfahren
In Oberägeri ZG herrscht ein verbitterter Erbstreit, bei dem neben vielen Richterinnen und Richtern nun auch eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) entscheiden muss. Denn: Beim Verkauf der Prunk-Villa am Ufer des Ägerisees sei vieles nicht mit rechten Dingen zu und hergegangen, vermuten viele.
Besonders die Schwester des Mannes, der das Areal an Sika-Erbe Urs Burkard (68) verkaufte, wehrt sich mit aller Kraft gegen den Millionen-Deal. Die Villa sei eigentlich deutlich mehr wert, argumentiert sie. Den Verdacht stützt jetzt eine ausgeschriebene Eigentumswohnung gleich nebenan: Sie ist zehnmal kleiner – und fast genauso teuer. Wie kann das sein?
Wurde beim Wert geschummelt?
Wie Blick berichtete, kostet die Maisonette-Gartenwohnung 14,5 Millionen Franken. Damit ist sie wohl die teuerste Eigentumswohnung der Schweiz! Für die Rekordsumme bekommt man 7,5 Zimmer auf einer Wohnfläche von 405 Quadratmetern, exklusiven Seezugang und fünf Parkfelder in der Tiefgarage. Die Wohnung ist Teil der noblen Seeresidenz Bellagio, die 2004 erbaut wurde.
Zum Vergleich: Die insgesamt drei Grundstücke rund um die Skandal-Villa, die wenige Meter weiter liegen, umfassen sage und schreibe 4784 Quadratmeter. Dennoch musste Käufer Burkard dafür bloss 16 Millionen Franken hinblättern.
«Wie ein altes Velo verkauft»
Das macht stutzig. Für Rechtsanwalt Daniel Lienin – einen der Rechtsvertreter der Gesellschaften, die die Seegrundstücke zurückfordern – zeigt der ausgeschriebene Betrag der rund zehnmal kleineren Eigentumswohnung, dass der Preis für die drei Seegrundstücke nicht stimmen kann. «Auf den Seegrundstücken könnten acht bis zehn solcher Wohnungen gebaut und vermarktet werden», sagt Lienin gegenüber Blick.
Für Lienin ist klar: «Das ganze Verdichtungspotenzial wurde im Kaufpreis unterschlagen.» Dazu komme, dass das Riesen-Areal im Gegensatz zur Wohnung nebenan nicht öffentlich ausgeschrieben worden sei. «Es gab kein Bieterverfahren, kein Exposé und keinen professionellen Vermarkter. Die Seegrundstücke wurden wie ein altes Velo in einem Hinterhof verkauft», so Lienin. Auch Käufer Burkart hätte daher Verdacht schöpfen müssen, dass etwas nicht stimme.
Welche Schuld trifft die Zuger Behörden?
Gleichzeitig weigern sich die Zuger Straf- und Zivilgerichtsbehörden laut dem Anwalt bis heute, ein Gutachten zur Ermittlung des Marktpreises der Seegrundstücke in Auftrag zu geben – «trotz mehrfacher Beantragung». «Es macht den Eindruck, dass die Behörden den Marktpreis der Seegrundstücke zur Beurteilung des Falls gar nicht wissen wollen», so Lienin.
Haben die Zuger Behörden beim Verkauf also wissentlich ein Auge zugedrückt? Die PUK des Zuger Parlaments muss diese Frage klären. Ob die Grundstücke beim Käufer bleiben oder er diese schlussendlich doch wieder zurückgeben muss, werden derweil Zivilprozesse entscheiden.