Darum gehts
- In Zug beginnt ein Prozess um Erbstreit, Betrug und Geldwäscherei
- Bruder verkaufte Seevilla am Ägerisee 2017 für 16 Millionen Franken, viel zu günstig und gegen den Willen der Schwester
- Prozess dauert bis 31. März, PUK untersucht politische Verstrickungen
Es ist eine Geschichte, in der einer der reichsten Männer der Schweiz mitspielt. Es geht um Betrugs- oder Geldwäschereivorwürfe und um heikle politische Verstrickungen.
Es geht um einen knallhart ausgetragenen Erbstreit im Steuerparadies Zug.
Gekämpft wird um eines der exklusivsten Grundstücke im Millionärskanton. 5000 Quadratmeter gross, direkter Zugang an den Ägerisee, uneinsehbar dank alter Bäume, bis zu 27 Millionen Franken wert. Es wurde im Erbstreit höchstwahrscheinlich deutlich unter Wert verkauft.
Rund um diese Wirren stehen ab Montag in Zug vier Männer vor Gericht. Im Zentrum der Geschichte stehen:
- Ein Bruder, der möglicherweise seine Schwester übers Ohr hauen wollte. Er ist wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagt.
- Ein sehr vermögender Villenkäufer. Er steht jetzt wegen des Verdachts auf Geldwäscherei vor Gericht.
- Treuhänder und Anwälte, die mitmischten. Zwei von ihnen stehen ebenfalls vor Gericht.
- Eine Schwester, die hartnäckig um ihr Erbe kämpft. Im politischen Zug hat sie mit ihrem strikten Kampf für mehrere Erdbeben gesorgt. Mauscheleien und Filz stehen im Raum. Macht sie Lärm in Eigeninteresse – oder deckt sie gegen alle Widerstände schonungslos Missstände auf?
- Einflussreiche Zuger Politiker, die sich eine Frage gefallen lassen müssen: Drückten Behörden für einen guten Steuerzahler ein Auge zu? Parallel zum Prozess gibt es im Kanton eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK), das schärfste Instrument, das die Schweizer Demokratie kennt.
Blick hat verschiedene Berichte und frühere Urteile angeschaut. Das sind die wichtigsten Punkte:
Wie kam es zum umstrittenen Millionendeal?
2017 verkaufte der Bruder die Prachtvilla der verstorbenen Eltern für 16 Millionen Franken. Ihm gelang der Verkauf gegen den Willen der Schwester, obwohl er an der Familienholding nur 45 Prozent hielt, die Schwester und deren minderjährige Tochter aber 55 Prozent. Doch mithilfe eines Verwaltungsrats und des Willensvollstreckers, der auch Stimmrechtsvertreter der minderjährigen Tochter war, gelang es, die Schwester aus der Holding zu drängen. Es kam zum Hauruckverkauf der Villa.
Der Käufer: Der schwerreiche Sika-Erbe Urs Burkard (68, Familienvermögen laut Bilanz: 3,3 Milliarden Franken). Er zahlte 16 Millionen Franken, liess aber bei der Zuger Kantonalbank einen Schuldbrief über 25 Millionen Franken auf das Grundstück eintragen.
Was sind die Vorwürfe?
Die Schwester wehrte sich gegen den Verkauf. Die Notarin in der Gemeinde Oberägeri wollte den Deal nicht beurkunden. Das tat dann eine eher ahnungslose Notarin in der Nachbargemeinde. Der Bruder und ein Verwaltungsrat liessen sich nach dem Verkauf Dividenden auszahlen und gaben sich selbst Millionendarlehen. Die Grundstücke wurden nicht öffentlich ausgeschrieben, es gab kein Bieterverfahren. Der Bruder steht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung vor Gericht, ebenso ein Treuhänder sowie ein Anwalt, der als Verwaltungsrat am Deal mitgewirkt haben soll.
Milliardär Burkard hätte – laut einem Zuger Obergerichtsurteil zum zivilrechtlichen Streit um die Villa – stutzig werden sollen beim Verkaufspreis und den Umständen des Erbstreits. Die hohe Eintragung von 25 Millionen Franken beim Schuldbrief bringt ihm das Verfahren wegen des Geldwäschereivorwurfs ein.
Wie argumentieren die Beschuldigten?
