Darum gehts
- Russische Drohnen mit Schweizer Technik entdeckt
- SP-Ständerätin Roth fordert strengere Exportgesetze und Nachverfolgungspflichten
- Über hundert Werkzeugmaschinen trotz Sanktionen seit 2022 nach Russland geliefert
Immer wieder dasselbe Lied: Auf ukrainischem Gebiet stürzen regelmässig russische Drohnen ab, in denen Schweizer Technik verbaut ist. Erst letzten Herbst entdeckte der ukrainische Geheimdienst in einer russischen Drohne des Typs Geran-3 sieben Schweizer Produkte.
Nach Russland kommen die Bauteile dabei über sogenannte Umgehungsgeschäfte: Russland-nahe Staaten wie China oder die Türkei leiten die eingekaufte Technik an ihren Verbündeten weiter. Dies nachzuverfolgen, scheint selbst für die Hersteller eine Herkulesaufgabe. «Es darf nicht sein, dass solche Teile in Russland landen», so die SP-Ständerätin Franziska Roth (59, SO). Die Sicherheitspolitikerin fordert, dass der Bundesrat schleunigst Licht in die dunkle Lieferkette bringen soll.
Nachverfolgung ist kompliziert
Dafür müsse die Landesregierung die Exportgesetze anpassen, fordert Roth in einem Vorstoss. Die Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, während und auch nach dem Geschäft ihre Produkte nachzuverfolgen. Besonders im Fokus: Halbleiter, hochkomplexe Werkzeugmaschinen und «andere militärisch relevante Hochtechnologien».
Nur: Recherchen von SRF zeigen, dass dies gar nicht so einfach ist. Die Elektronik der Schweizer Hersteller ist zumeist für zivile Anwendungen bestimmt – und somit im Verkauf frei erhältlich. Die oftmals in asiatischen Ländern hergestellten Komponenten landen also ab der Stange in russischem Kriegsmaterial.
Seco prüft nur stichprobenartig
Dem Bund ist die Problematik bewusst. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kontrolliert grundsätzlich mögliche Sanktionsverstösse. Roth reicht das nicht: «Es braucht wasserdichte Gesetze und keine Stichproben», sagt die Ständerätin. Dennoch gilt: Bei Drittfirmen im Ausland, welche die Güter an Russland weiterleiten, sind den Schweizer Behörden zumeist die Hände gebunden.
Sorgt eine Kontrolle also nur viel Bürokratie für nichts? «Es ist allein eine Frage des politischen Willens, über die ganze Lieferkette hinweg ein Tracking einzurichten», sagt Roth. Die Ukraine sammle bereits systematisch die Einzelteile abgeschossener und abgestürzten Angriffsdrohnen und -raketen inklusive Herstellungsnummern ein.
Die Schweizer Firmen selbst wüssten zudem, welchen Chip mit welcher Nummer sie wem verkauft hätten. «Zumindest diese Information könnte den Behörden ohne jeden Aufwand zur Verfügung gestellt werden», so Roth. Der Bund müsste anschliessend diese Informationen ausländischen Nachrichtendiensten zur Verfügung stellen.
Werkzeugmaschinen für Waffen
Nach ukrainischen Schätzungen stammten 2023 rund fünf Prozent der westlichen Bauteile aus Schweizer Manufaktur. Damit landet die Schweiz auf dem zweiten Platz: Fast drei Viertel kommen aus den USA.
Anders als bei Halbleitern oder anderer Elektronik sieht es bei den Werkzeugmaschinen aus: Sie fallen eigentlich klar unter das Embargogesetz. Dennoch sind laut SRF seit Beginn der Sanktionen 2022 über 100 solche Maschinen in Russland gelandet – auch in der Waffenindustrie.
Bei den Schweizer Herstellern konnten zwar bisher keine bewussten Umgehungsgeschäfte festgestellt werden. Jedoch kommen immer wieder Vorwürfe – auch vonseiten der Ukraine – auf, dass sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen würden.
Ukraine-Sanktionen sollen fallen
Kompliziert wird eine Gesetzesänderung jedoch auch aus einem anderen Grund: Unter der Ukraine-Verordnung ist nicht nur Kriegstreiber Russland sanktioniert, sondern auch das angegriffene Land selbst. «Die Schweiz ist das einzige Land weltweit, das die Sanktionen gegen Russland auch gegen die Ukraine anwendet», sagt Roth. «Das ist absurd, zumal die Ukraine auch unsere demokratischen Werte und unsere Sicherheit mitverteidigt.»
Die SP-Sicherheitspolitikerin fordert daher, dass der Bund die Ukraine-Sanktionen schleunigst versenkt. Die Landesregierung solle dafür sorgen, dass die Schweiz die Ukraine sowie die Ukraine unterstützenden Staaten mit den besagten Produkten beliefern könne. Das ist laut Roth neutralitätsrechtlich möglich: Es handle sich ja nicht explizit um Kriegsmaterial.