In diesem Kanton bleibt dir am wenigsten vom Lotto-Gewinn
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«Gebe gerne 20 Millionen ab»:In diesem Kanton bleibt dir am wenigsten vom Lotto-Gewinn

Warum das gemeinnützig ist
Sogar UBS-Fonds kassiert Wohltätigkeits-Gelder – für Nobel-Liegenschaft

Lotteriegelder dürfen nur für gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Tatsächlich landen die Mittel aus dem Wohltätigkeits-Topf auch bei vermögenden Privaten oder institutionellen Investoren. Ein Fall aus St. Gallen zeigt, wie dabei gleich mehrere Tabus geritzt werden.
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Das «Haus zum Notenstein» in St. Gallen ist ein «schützenswertes Kulturobjekt von kantonaler Bedeutung».
Foto: Tobias Bruggmann

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Das «Haus zum Notenstein» in St. Gallen erhielt 113'000 Franken Lotteriegelder
  • Gelder gingen an einen UBS-Fonds, obwohl dieser renditeorientiert ist
  • Die Mittel dürfen an sich nur für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Es gehört zu den symbolträchtigsten Gebäuden der Schweizer Finanzwelt: prächtige Fassade, eine Arkade für Fussgänger, Toplage mitten in St. Gallen. Das denkmalgeschützte Haus zum Notenstein erzählt von den Höhen und Tiefen des Bankenplatzes Schweiz. 

Jahrzehntelang residierte hier die Privatbank Wegelin. 2012 ging das Traditionsinstitut unter. Mit Vontobel ist zwar noch immer eine Bank eingemietet. Die Eigentümer verfolgen jedoch ein anderes Ziel: Rendite. Das Gebäude gehört heute einem Immobilienfonds, der nach dem Ende der Credit Suisse zur UBS kam. Sein Name ist Programm: Der Fonds «UBS 1a Immo PK» investiert Pensionskassengelder in erstklassige Liegenschaften. 

Doch interessant ist das St. Galler Prunkstück nicht nur wegen seiner Geschichte. Für die jüngste Sanierung gab es 113'000 Franken aus dem kantonalen Lotteriefonds. Der Fall zeigt beispielhaft, wie gemeinnützige Gelder an profitorientierte Akteure fliessen – also an solche, die kaum auf die Unterstützung angewiesen wären. 

Wer hat, dem wird gegeben?

Die Mittel stammen aus den Erträgen von Swisslos. Laut Bundesverfassung dürfen sie nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Wer auf Gewinn aus ist, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf. Zudem ist die Finanzierung ordentlicher Staatsaufgaben ausgeschlossen.

Trotzdem wird mancherorts an beiden Grundsätzen geritzt – sogar gleichzeitig. Wie ist das möglich? 

Lotteriefonds verbinden viele mit Turnvereinen, Musikgesellschaften oder Kulturprojekten. Manche Kantone öffnen das Wohltätigkeits-Kässeli jedoch zunehmend auch für den Erhalt denkmalgeschützter Gebäude. Für Sparpolitiker ist das attraktiv: Das ordentliche Budget wird geschont.

Immer wieder gibt es deswegen Kritik. So kam der Bericht einer parlamentarischen Kommission in Appenzell Ausserrhoden einst zum Schluss: «Bei der Denkmalpflege handelt es sich klar um eine Staatsaufgabe mit wiederholten Aufwendungen.» Lotteriegelder seien nicht dazu da, gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben zu finanzieren.

Pikant: Ausgerechnet aus der St. Galler Regierung kamen schon vor Jahren mahnende Worte wegen dieser Entwicklung. Als das Parlament 2012 die ordentlichen Beiträge an die Denkmalpflege kürzte und stärker auf den Lotteriefonds setzte, warnte der zuständige Regierungsrat vor einer «falschen Tendenz». 

Die Folgen der «Umtopfung»

Heute zeigt sich, wohin diese «Umtopfung» eben auch noch führen kann: Unter dem Label Denkmalpflege gelangen gemeinnützige Gelder zu vermögenden Privaten und institutionellen Investoren.

Gerade St. Gallen liefert dafür immer wieder prominente Beispiele. Allein 2025 erhielten hier mehrere kommerzielle Akteure Lotteriegelder für die Denkmalpflege, wie eine Blick-Auswertung zeigt. Neben dem UBS-Fonds profitierte etwa auch der Versicherer Mobiliar. Und die Grand Resort Bad Ragaz AG, deren Mehrheit der milliardenschwere Unternehmer Thomas Schmidheiny (80) hält. 

Ähnliche Fälle finden sich auch in anderen Kantonen. Für Schlagzeilen sorgte 2024 etwa ein Fall im Thurgau, den die «SonntagsZeitung» publik machte: Die Holding des Unternehmers Peter Spuhler (67) bekam 240'000 Franken aus dem Lotteriefonds für die Restaurierung einer denkmalgeschützten Villa.

Empfänger spiele keine Rolle

Die Behörden verweisen auf die geltenden Regeln. Das zuständige St. Galler Innendepartement erklärt auf Anfrage: Beiträge für die Denkmalpflege stünden grundsätzlich allen Eigentümern denkmalgeschützter Objekte offen – «unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt, ob sie vermögend oder nicht vermögend, gewinnorientiert oder nicht gewinnorientiert sind».

Entscheidend sei nicht, wer das Geld erhalte, sondern wofür es eingesetzt werde: Investitionen in Baudenkmäler lägen im öffentlichen Interesse, weil diese einen Nutzen für die Allgemeinheit hätten und als «unwiederbringliche Zeugen der Vergangenheit» erhalten werden müssten. Auch beim UBS-Fonds hätte man gar keinen Spielraum gehabt, den Beitrag zu kürzen.

Bei der Sanierung des Hauses zum Notenstein galt ein besonderer Fokus der klassizistischen Fassade. Die Arbeiten kosteten 919'000 Franken. Den Grossteil trug der UBS-Fonds selbst. Der Lotterietopf beteiligte sich mit besagten 113'000 Franken – der Kantonsrat winkte den Beitrag im Päckli mit zahlreichen weiteren Gesuchen durch.

Die UBS selbst will sich nicht zur Vergabe von Lotteriegeldern an ihren Fonds äussern. Immerhin: Vom Guten-Zweck-Zustupf profitieren am Ende auch die Versicherten jener Pensionskassen, die ihr Vermögen über den Fonds angelegt haben.

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