Darum gehts
- Seit 13 Jahren steht ein Baukran beim Schloss in Stettfurt TG
- Verwaltungsgericht ordnet Abbau des Krans innerhalb von drei Monaten an
- Schlosseigentümer könnte Entscheid noch ans Bundesgericht weiterziehen
Es ist eine Baustelle, die einfach nicht enden will. Zumindest wirkt es von weitem so. Denn vor Ort scheint sich eher wenig zu bewegen. Seit über 13 Jahren ragt neben dem Schloss in Stettfurt TG ein Baukran in die Höhe, fast so beeindruckend wie das historische Bauwerk selbst. Auch Blick berichtete schon mehrfach.
Die Gemeinde kämpft seit längerer Zeit dafür, dass der Kran endlich verschwindet. Der Schlosseigentümer wehrte sich jedoch. Nun haben die Behörden vor Gericht einen wichtigen Etappensieg errungen: Wie die Gemeinde mitteilt, hat das Thurgauer Verwaltungsgericht eine Beschwerde des Schlosseigentümers abgewiesen. Darüber berichtete zuerst die «Thurgauer Zeitung». Zuvor war bereits das kantonale Baudepartement zum gleichen Schluss gekommen.
«Erachtet den Kran als störend»
«Auch das Verwaltungsgericht erachtet den Kran als störend und den Entscheid der Gemeinde als verhältnismässig», heisst es bei der Gemeinde. Das Gericht verpflichtet den Eigentümer demnach, den Kran innert drei Monaten abzubauen. Laut Gemeinde bezeichnete das Gericht das Verhalten des Grundeigentümers als gesetzeswidrig.
Der Gemeinderat wertet den Entscheid als Bestätigung seines Vorgehens. Sollte der Eigentümer den Entscheid nicht umsetzen, wolle man den Abbruch notfalls selbst veranlassen – in der Behördensprache nennt sich das Ersatzvornahme.
Der österreichische Eigentümer des Schlosses liegt seit Jahren mit Behörden und Gerichten im Streit. Die Sanierung des historischen Gebäudes sorgt denn auch nicht zum ersten Mal für Schlagzeilen. Ob der Eigentümer den Entscheid des Verwaltungsgerichts noch ans Bundesgericht weiterzieht, ist offen.