Es gilt die Unschuldsvermutung für alle. Der Bruder hatte argumentiert, ein Verkauf des Seegrundstücks sei nötig geworden, weil die Firma kein Geld mehr hatte.
Milliardär Burkard hatte sich zu seinem Kauf nie direkt in der Presse geäussert. In einem Prozess vor dem Zuger Obergericht war argumentiert worden, dass Burkard vom Erbstreit nichts gewusst habe. Der Betrag von 25 Millionen Franken könnte gerechnet worden sein mit Bauarbeiten auf dem Grundstück, heisst es in den Ausführungen des Gerichts.
Warum steht die Justiz selbst im Fokus?
Eine Frage, die sich aufdrängt: Wurde mit genügend Elan ermittelt? 2017 kam es zum Verkauf, doch erst jetzt findet ein Prozess statt, über acht Jahre später. Höhere Instanzen mussten die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen anhalten. Die Schwester wirft der Staatsanwaltschaft zudem Verfahrensfehler vor. Dies wird aus mehreren Bundesgerichtsurteilen zum Fall deutlich. Andererseits ist der Fall auch äusserst komplex. Es gibt mehrere Zivil- und Strafverfahren. Auf allen Seiten in diesem Prozess stehen Parteien, die sich Prozesse mit teuren Anwälten und Beratern leisten können.
Warum ist der Fall politisch brisant?
Eine Frage ist: Warum wollte die Notarin in Oberägeri den Verkauf nicht beurkunden? Warum war das in der Nachbargemeinde möglich? Wurden Bedenken der Schwester genug ernst genommen? Oder wurde weggeschaut, um einen Milliardär möglichst rasch zufriedenzustellen – und als guten Steuerzahler im Kanton zu behalten? Mehrfach hat das zuständige Regierungsdepartement Abklärungen und Untersuchungen vorgenommen.
Im Raum stehen auch Druckversuche auf eine Mitarbeitende. Doch bei der Transparenz hapert es. Eine zuständige Aufsichtskommission des Parlaments verlor die Geduld mit dem Zuger Regierungsrat. Im Juli 2025 beschloss der Kantonsrat die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK). Doch auch diese hat noch nichts von sich hören lassen.
Warum ist der Fall sonst noch heikel?
Es geht um die Fragen, die vielerorts in der Schweiz gestellt werden können: Wie unabhängig sind Behörden und Politiker in einem Kanton, in dem jeder jeden kennt? Gibt es an solchen Orten zu viel Spielraum für Deals, wenn ein besonders guter Steuerzahler kommt? Und schadet das alles der Glaubwürdigkeit der Institutionen?
Drei Beispiele:
- Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (65) sprach sich vehement gegen eine PUK aus. Milliardär Burkard kennt er von einer Wohnbaugenossenschaft im Engadin, in der beide Mitglied sind. Tännler wusste auch von Prozessdetails, die sonst nur die Parteien kannten. Mutmasslich war er von Burkard darüber informiert worden. Tännler betonte allerdings, er kenne Burkard nur lose.
- Eines der 15 PUK-Mitglieder hat die Gemeinde Oberägeri schon als Anwalt in einem Nebengleis rund um den Deal vertreten. Ob die Person überhaupt in der PUK sein darf, ist auch acht Monate nach Einsetzung der Untersuchungskommission noch nicht geklärt.
- Der Obergerichtspräsident hatte dem Kantonsrat von sich aus öffentlich geraten, die PUK erst nach den Prozessen arbeiten zu lassen. Das wurde teils als Einmischung eines Richters in die parlamentarische Arbeit verstanden. Die Frau des Gerichtspräsidenten hatte laut «NZZ am Sonntag» als stellvertretende Landschreiberin einen Beschluss der Regierung zum Streit unterschrieben.
Wie geht es weiter?
Bis zum 31. März dauert der Prozess. Er wird Anhaltspunkte liefern, ob Politiker, Milliardär und Beamte sich in diesem Fall zu nahe standen. Allerdings wird der Erbstreit um die Millionenvilla Zug noch länger beschäftigen: Die PUK wird ihre Untersuchungen machen. Zivilprozesse werden entscheiden, ob die Schwester das Haus zurückbekommt. Und gut möglich ist, dass sich auch das Bundesgericht noch mit den Strafprozessen befassen wird.