Parlamentarische Untersuchung im Kanton Zug
Störende Verstrickungen

Es geht um einen Erbstreit, einen Grundstücksverkauf und Verbandelungen von Politikern. Seit Monaten befasst sich die Untersuchungskommission hauptsächlich mit sich selbst.
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Das verkaufte Grundstück mit Villa am Ägerisee.
Foto: Michael Calabrò

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Andreas SchmidInlandredaktor

Im Kanton Zug spielt sich Kurioses ab: Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) behandelt einen Fall – und vier der fünfzehn Mitglieder sahen sich mit Ausstandsbegehren konfrontiert. Sie sollen in verschiedener Funktion mit dem Verkauf eines Grundstücks mit Villa am Ägerisee zu tun gehabt haben.

Genau dieses Geschäft untersucht die PUK, denn ein Erbe soll das knapp 5000 Quadratmeter grosse Areal 2017 hinter dem Rücken anderer Familienmitglieder veräussert haben. Die gelösten 16 Millionen Franken seien weit unter Wert, sagt nicht nur die angeblich geprellte Partei, das stellten auch Gutachten fest.

Viele Ungereimtheiten

Neben strafrechtlichen Ermittlungen – das Zuger Strafgericht befasste sich im März bereits einmal mit dem Fall – hatte der Deal auch eine politische Aufarbeitung zur Folge. Im vergangenen Sommer setzte der Kantonsrat eine PUK ein, denn auch die Regierung und andere Behörden hatten mit dem Grundstücksverkauf zu tun. Eine möglicherweise rechtswidrige Beurkundung, eine nicht fachgerechte Untersuchung sowie private Verbandelungen von Amtsträgern liessen das Parlament seine schärfste Waffe einsetzen.

Doch in den ersten neun Monaten befasste sich die PUK vor allem mit sich selbst und äusseren Widrigkeiten. So musste ein externer Experte die Befangenheit der umstrittenen Mitglieder beurteilen und das PUK-Präsidium bei den zuständigen Regierungsräten um die Herausgabe der benötigten Akten ringen. «Aus rechtlichen Gründen» gab die Regierung gewisse Dokumente zuerst nicht heraus.

Die Untersuchung befasst sich auch mit der Rolle der Regierung beim Villenverkauf, was unter anderem Landammann Andreas Hostettler (58, FDP) und Finanzdirektor Heinz Tännler (65, SVP) betrifft.

Austrittsforderung gestellt

Die Geschäftsordnung des Zuger Kantonsrats sieht den Anschein von Befangenheit nicht als Ausstandsgrund für PUK-Mitglieder. So müssen die vier im Fokus stehenden Politiker nicht aus der Kommission austreten, wie der beauftragte Gutachter festhält. Nur ein «unmittelbares persönliches Interesse» würde einen Rückzug aus der PUK verlangen.

Ein Schluss, der SVP-Kantonsrat Thomas Werner (53) gar nicht gefällt: «Wenn das Gesetz zulässt, dass jemand ein Geschäft untersucht, für das er oder seine Kanzlei mandatiert war, dann hat das Gesetz definitiv eine Lücke.» Wenn bereits ein umfangreiches Gutachten nötig sei, um Ausstände überhaupt abzuklären, «haben wir ein gravierendes Glaubwürdigkeitsproblem», sagt Werner.

Er fordert denn auch, dass die betroffenen Mitglieder «von sich aus zurücktreten, um die Paragrafenreiterei zu beenden». Es gebe genug Kantonsräte, die nichts mit dem Fall zu tun hätten.

Mit seiner Kritik zielt Werner auch auf Parteikollegen, denn zwei der vier attackierten Kantonsräte vertreten die SVP, die anderen gehören der Mitte und der FDP an. In einer Interpellation, die kommende Woche im Kantonsrat traktandiert ist, stellt Werner auch die Frage, ob die Mitglieder der PUK «sämtliche früheren beruflichen Berührungspunkte mit dem Geschäft» offengelegt hätten, bevor die Kommission konstituiert worden sei. Diesem Punkt sei wohl nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt worden, stellt Werner fest. Dabei sage schon «der gesunde Menschenverstand», dass ein Anschein der Befangenheit bestehe.

Noch ein weiter Weg

«Vorkommnisse See-Villa» heisst der Gegenstand der PUK offiziell. Barbara Gysel (49, SP) präsidiert das Gremium. Sie betont, dass nach Ansicht des Experten aus rein rechtlicher Sicht kein Ausstandsgrund für die gewählten PUK-Mitglieder bestehe. Nachdem diese Frage nun geklärt ist und die Kommission die von der Regierung angeforderten Akten erhalten hat, kann sie sich endlich ihrer zentralen Aufgabe widmen. Die Auswertung der Dokumente sei zeitintensiv und je nach Erkenntnissen werde die PUK weitere Unterlagen benötigen, sagt Gysel. Die Zuger Stadträtin hält denn auch fest, dass der Schlussbericht «kaum in den nächsten Monaten» vorliegen werde.

Dass der Neustart nach einem veritablen Fehlstart gelingt, ist für Kantonsrat Thomas Werner zweifelhaft. «Wir investieren viel Zeit und Geld in eine Ausstandsdiskussion und Gutachten, nur um eine Situation zu klären, die von Anfang an vermeidbar gewesen wäre.» Zudem sieht Werner die Gefahr, dass die Zweifel an der Unbefangenheit der PUK deren Erkenntnisse dereinst infrage stellen lassen.

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